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Wo ist Rebecca Reusch?

132.633 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 23:51
@watnu

Was hat jetzt der Fall Alexandra R. mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun?
Das Urteil ist glatt durchgegangen.

Zu dem Fall, den @Autor77 ins Spiel brachte, kann ich nichts sagen, kenne ich nicht.
Ich hatte nur mit dem fehlenden Link ausgeholfen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 23:56
Zitat von emzemz schrieb:Zu dem Fall, den @Autor77 ins Spiel brachte, kann ich nichts sagen, kenne ich nicht.
Ich hatte nur mit dem fehlenden Link ausgeholfen
Ne Krimi Queen könnte das aber eigentlich schon kennen: Vermisste Frauen im Landkreis Forchheim (Seite 7) (Beitrag von LackyLuke77)


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08.08.2026 um 00:26
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Und dem ist eben nicht so.
Dein zurückrudern, jetzt auf Entschärfung eines Indizes zu kommen, zeigt doch dass du es nicht begreifen willst
oder kannst. Er wäre auch nicht weniger verdächtig, höchstens in deinen Augen.
Ich bestreite das so pauschal.
Selbstverständlich sind die Fahrten ein Indiz gegen ihn, wenn er sie nicht plausibel erklären kann.
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Denn die wirklich wesentlichen Indizien, lässt du dabei einfach weg:
1. F. war mit RR allein im Haus.
2. RR hat das Haus nicht mehr selbstständig und lebend verlassen.
Darum ging es doch gar nicht, sondern alleine um die Fahrten
Natürlich sind die beiden von Dir genannten Punkte als belastende Indizien anzusehen.
Genauso wie die Fahrten halt.
Welches Indiz man nun als wesentlich erachtet ist wohl eher subjektiv.

Meiner Meinung nach sind das alles Indizien für die Täterschaft des F.
Die Indizien greifen ineinander. Wenn Rebecca das Haus nicht mehr lebend verlassen hat, wie man annimmt, muss sie ja auch irgendwann irgendwie verbracht worden sein.
Und da kommen die zuerst verschwiegenden vormittaglichen Fahrten des F. ins Spiel

@behind_eyes
Danke für das Einstellen des Stern Artikels.
Wusste gar nicht, das das System umstritten ist.

Berücksichtigt werden muss aber wohl auch, das es sich um ein Zollgrenzbezirk handelt, in dem erweiterte Befugnisse für Ermittlungen Beobachtung und Durchsuchungen bestehen.


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08.08.2026 um 00:38
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:... eh fraglich ob die Kesy-Daten in einem Prozess verwendet werden können das sie ein nicht zur Fahndung ausgeschriebenes Kennzeichen mglws Verfassungswidrig gespeichert haben.
Also da habe ich keine Bedenken.

Vielleicht hilft ja das weiter:

https://www.focus.de/finanzen/recht/kennzeichen-erfassungssystem-kesy-sorgt-im-fall-rebecca-fuer-neue-spur-wie-zuverlaessig-ist-das-system_id_10413906.html


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08.08.2026 um 01:25
Zitat von emzemz schrieb:@watnu

Was hat jetzt der Fall Alexandra R. mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun?
Das Urteil ist glatt durchgegangen.
Ich habe den Fall nicht mit der Erklärung des BVerfG in Zusammenhang gebracht. Zitiere bitte, was du meinst, wenn sich das Missverständnis nicht mit diesem Post klärt:
Das BVerfG zitierte ich im Zusammenhang mit dem Willkürverbot im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung. Das ist allgemeingültig und nicht auf Einzelfälle beschränkt.
Offenbar kanntest du denn o. g. Zusammenhang nicht, weil im von dir verlinkten Paper der Begriff "Willkür" bzw. "Willkürverbot" bzw. "willkürlich" nicht explizit erwähnt wird. Das schließe ich jedenfalls aus deiner Reaktion auf meinen u. g. allgemeingültigen Satz:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Der freien richterlichen Beweiswürdigung sind rechtliche Grenzen gesetzt – z. B. darf sie nicht willkürlich erfolgen.
Zitat von emzemz schrieb:was auch immer du mit "willkürlich" gemeint haben magst, hier findest du alles Notwendige zum Thema Beweiswürdigung.
Mehr braucht's nicht:


https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/39-freiebeweiswuerdigung_2023.pdf
Auf meine u. g. Erklärung (" ... plakatives Bsp...") legtest du wie folgt nach - und erwähntest wieder das von dir verlinkte Paper:
Zitat von emzemz schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich habe den plakativen, leicht verständlichen Begriff als Bsp. für die rechtlichen Grenzen, die der freien richterlichen Beweiswürdigung gesetzt sind, genannt.
Du musst dir hier keine Beispiele zurechtbiegen, halte dich einfach an das, was die Uni Würzburg hierzu veröffentlicht hat.
Deshalb zitierte ich die anderen Quellen – u. a. das BVerfG – in denen das Willkürverbot explizit im o. g., von mir eingebrachten Zusammenhang erwähnt ist.
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Du musst dir hier keine Beispiele zurechtbiegen, halte dich einfach an das, was die Uni Würzburg hierzu veröffentlicht hat.
Das habe ich mit dem plakativen Beispiel auch nicht. Ich habe anhand des Bsp. erklärt, dass auch die freie richterliche Beweiswürdigung ihre Grenzen hat. Und das widerspricht dem von dir verlinkten Paper nicht: (...)
Beitrag von watnu (Seite 7.225)

- - - -
Zitat von emzemz schrieb:Zu dem Fall, den @Autor77 ins Spiel brachte, kann ich nichts sagen, kenne ich nicht.
Ich hatte nur mit dem fehlenden Link ausgeholfen.
Du hast den Fall Katina nicht nur verlinkt, sondern ihn gleichzeitig als Bsp. gegenüber @Pusteblume82 aufgegriffen (wie ich heute schon schrieb). Du hast dazu geschrieben:
Zitat von emzemz schrieb:Auch hier weit und breit nichts von einer lückenlosen Indizienkette zu lesen.
Wegen dieses Satzes griff ich das Bsp. Katina zum Vgl. mit den Indizien im Fall RR auf.
Dass ich dabei die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung erwähnte, auf die du dich zuvor im Thread berufen hattest, heißt nicht, dass ich diesbezügliche Aussagen und Erklärungen nur auf diesen Fall beziehe.


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08.08.2026 um 01:33
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Auch hier weit und breit nichts von einer lückenlosen Indizienkette zu lesen.
Wegen dieses Satzes griff ich das Bsp. Katina zum Vgl. mit den Indizien im Fall RR auf.
Ja und vollkommen deplatziert, da das überholt ist und neu aufgerollt wird.

Die "Indizienkette" in dieser Form war wohl Humbug.

Also keine "lückenlose Indizienkette". Da hat @emz schon Recht


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08.08.2026 um 01:37
Zitat von LanzaLanza schrieb:Also keine "lückenlose Indizienkette". Da hat @emz schon Recht
Wo habe ich etwas von einer lückenlosen Indizienkette geschrieben? Bitte lies die letzten Seiten, damit du dich jeweils an die richtigen AdressatInnen wenden kannst. Weshalb ich den Artikel aufgegriffen habe, habe ich wiederholt erwähnt.


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08.08.2026 um 02:10
So, der Kreis hat sich geschlossen und wir sind wieder bei der lückenlosen Indizienkette gelandet, für die keine Notwendigkeit besteht.

Thema beendet.


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08.08.2026 um 09:02
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:eh fraglich ob die Kesy-Daten in einem Prozess verwendet werden können das sie ein nicht zur Fahndung ausgeschriebenes Kennzeichen mglws Verfassungswidrig gespeichert haben.
Zitat von emzemz schrieb:Also da habe ich keine Bedenken.

Vielleicht hilft ja das weiter:
Danke, da steht aber zum ganzen rechtlichen Aspekt wirklich noch weniger drin als in meiner Quelle.
Ich bleibe dabei, ob die Kesy-Sichtungen überhaupt verwertet werden dürfen wird sich erst im Prozess herausstellen.


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08.08.2026 um 10:06
@Nightrider64
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Danke für das Einstellen des Stern Artikels.
Wusste gar nicht, das das System umstritten ist.
Seit Jahren schon wird auf politischer Ebene gestritten. Durch die Bekanntgabe im Hype Rebeccas verschwinden, bekam KESY besondere Aufmerksamkeit in den Medien.
Bundesweite Rechtsgrundlage für Kennzeichen-Rasterung

Dass diese Funktion in Brandenburg zum Einsatz kam, verdeutlichte der Fall der vermissten Rebecca Reusch im Jahr 2019. Die Ermittler:innen aus Berlin teilten mit, dass das vom Verdächtigen genutzte Fahrzeug am Tag von Rebeccas Verschwinden auf einer Brandenburger Autobahn festgestellt wurde. Damit war klar: Die Polizei Brandenburg muss diese Daten in einer Auto-Vorratsdatenspeicherung gesammelt haben.
Quelle: https://netzpolitik.org/2022/kennzeichenscanner-auto-vorratsdatenspeicherung-in-brandenburg-war-illegal/
c. Anwendungsfall „Rebecca R.“

Im Fall der vermissten Rebecca R. richtete das Landeskriminalamt Berlin mit Schreiben vom 26. Februar 2019 eine Anfrage an die Polizei des Landes Brandenburg unter Angabe des verfahrensrelevanten Autofabrikats nebst amtlichem Kennzeichen unter Beifügung des zugrundeliegenden Observationsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergarten mit der Bitte um Mitteilung von Treffermeldungen.

Zudem bat das Landeskriminalamt Berlin um Recherche in den für den Zeitraum 18. bis 26. Februar 2019 vorhandenen Daten.

Das Rechercheergebnis wurde mit Schreiben vom 27. Februar 2019 der anfragenden Dienststelle mitgeteilt, die Treffer als Auszug der Software „Z‑Server PoliScan Surveillance“ in der Anlage beigefügt und unter anderem mit dem Hinweis versehen: „Zur Verwendung als Beweismittel ist das Einverständnis der zuständigen StA im Ausgangsverfahren einzuholen.“

Die Übermittlung erfolgte gem. § 483 Abs. 2, § 487 Abs. 1 StPO. Die Voraussetzungen des § 477 Abs. 2 S. 2 StPO sind erfüllt, da es sich in allen Verfahren mindestens um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt.
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/brandenburg-spitzenbeamter-fordert-stopp-der-kennzeichenerfassung-und-wird-versetzt/

Side fact aus damaliger Zeit zu Recherchen die zeigen wie sehr umstritten KESY wirklich ist.
Steuergelder und personelle Ressourcen verschwendet

Journalisten-Organisationen kritisieren die Ermittlungen gegen Journalisten und ihre Quellen.

Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di: „Es kann nicht sein, dass immer wieder auch staatliche Stellen versuchen, die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten zu behindern – zumal, wenn es auf solch zweifelhaften Grundlagen geschieht
Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbands, kommentiert: „Eigentlich hätten Ermittler und Innenminister wissen müssen, welche Rechte Medien haben. Und sie hätten wissen müssen, dass sie vor Gericht keine Chance hatten, mit Hilfe von Justitia den Knüppel aus dem Sack zu holen. Das Ganze riecht nach hoheitlichem Amtsverständnis, für das in einer modernen Demokratie kein Platz ist.“
Quelle:
https://netzpolitik.org/2021/brandenburg-juristische-ohrfeige-fuer-polizei-und-innenminister-wegen-ermittlungen-gegen-unsere-quellen/


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08.08.2026 um 10:38
Wer möchte, guter Artikel über die Chronologie des Kesy mit seinen rechtlichen Hürden:
Das „KESY“ getaufte System war landesweit an verschiedenen Standorten installiert und wurde eingesetzt, um zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge finden. Von 2017 bis Juni 2021 betrieb die brandenburgische Polizei unter anderem auf der A11 zwei Anlagen zur automatischen Kennzeichenerfassung im sogenannten Aufzeichnungsmodus. Dabei werden die rückwärtigen Kfz-Kennzeichen passierender Autos gescannt, mit einer Fahndungsdatei gespeicherter Fahrzeugdaten abgeglichen und in Verbindung mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert. Halter der Fahrzeuge werden nicht informiert, wenn ihr Kennzeichen erfasst wurde.
Zwischenfazit:
Das hat es nun getan und festgestellt, dass es für die Überwachung keine gesetzliche Grundlage gibt und daher das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Polizei hatte den Betrieb von „KESY“ auf eine staatsanwaltschaftliche Anordnung gemäß § 100h Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 163f StPO gestützt. Diese Normen erlauben die anlasslose Massenüberwachung aller Verkehrsteilnehmer jedoch nicht, stellten die Landesrichter nun klar.
Vorläufiges Ende:
Erst, nachdem im Sommer 2021 Neuerungen der Strafprozessordnung in Kraft getreten waren, sah die Landesregierung den Einsatz von „KESY“ jedoch selbst nicht mehr als legal an und stoppte den Einsatz des Überwachungssystems.
Quelle: https://www.wbs.legal/verkehrsrecht/kfz-kennzeichenerfassungssystem-kesy-kennzeichen-scanning-war-verboten-61642/

Quelle:


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08.08.2026 um 11:03
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich bleibe dabei, ob die Kesy-Sichtungen überhaupt verwertet werden dürfen wird sich erst im Prozess herausstellen.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/rebecca-kennzeichenerfassung-kesy-1.4379203
22. März 2019
Speichern ohne Anlass ist unzulässig

Deshalb braucht das Land Brandenburg jetzt eine gute Erklärung. Denn die dortige Polizei hat alle Fahrzeuge auf einer Autobahn gescannt und die Daten tagelang gespeichert, auch das Auto des Schwagers, gegen den es zu diesem Zeitpunkt gar keinen Verdacht gab; der kam erst später auf. Laut Bundesverfassungsgericht darf es eine generelle Speicherung ohne Anlass nicht geben. Im Freistaat Bayern erlaubten die Richter eine solche Rasterfahndung nur in einem 30-Kilometer-Korridor an der Grenze - weil dort besondere Gefahren gälten. Damit argumentiert auch das Innenministerium in Brandenburg: In Polen habe wenige Tage vor Rebeccas Verschwinden eine Nahost-Konferenz stattgefunden, weswegen man als Teil des Terrorabwehrkonzepts die Bewegung aller Autofahrer auf dem Weg von und nach Polen gespeichert habe. Ob das legal war, dürfte bald Karlsruhe diskutieren.
Auch wenn die Speicherung der Daten illegal war, was ich nicht zu beurteilen vermag, kenne das anvisierte Karlsruher Urteil nicht, bedeutet das ja nicht zwingend, dass damit die ermittelten Daten einem Verwertungsverbot unterliegen. Das muss man meiner Meinung nach unterscheiden, also die Rechtmäßigkeit der Erfassung und die der Verwertung.

Welches Gericht über ein Verwertungsverbot der Kesydaten urteilen würde, dazu fehlen mir ebenfalls jegliche Informationen.

Die Vorstellung, dass sich im Prozess rausstellen könnte, alle Ermittungen, die auf den Kesy-Daten aufbauend durchgeführt wurden, Hausdurchsuchungen usw., unterlägen damit ebenfalls einem Verwertungsverbot, erscheint mir unwahrscheinlich.


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08.08.2026 um 11:15
Zitat von emzemz schrieb:Die Vorstellung, dass sich im Prozess rausstellen könnte, alle Ermittungen, die auf den Kesy-Daten aufbauend durchgeführt wurden, Hausdurchsuchungen usw., unterlägen damit ebenfalls einem Verwertungsverbot, erscheint mir unwahrscheinlich.
Erscheint mir ebenfalls unwahrscheinlich aber in puncto Täterschutz hat man ja schon das ein oder andere heftige Urteil erlebt, ich kann es nicht ausschließen.


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08.08.2026 um 12:09
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Erscheint mir ebenfalls unwahrscheinlich aber in puncto Täterschutz hat man ja schon das ein oder andere heftige Urteil erlebt, ich kann es nicht ausschließen.
Worauf du mit "Täterschutz" anspielst, sorry, da kann ich dir nicht folgen.
Weiß wirklich nicht, worauf du abzielst.
Aber wir müssen das wahrlich nicht vertiefen.


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08.08.2026 um 12:13
@Dr.Doyle
Danke. Ja, ich erinnere mich an den Wortlaut des Statements.
Ich habe von "Bagatellisieren" gesprochen, der Eindruck entstand durch das saloppe Wort "Nummer".
Der Vater wendet sich in der Mitschrift an seinen Schwiegersohn (stell das richtig..)
War es zu der Zeit so, dass F. in U-Haft war?
Sonst hätte Herr Reusch ja direkt gesagt: Ich habe meinen Schwiegersohn aufgefordert, zu erklären,
wohin er gefahren ist und warum.


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08.08.2026 um 18:33
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das ist eine Aussage der Familie, zudem technisch fehlerhaft formuliert wenn es bedeuten soll, daß das Handy um 7:46 zuletzt im WLAN war.

Widerspruch:
um 8:42 Uhr, schrieb die Mutter eine WhatsApp-Nachricht an Rebecca. (…)
Widerspruch, weil hier seit Jahren ignoriert wird, was z. B. die ausgebildeten JournalistInnen in 2 Podcasts berichten, die direkten Kontakt zu den EB hatten. Diese sagen eben nicht, dass die Aussage "zwischen 6.00 und 8.00 Uhr Handy im W-Lan" (nur) von der Familie stammt. Auch sagen die JournalistInnen nicht, dass sich die EB diesbezüglich bedeckt halten bzw. den Zeitangaben widersprechen. Was ich noch nicht gelesen oder gehört habe ist, dass die EB explizit sagen, das Handy habe die WhApp noch im Haus von J. und F. empfangen.

Z. B. der Journalist Arnim Roever, der vor dem u. g. Podcast schon eine TV-Doku gedreht hatte (aus der z. T. die O-Töne stammen) und der sich auch kurz vor dem Podcast bei den EB erkundigt hatte, um auf dem aktuellen Stand zu sein:
"…festgestellt werden konnte", dass Rs Handy zw. 6.00 u 8.00 Uhr mindestens noch einmal ins W-Lan des Hauses eingewählt war, "aber eben danach nicht mehr".
https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:6a2f84d192acd037/ , Min. 28.15

Laut "Im Dunkeln", Folge 1, Routerdaten ab 27.20:
Man sieht an Routerprotokollen, wer war im Empfangsbereich des Routers, wer hat sich eingeloggt. Rs Handy hat sich zw. 6.00 u 8.00 Uhr eingeloggt. Danach hört niemand jemals wieder von R.

Und so war es auch schon Stand 25.02.2019, 19.00 Uhr zu lesen:
Die Jugendliche hatte sich am vergangenen Montag zwischen 6.00 und 8.00 Uhr in der Wohnung ihrer 27-jährigen Schwester im Mauerweg in Britz aufgehalten. Ermittler haben den Wlan-Router ausgelesen und festgestellt, dass sie in dieser Zeit Nachrichten per WhatsApp schrieb. Unklar sei, mit wem und was sie kommunizierte, so die Polizei.
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/article/vermisste-rebecca-aus-berlin-neukoelln-familie-vermutet-dass-sie-sich-mit-jemandem-treffen-wollte-9506

Laut Zusammenfassung der Journalistin in o. g. Folge 1: R nimmt Anrufe von BR um 7.15 und 8.25 nicht an -> Ihr Handy ist aus o. im Flugmodus.

Welche relevanten Daten konnten noch ermittelt werden - außer den Daten, die durch bekannte Passwörter und den RTL-IT-Experten herausgefunden werden konnten?
Vgl. erlaubte Speicherfristen in öffentlichen W-Lan-Netzen mit dem Zeitpunkt, ab dem die Polizei anfing, zu ermitteln. Welche Daten wurden wo registriert, wenn das Handy im Flugmodus in ein unbekanntes privates W-Lan einloggte und die WhApp empfing?
Haben die EB nach ihren verspäteten Provider-Ersuchen überhaupt noch Standortdaten erhalten? (Auf manchen Websites findet man Infos zu Speicherfristen/Behördenanfragen).


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08.08.2026 um 19:39
Zitat von watnuwatnu schrieb:Widerspruch, weil hier seit Jahren ignoriert wird, was z. B. die ausgebildeten JournalistInnen in 2 Podcasts berichten, die direkten Kontakt zu den EB hatten. Diese sagen eben nicht, dass die Aussage "zwischen 6.00 und 8.00 Uhr Handy im W-Lan" (nur) von der Familie stammt. Auch sagen die JournalistInnen nicht, dass sich die EB diesbezüglich bedeckt halten bzw. den Zeitangaben widersprechen. Was ich noch nicht gelesen oder gehört habe ist, dass die EB explizit sagen, das Handy habe die WhApp noch im Haus von J. und F. empfangen.
Ist kein Widerspruch. As I said:
Aussage der Familie: 7:46Uhr
Und Aussage der EB 6-8Uhr
In jedem Falle stehen beide Zeiten für mich im Widerspruch zur WhatsApp unter der Annahme das sie ausschließlich im Haus ihr Internet an dem Morgen hatte... Mir fällt wenig ein wo das Handy sonst an Internet gekommen sein soll, zumal ja eben dafür nur WiFi infrage kommt.
Vielleicht wissen es die EB, ich weiß es nicht.
Die Jugendliche hatte sich am vergangenen Montag zwischen 6.00 und 8.00 Uhr in der Wohnung ihrer 27-jährigen Schwester im Mauerweg in Britz aufgehalten. Ermittler haben den Wlan-Router ausgelesen und festgestellt, dass sie in dieser Zeit Nachrichten per WhatsApp schrieb. Unklar sei, mit wem und was sie kommunizierte, so die Polizei.
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/article/vermisste-rebecca-aus-berlin-neukoelln-familie-vermutet-dass-sie-sich-mit-jemandem-treffen-wollte-9506

Das bereitet mir auch noch Bauchschmerzen:

Die Polizei sagt: während 6-8 war das Handy offenbar im WLAN und man hat aufgrund der Routerdaten festgestellt das sie WhatsApp Nachrichten schrieb. Vermutlich waren hier in den Logs die WhatsApp Serverkommunikation zu sehen, der Rest sollte ja eh verschlüsselt sein. Aber: sie hatte lt. dieser Aussage WhatsApp Kontakt zu "Jemanden" den oder die oder welche man bis heute nicht kennt. Ausgehend von der Annahme das die EB natürlich ihr Kommunikationsverhalten durchleuchtet haben - vor allem das Kommunikationsverhalten in der Vergangenheit führt als Teil mehrerer Indizien zu der Einschätzung das sie das Haus nicht lebend verlassen hat - war es offenbar nicht möglich unter ihren daily Kontakten (mindestens) jemanden zu finden, dem man diese WhatsApp Kommunikation zuordnen konnte.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Welche Daten wurden wo registriert, wenn das Handy im Flugmodus in ein unbekanntes privates W-Lan einloggte und die WhApp empfing?
Das macht mir eben auch technisch Bauchschmerzen:
Man hat die Google Daten aber es ist nicht bekannt das es noch Kommunikationsdaten mit Google nach 8Uhr gegeben hat, die müsste es aber geben weil so ein Android Handy ständig mit Google Informationen austauscht, erst Recht wenn es kurz Internet wieder hat.

Verstehst was ich meine?


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08.08.2026 um 22:30
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ist kein Widerspruch.
Für mich auch nicht, aber mir wurde schon widersprochen, wie oben beschrieben.
- -
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die Polizei sagt: während 6-8 war das Handy offenbar im WLAN und man hat aufgrund der Routerdaten festgestellt das sie WhatsApp Nachrichten schrieb.
Ob R tatsächlich auch zusätzlich WhApp schrieb, weiß ich nicht mehr. Könnte "WhApp" im Artikel 2019 eine Verwechslung* mit dem Snap sein? Müsste man nochmals gegenprüfen, ob R. beides gemacht haben soll.
*Verwechslung wäre evtl. möglich, weil F und BR "WhApp" sendeten und/oder die EB evtl. nur sagten, dass R. eine Nachricht gesendet hatte - oder einfach, weil Snap weniger bekannt war.
- -
Wichtiger als das Snap/Foto an sich ist m. E.: Dass die EB lt. StA Glage wissen, dass R. es gesendet hat – also noch gelebt hat. Bitte erst weiterlesen -> wegen Gesamtschau ;) Handy-Aktivität:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Im Dunstraum "Protokolle" gibt es die offenbar deutlich spät angeforderten Daten von Google und die Ankündigung das man dies danach auch für Snapchat getan hat, mehr als das gibt es nicht.
Es gibt mehr: Erstens konnte man den Zeitpunkt des Snaps bzw. der Aktivitäten auf Rs. Handy mit den Aktivitäten auf Fs. Handy bzw. 2 Autofahrten abgleichen - wenn er auch der Fahrer im privaten Video/Ü-Kamera war. (Bzw. 4 Autofahrten, durch Hin- und Rückfahrten) Evtl. gab es zeitliche Überschneidungen?

Snapchat-Account:
Durch das Snap-PW konnte man frühzeitig manche Dinge überprüfen.
Hast du den Link angeklickt, unter dem man sehen kann, was die Account-Inhaber bzw. Password-Inhaber selbst einsehen und downloaden können (Verlauf u. a. Aktivitäten).
Ich meine nicht das Snap/Foto als solches, sondern diverse Infos:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 01.08.2026:"Wie lade ich meine Daten aus Snapchat herunter? "
https://help.snapchat.com/hc/de/articles/7012305371156-Wie-lade-ich-meine-Daten-aus-Snapchat-herunter#h_01K86T7QRQRNBS2X2YA1C1H0T8
- - -
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:ja eben dafür nur WiFi infrage kommt.
Da wir nicht wissen, was passiert ist, ist auch ein anderes privates W-Lan nicht ausgeschlossen.
WiFi wäre ein öffentliches W-Lan -> datenschutzrechtlichen Speicherfristen/Löschpflichten vs. Zeitpunkt, ab dem tatsächlich im Fall ermittelt wurde.
Nach dem was wir wissen, ist es m. E. eher unwahrscheinlich, dass das Handy noch im Haus war, als die WhApp einging. Als Zugangsbestätigung wird auch kein Router genannt, sondern Häkchen auf BRs Handy und lt. dem (MDR) ARD-Podcast auch "Whats-App-Protokoll".

- - - - - - - -
Nur noch, weil du gefragt hast:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:@watnu
Sind die EB dem Snapchat-Foto habhaft geworden?
Das behauptete niemand:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Da sich niemand auf meine o. g. Frage meldete (…) wissen wir nun wenigstens, dass @behind_eyes in der o. g. Wiederholungsrunde einem Sachverhalt widersprochen hatte, den niemand behauptet.
Davon, dass das Snap auf irgendeinem Endgerät vorhanden war oder wiederhergestellt wurde, bin ich nie ausgegangen.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:dass Flammenspiel weiter gegangen ist, das war so das man in 24 Std jeweils mindestens ein Foto verschicken musste.
Ja, das meinte ich, als ich schrieb, die Cousine müsste es gleich erkannt haben (an der erhaltenen Flamme).
@behind_eyes , wie geschrieben, wurde das Flammenspiel im Thread schon oft durchgekaut. O. g. Fragen und die Infos unter dem snpap inc. Link sind m. E. interessanter.
Nur ergänzend:
Vielleicht ließ sich aber anhand der Infos, die man durch das PW einsehen bzw. downloaden konnte, feststellen, dass das Snap zuvor nicht in Rs. Snapchat-"Memories" gespeichert war bzw., dass an dem Morgen keine Fotos aus "Memories" gelöscht wurden.
Es wäre aber schon ein Zufall wenn es vorher existiert hätte, weil lt. Beschreibung der Freundin das Oufit auf dem Snap vor dem Spiegel dem tatsächlich verschwundenen entsprach. (Alles schon im Thread diskutiert. Cheat mgl./nicht mlg. ...)


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Wo ist Rebecca Reusch?

08.08.2026 um 22:32
@watnu
Was sagst dazu:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das macht mir eben auch technisch Bauchschmerzen:
Man hat die Google Daten aber es ist nicht bekannt das es noch Kommunikationsdaten mit Google nach 8Uhr gegeben hat, die müsste es aber geben weil so ein Android Handy ständig mit Google Informationen austauscht, erst Recht wenn es kurz Internet wieder hat



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08.08.2026 um 22:42
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:@watnu
Was sagst dazu:
Haben die EB etwas dazu veröffentlicht, welche Daten sie erhalten o. aufgeschlüsselt haben? Ich habe nichts mitbekommen (und das müssen sie ja auch nicht).
Aber, wenn die Anfrage zu spät an google gestellt wurde, waren evtl. auch dort schon relevante Daten gelöscht (?) Welche Daten die EB erhalten haben, wissen wir nicht (wenn ich nichts verpasst habe), nur das, was du schon kennst:
Exklusive Einblicke: Polizei-Mails deuten im Fall Rebecca Reusch auf grobes Ermittlungsversäumnis hin
(...)
Doch wieso wurde B. überhaupt stutzig? Die Berliner Ermittler hatten unter anderem laut eines Berichts der Berliner Zeitung erklärt, nicht anhand von Handydaten feststellen zu können, ob Rebecca das Haus ihrer Schwester am Morgen verlassen habe – wie von Schwager Florian behauptet.
(…)
, seien auch Standort-Daten der Schülerin angefragt worden. Erst im Frühjahr 2021 habe Google allerdings einen aufwändig verschlüsselten USB-Stick mit den wichtigen Daten geliefert.
Fast zwei weitere Jahre bis 2023 habe die Decodierung durch die Sozialabteilung der Kriminaltechnik demnach gedauert. (…)
„Das sind alles erschreckende Zeiträume. Ich frage mich, was die Kollegen da gemacht haben. Gerade in einem solchen Fall, wo ein Mädchen das Haus nicht lebend verlassen hat. Solche Daten müssten schnellst möglichst gesichtet werden. Das ist sehr irritierend“, meint Dirk B.,
Quelle: Fr-Artikel, den du neulich zitiert und verlinkt hattest


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