Sein Schwiegervater muss gar nichts über seinen Schwiegersohn aussagen und das auch ohne Konsequenzen befüchten zu müssen.
Und F selbst kann man auch nicht in Erzwingungshaft nehmen als Beschuldigten. Er selbst muss auch gar nichts aussagen über die Gründe der Fahrten.
Forky schrieb:Wie oben schon erwähnt was du meinst, ist die Beugehaft. Erzwingungshaft ist wenn du zum Beispiel eine Geldstrafe nicht bezahlt hast. Beugehaft bedeutet die Person zum Beugen zu bringen.
Erzwingungshaft in Strafverfahren ist auch Beugehaft und soll zu bestimmten Handlungen zwingen.
Erzwingungshaft als Beugemittel kommt für Zeugen in Strafverfahren in Betracht, die sich je nach auszusagendem Sachverhalt sich weder aufs Auskunfsverweigerungsrecht für sich selbst noch für andere wie Angehörige aufs Zeugnisverweigerungsrecht berufen dürften.
Forky schrieb:Erzwingungshaft ist wenn du zum Beispiel eine Geldstrafe nicht bezahlt hast.
Kommt meistens bei nicht bezahlten Bußgeldern (Ordnungswidrigkeiten) vor.
Ob auch bei nicht bezahlten oder nicht zahlen wollenden Geldstrafen, keine Ahnung. Notfalls gibt es da ja auch noch die Ersatzfreiheitssrafe, die nicht beugen soll, sondern die Gelstrafe einfach nur ersetzt.
Nightrider64 schrieb:Ich meinte, wenn es sich um eine z.B. Tage zuvor geplante "Kurierfahrt" gehandelt hätte.
Und selbst wenn; hätten solche ja eine ungeplante Tat an seiner Schwägerin im Haus an dem Morgen auch nicht ausgeschlossen und je nach Kurierfahrtgründen hätte das sogar ein Motiv begründen können.
Forky schrieb:Ich sage auch ganz klar dass man aufgrund selbst nur unserer Indizienkenntnis locker eine Anklage machen könnte und sogar auch eine Verurteilung mit 60% 40% je nach Richter und Kammer locker möglich is
Na da bin ich mal gespannt, auf was genau denn hin, würdest du ihn denn anklagen, nur ausgehend unseres Informationssstandes?
Ausgehend nur unseres Informationsstandes, könnte ich nicht mal sicher und begründet auf Wahlfestellung Totschlag oder Mord anklagen.
Darunter angesiedeltes wäre für mich auch noch weiterhin denkbar.
Nur eine verunfallte Rebecca komplett ohne Fremdverschulden des Schwagers. Komplett ohne schuldhaftes Handeln auf ihren Tod im Haus bezogen, schließe ich aus.