Dr.Edelfrosch schrieb:Ein Rausch mit dadurch verbundenen Gedächtnislücken wäre zumindest etwas, was dem TV zu Gute käme.
Das ist aber unwahrscheinlich, das man dies auch nur ansatzweise strafmildernd berurteilen könnte.
Ganz im Gegenteil. Der Beschuldigte Hat ja ein sehr strukturiertes Nachtatverhalten gezeigt.
Da zu argumentieren er hätte das alles im Vollrausch getan, würde wohl nicht glaubhaft erscheinen.
quaerere1 schrieb:Und auch wenn hier mach ein User meint , das die Anklage gegen Florian immer näher rückt, so denke ich dass das absolutes Wunschdenken ist und da erstemal nichts passieren wird.
Du wirfst da was durcheinander.
Ich z.B. bin fest davon überzeugt, das der Beschuldigte der Täter war.
Juristisch reicht es halt nicht aus, weil Restzweifel nicht ausgeschlossen werden können.
Allerdings habe ich auch keinerlei "Wunschdenken" bezüglich des Falles. Warum auch ?
Ich denke aber, sollten noch weitere Indizien auftauchen oder sogar die Leiche gefunden werden, so könnte sich die Indizienkette auch schnell schließen und es käme zur Anklage.
Allerdings sieht es momentan nicht danach aus
quaerere1 schrieb:Das denke ich und dagegen ist nichts einzuwenden.Es kann jeder denken was er will. Aber wenn die Kripo und das denke ich auch, irgendwas Handfestes hätte , wäre das schon an die Öffentlichkeit gelangt und der F wäre eingefahren
Wenn Du hier schreibst, man habe nichts handfestes, kann ich nur sagen, man hat eine ganze Menge handfeste Beweise, das R. das Haus nicht lebend verlassen haben kann und nur der Schwager was damit zu tun hat.
Man hat den Beweis der KESY Fahrten , die Sichtungen, die Feststellungen der EDV -Forensiker , den Beweis der Lüge usw
Ohne diese Beweise, hätte auch kein Richter die zweimalige Untersuchungshaft angeordnet.
Allerdings reicht das nicht aus um sicher alle alle Restzweifel auszuräumen.
Das ist die juristische Sichtweise.
Persönlich halte ich ihn, den Beschuldigten auch für den Täter.
Für mich persönlich kommen da so viele belastende Indizien zusammen, das ich die Meinung der Kripo durchaus teilen kann