behind_eyes schrieb:Ist kein Widerspruch.
Für mich auch nicht, aber mir wurde schon widersprochen, wie oben beschrieben.
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behind_eyes schrieb:Die Polizei sagt: während 6-8 war das Handy offenbar im WLAN und man hat aufgrund der Routerdaten festgestellt das sie WhatsApp Nachrichten schrieb.
Ob R tatsächlich auch
zusätzlich WhApp schrieb, weiß ich nicht mehr. Könnte "WhApp" im Artikel 2019 eine Verwechslung* mit dem Snap sein? Müsste man nochmals gegenprüfen, ob R. beides gemacht haben soll.
*Verwechslung wäre evtl. möglich, weil F und BR "WhApp" sendeten und/oder die EB evtl. nur sagten, dass
R. eine Nachricht gesendet hatte - oder einfach, weil Snap weniger bekannt war.
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Wichtiger als das Snap/Foto an sich ist m. E.: Dass die EB lt. StA Glage wissen, dass R. es gesendet hat – also noch gelebt hat. Bitte erst weiterlesen -> wegen
Gesamtschau ;) Handy-Aktivität:
behind_eyes schrieb:Im Dunstraum "Protokolle" gibt es die offenbar deutlich spät angeforderten Daten von Google und die Ankündigung das man dies danach auch für Snapchat getan hat, mehr als das gibt es nicht.
Es gibt mehr: Erstens konnte man den Zeitpunkt des Snaps bzw. der Aktivitäten auf Rs. Handy mit den Aktivitäten auf
Fs. Handy bzw. 2 Autofahrten abgleichen - wenn er auch der Fahrer im privaten Video/Ü-Kamera war. (Bzw. 4 Autofahrten, durch Hin- und Rückfahrten) Evtl. gab es zeitliche Überschneidungen?
Snapchat-Account:
Durch das Snap-PW konnte man frühzeitig manche Dinge überprüfen.
Hast du den Link angeklickt, unter dem man sehen kann, was die Account-Inhaber
bzw. Password-Inhaber selbst einsehen und downloaden können (Verlauf u. a. Aktivitäten).
Ich meine nicht das Snap/Foto als solches, sondern diverse Infos:
watnu schrieb am 01.08.2026:"Wie lade ich meine Daten aus Snapchat herunter? "
https://help.snapchat.com/hc/de/articles/7012305371156-Wie-lade-ich-meine-Daten-aus-Snapchat-herunter#h_01K86T7QRQRNBS2X2YA1C1H0T8
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behind_eyes schrieb:ja eben dafür nur WiFi infrage kommt.
Da wir nicht wissen, was passiert ist, ist auch ein anderes privates W-Lan nicht ausgeschlossen.
WiFi wäre ein öffentliches W-Lan -> datenschutzrechtlichen Speicherfristen/Löschpflichten vs. Zeitpunkt, ab dem tatsächlich im Fall ermittelt wurde.
Nach dem was wir wissen, ist es m. E. eher unwahrscheinlich, dass das Handy noch im Haus war, als die WhApp einging. Als Zugangsbestätigung wird auch kein Router genannt, sondern Häkchen auf BRs Handy und lt. dem (MDR) ARD-Podcast auch "Whats-App-Protokoll".
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Nur noch, weil du gefragt hast:
behind_eyes schrieb:@watnu
Sind die EB dem Snapchat-Foto habhaft geworden?
Das behauptete niemand:
watnu schrieb:Da sich niemand auf meine o. g. Frage meldete (…) wissen wir nun wenigstens, dass @behind_eyes in der o. g. Wiederholungsrunde einem Sachverhalt widersprochen hatte, den niemand behauptet.
Davon, dass das Snap auf irgendeinem Endgerät vorhanden war oder wiederhergestellt wurde, bin ich nie ausgegangen.
quaerere1 schrieb:dass Flammenspiel weiter gegangen ist, das war so das man in 24 Std jeweils mindestens ein Foto verschicken musste.
Ja, das meinte ich, als ich schrieb, die Cousine müsste es gleich erkannt haben (an der erhaltenen Flamme).
@behind_eyes , wie geschrieben, wurde das Flammenspiel im Thread schon oft durchgekaut. O. g. Fragen und die Infos unter dem snpap inc. Link sind m. E. interessanter.
Nur ergänzend:
Vielleicht ließ sich aber anhand der Infos, die man durch das PW einsehen bzw. downloaden konnte, feststellen, dass das Snap zuvor nicht in Rs. Snapchat-"Memories" gespeichert war bzw., dass an dem Morgen keine Fotos aus "Memories" gelöscht wurden.
Es wäre aber schon ein Zufall wenn es vorher existiert hätte, weil lt. Beschreibung der Freundin das Oufit auf dem Snap vor dem Spiegel dem tatsächlich verschwundenen entsprach. (Alles schon im Thread diskutiert. Cheat mgl./nicht mlg. ...)