Leocadia schrieb:@quaerere1
Wie erklärst du dir, dass die StA und die EB im Oktober 2025 einen Durchsuchungsbefehl erwirken konnten
Wie erklärst du dir, dass die Durchsuchungen nicht schon früher stattfanden,
@Leocadia? Alle relevanten Hinweise standen wohl schon in den Akten (s. u., rbb) bzw. sind z. T. längst öffentlich bekannt. Auch der erfahrene Ermittler A. Petermann fand die verspätete Durchsuchung verwunderlich (s. Thread).
Wie erklärst du dir,
wieso F. ausgerechnet Ablageorte innerhalb der Ortschaften gewählt haben sollte? Warum hätte er das
Risiko eingehen sollen,
von Bewohnern/Besuchern des
Mehrfamilienhauses oder von
Nachbarn der Grundstücke
gesehen zu werden?
Wie erklärst du dir, dass die EB
lange Zeit keine Anfragen an die Provider der social-media-affinen RR gestellt hatten? Wieso musste erst der Ermittler "Dirk" per Mail nachhaken (s. Thread)?
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Leocadia schrieb:hätte die Anwältin von F. doch schon längst beantragt, dass nach § 170 Abs. 2 StPO die Ermittlungen gegen F. eingestellt werden, wenn gar nichts vorliegen würde.
Vor Absatz 2 steht Absatz 1:(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html Wie erklärst du dir, dass noch keine Anklage erhoben wurde bzw. wie kommst du auf u. g. Idee?
Leocadia schrieb:(…) Hinweise darauf, dass die ermittelten Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt durch F. jetzt schon substanziell sind.
Wäre dem so (s. § 170 I StPO), würde die StA gegen diverse rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen, wenn sie dennoch keine Anklage erheben würde, z. B.:
Die Staatsanwaltschaft ist dabei an das Legalitätsprinzip gebunden, welches sie verpflichtet, bei hinreichendem Tatverdacht von Amts wegen Ermittlungen durchzuführen und Anklage zu erheben. Dieses Prinzip ist in § 152 StPO geregelt.
Quelle:
https://www.juraforum.de/lexikon/anklage-strafanzeige , Hervorh. durch mich
Und außerdem
Cassandra71 schrieb:konnte noch nicht mal der dringende Tatverdacht aufrechterhalten werden.
Andernfalls hätte man ihn damals nicht aus der Untersuchungshaft entlassen - und dann wäre er inzwischen auch längst angeklagt und verurteilt.
Man kann sich das aber natürlich weiter schönreden.
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Und man kann empathielos ausblenden, dass Fs unschuldige Oma mit der frühzeitigen Bekanntgabe der Durchsuchungen an den Pranger gestellt wurde. Die ganze Region weiß nun über die verwandtschaftlichen Verhältnisse Bescheid. Um Druck auf F auszuüben? Traut die alte Dame sich noch aus dem Haus?
Im Gegensatz dazu bekommt die Öffentlichkeit von vielen Durchsuchungen gar nichts mit oder erst danach (z. B. Durchsuchungen gg. die OK, bei Verdacht auf Waffen, Diebesgut usw.)
Sprecher der StA, Thomas Petzold, gegenüber dem rbb:"Die Akte wurde von Grund auf überdacht und noch einmal durchgearbeitet und dann wurde festgestellt, dass auf diesem Grundstück sich Anhaltspunkte ergeben, dass dort der Leichnam oder andere Beweismittel vergraben sind."
Und weiter: "Das Grundstück wurde damals noch nicht durchsucht beziehungsweise wurde damals nicht umgegraben, um nach Beweismitteln zu suchen."
Laut Polizei allerdings sei kein neuer Hinweis im Fall Rebecca eingegangen.
Quelle:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/10/polizei-rebecca-vermisstenfall-neue-ermittlungen-brandenburg.html , 20.10.
2025, Hervorh. durch mich