@watnuIch muss mir das alles gar nicht versuchen zu erklären, weil ich in all dem, was du aufgeführt hast, kein schuldhaftes Tun oder Unterlassen der EB und Staatsanwaltschaft erkennen kann. M.a.W., ich bin fine mit den Ermittlungen, auch weil ich sie gar nicht von außen im Detail beurteilen kann, und du übrigens auch nicht. Wann und wie die EB einer Spur nachgehen, das werden sie natürlich mit vielen strategischen Überlegungen abwägen, die die Öffentlichkeit nicht nachvollziehen können, weil geheim.
Wenn du mit den bisherigen Ermittlungen nicht einverstanden bist, OK, das ist eine legitime Meinung. Ich bin anderer Meinung. Ich weiß, die EB dürfen nicht lügen und unterstehen in ihren Handlungen dem Gesetz, deshalb vertraue ich ihnen. Davon abgesehen können Fehler überall passieren, das ist auch klar.
watnu schrieb:Wie erklärst du dir, dass die Durchsuchungen nicht schon früher stattfanden, @Leocadia? Alle relevanten Hinweise standen wohl schon in den Akten (s. u., rbb) bzw. sind z. T. längst öffentlich bekannt. Auch der erfahrene Ermittler A. Petermann fand die verspätete Durchsuchung verwunderlich (s. Thread).
Es ist total egal, worüber sich ein Herr Petermann oder sonst wer gewundert hat, oder ob der ehemalige Ermittler Dirk B. angegeben hat, die EB hätten Google nicht zeitnah genug um Mobilfunkdaten gebeten. Ich weiß nicht, wie das tatsächlich abgelaufen ist. Hier im Thread wurde der Aspekt ausgiebig und kontrovers behandelt, kann man bei Interesse alles nachlesen.
Ich kann mich erinnern, dass Google und andere Internetdienste, die in Nordamerika oder auch nur in Irland ansässig sind, sich bei dem Verdacht einer Straftat gerne Zeit lassen mit der Bereitstellung von Mobilfunkdaten, aber inwiefern ist das für den Fall entscheidend? Noch einmal: Ich habe Vertrauen, dass die EB alles Legale tun, um den Fall der Aufklärung zuzuführen. Warum sollten die EB eine Anklageerhebung verschleppen? Leuchtet mir nicht ein.
watnu schrieb:Vor Absatz 2 steht Absatz 1:
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html
Wie erklärst du dir, dass noch keine Anklage erhoben wurde bzw. wie kommst du auf u. g. Idee?
(…) Hinweise darauf, dass die ermittelten Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt durch F. jetzt schon substanziell sind.
Wie ich auf die Idee von ermittelten substanziellen Anhaltspunkten komme? Ernsthafte Frage oder nur Stilmittel? Muss ich dir wirklich vorbeten, wie seit Jahren immer und immer wieder seitens der EB öffentlich ausgesagt wurde, dass sie von einem Tötungsdelikt ausgehen müssen? Du legst doch Wert auf Details, da wird dir diese Perpetuierung der Aussagen bestimmt auch aufgefallen sein.
Wegen F.s Großmutter: Bei amtlichen Ermittlungen müssen Beschuldigte persönliche Nachteile wie hier die Offenlegung von Verwandtschaftsverhältnissen oder von möglichen Tatorten in Kauf nehmen. Davon ab ließe sich eine Durchsuchung mit Baggern und Bewegung von Erde sowieso nicht geheim halten. Ich denke, die EB hätten das nicht „schonender“ machen können.
Darüber hinaus gehende Überlegungen:
Ich weiß nicht, wie lange der Status des Beschuldigten rechtlich aufrechterhalten werden darf. Es scheint mir klar, dass die Ermittlungen nicht ewig weitergehen können. Es muss eine Stelle, wahrscheinlich ein Gericht, feststellen, ob nun hinreichende Anhaltspunkte für eine Anklage vorliegen oder nicht. Nach meinem Verständnis könnte das F.s Anwältin ins Rollen bringen. Ich hatte mich schon gewundert, dass von ihrer Seite gar nichts dergleichen kommt. Sie könnte aufgrund von § 170 Abs. 2 StPO aktiv werden und auf die Einstellung der Ermittlungen hinwirken und ich habe keinen Zweifel daran, dass sie das auch täte, wenn sie sich dadurch für ihren Mandanten Erfolg versprechen würde.
Aber eins will ich klarmachen: Ich will, dass Rebeccas Schicksal aufgeklärt wird und ein möglicher Mörder oder Totschläger die gerechte Strafe erhält, und F. ist Stand jetzt nicht raus, ganz und gar nicht, und das ist aus meiner Sicht auch korrekt so.