@planebene Dass die Staatsanwaltschaft Berlin diese Aussage nie korrigiert oder relativiert hat, liegt vor allem an drei wesentlichen Faktoren, die den Fall bis heute in einer Art dauerhafter Pattsituation halten.
Die Indizienlage hat sich nicht verschoben. Es sind über die Jahre zwar viele neue Puzzleteile hinzugekommen wie die Auswertungen von Rebeccas Social-Media-Accounts, genauere Bewegungsdaten des Autos oder die gezielten Grabungen auf alten Familiengrundstücken in Brandenburg.
Doch keines dieser neuen Details hat das grundlegende Bild verändert. Der Schwager bleibt der einzige Hauptverdächtige, aber der letzte, unumstößliche Beweis fehlt.
Florian R. macht seit Beginn des Verfahrens von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Da er sich zu den Vorwürfen und den verdächtigen Autofahrten nicht äußert, bleibt der Justiz nur der Versuch, ihm die Tat rein über Sachbeweise nachzuweisen. Solange dieses Schweigen andauert, bleiben die drei von Glage genannten Optionen die einzig denkbaren Erklärungen.
Rechtliche Absicherung der Justiz. Für die Staatsanwaltschaft ist diese Formulierung auch ein wichtiges juristisches Schutzschild. Sie macht damit deutlich: Wir sind von der Schuld des Verdächtigen überzeugt (sonst gäbe es kein Verfahren), respektieren aber gleichzeitig die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung und die theoretische Möglichkeit, dass alles ganz anders war.
Also nach wie vor gillt...es ist ein Dilemma