@watnu
watnu schrieb:Das habe ich auch nicht geschrieben (s. ab "wäre dem so …" ). Wenn die StA genug "Substanz" auf der Hand hätte, hätte sie Anklage erhoben, weil sie ansonsten gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen würde. Deshalb versuchte ich zu eruieren, wie du zur u. g. Überzeugung kommst:
Ja, das hatte ich schon verstanden, und ich habe dir auf deine Frage eine Antwort gegeben.
watnu schrieb:Dann bist du sowohl bezüglich der Reaktion falsch* informiert als auch bezüglich der Relevanz der digitalen Spuren. Es geht v. a. nicht nur um Mobilfunkdaten. Z. B. sind auch die Inhalts- und Nutzungsdaten von Snapchat o. Meta wichtig. Wenn sie zu spät angefordert werden, sind sie auch aus der Cloud der Provider gelöscht.
*Siehe dazu u. a. "Emergency Call" und Beispiele relevanter Daten:
Die Ermittler haben zeitnah eine Kopie von Rebeccas Original-SIM erhalten und konnten diese auswerten. Außerdem konnten die EB Rebeccas Internetkommunikationen auswerten, z.B. wurde der Kontakt zu einem gewissen „Maxi“ untersucht und die Person als nicht verdächtig eingestuft. Hinzu kommt die Auswertung des Routers im Haus. Außerdem liegt als Fakt vor, dass Rebeccas Handy seit dem Tag ihres Verschwindens in keinem Netz mehr eingeloggt war. Es ist ja nicht so, dass bis 2023 keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Und nicht vergessen, es ist nur ein Bruchteil der Erkenntnisse öffentlich bekannt.
Wenn die EB erst 2023 Informationen über die Inhalte von F.s Google-Suchen („Fesselsex“) vorliegen hatten, dann mag das verwundern, aber hat das in irgendeiner Weise den Fortschritt der Ermittlungen verlangsamt oder behindert? F. war doch spätestens von dem Punkt an hochverdächtig, als die KESY-Aufzeichnungen von den Fahrten des Twingo am 18. Februar und 19. Februar 2019 bekannt wurden, die ihn der Falschaussage überführten, er habe zur fraglichen Zeit am 18. Februar geschlafen. Brauchte es dazu zwingend die Provider-Erkenntnisse? Nein. Und die Provider-Daten, als sie verfügbar waren, haben den Verdacht gegen F. dann noch weiter erhärtet.
watnu schrieb:Solange man nicht selbst betroffen ist, kann einem die Kritik der Experten egal sein, dass Routineermittlungen nicht zeitnah durchgeführt wurden. Und man kann sich der Illusion hingeben, dass alles immer gesetzeskonform abläuft, während die Vorsitzende am LG Berlin im Prozess um brutale Serienvergewaltigungen kritisierte:
Dass du jetzt einen anderen Fall bringst, um zu aufzuzeigen, dass bei den EB nicht immer alles so läuft, wie es sollte, ist mir unverständlich, denn erstens ist das gar nicht strittig und zweitens, und das ist entscheidend, ist es doch völlig unerheblich für den hier vorliegenden Fall Rebecca. Auch wenn sich der andere Fall ebenfalls in Berlin und zeitnah abgespielt hat, weißt du, wieviel Mordkommissionen es in Berlin gibt? Korrelation vs. Kausalität. Sorry, wenn du den EB Fehlverhalten nachweisen willst, dann musst du andere Kaliber auffahren. Schwurbelei reicht nicht aus. Oder was ist deine Intention hier? Ein bisschen stänkern?
watnu schrieb:Selbstverständlich hätte man das diskreter durchführen können. Die EB waren nicht verpflichtet (vorab?) zu veröffentlichen, um welchen konkreten Fall es sich handelt. Wenn überhaupt, hätten sie nachträglich die Info, dass die Durchsuchungen einen Vermisstenfall bzw. ein mutmaßliches Tötungsdelikt betreffen
Woher nimmst du das, dass die EB vorab die Maßnahme groß angekündigt haben? Ich finde nur das hier und das ist vom Tag der Maßnahme,
während sie schon lief:
Gemeinsame Meldung Nr. 2318 vom 20.10.2025: Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen wegen eines Tötungsdelikts Einsatzkräfte der Polizei Berlin durchsuchen seit heute Vormittag unter Federführung der 3. Mordkommission und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin ein Grundstück einer 72-Jährigen in Tauche OT Lindenberg (Brandenburg) nach Beweismitteln in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts.
Nach zwischenzeitlich erlangten Erkenntnissen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der mittlerweile 33 Jahre alte Beschuldigte am Morgen des 18. Februar 2019 seine damals 15 Jahre alte Schwägerin getötet und deren Leiche und ihr gehörende Gegenstände – zumindest vorübergehend – auf das Grundstück seiner Großeltern in Tauche verbracht haben könnte.
Die heutigen Maßnahmen wie auch Folgeermittlungsmaßnahmen in den kommenden Tagen und in der Umgebung dienen dem Auffinden dieser Gegenstände, von Tatspuren und anderen Beweismitteln. Es sind 115 Polizeikräfte im Einsatz. Unterstützt werden die Durchsuchungsmaßnahmen durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, die unter anderem einen sogenannten Bodenradar zum Einsatz bringen.
Quelle:
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.786693.php(man muss in der Quelle etwas runterscrollen)
soOma schrieb:Beschuldigte müssen damit rechnen.
Die Großeltern hatte er schon immer, sie wohn(t)en genau dort, wo der Twingo wahrscheinlich abgefahren ist, es gab sogar damals einen Einsatz dort.
Aber mussten Oma und Anwohner da wirklich mit so einem Einsatz rechnen? Damit, ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt zu werden, angekündigt, mit Pressevertretern und geduldeten Youtube-Gaffern am Gartenzaun?
@soOma Wenn es handfeste Hinweise darauf gegeben hat, dass auf dem Grundstück Spuren/Beweismittel zu finden sind, dann denke ich, war das nicht zu vermeiden. Dafür spricht, dass ein Richter den Durchsuchungsbeschluss gefasst hat und das erfolgt nicht einfach so ohne schwerwiegende Gründe, denn die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht.
Dass der Fall solche Auswüchse in den Social Media mit sich gebracht hat, kann man nicht den EB anlasten und sie haben wiederholt Appelle herausgegeben, die Öffentlichkeit solle sich zurückhalten:
Ermittler werten Rebecca-Hinweise aus und warnen vor „Hobbydetektiven“
6.42 Uhr: Im Fall der 2019 verschwundenen Teenagerin Rebecca aus Berlin werden nach dem zweitägigen Großeinsatz der Polizei in Brandenburg bisherige Ermittlungsergebnisse ausgewertet. Offen war zunächst, ob es heute weitere Durchsuchungen im Landkreis Oder-Spree geben wird. Angesichts zahlreicher Schaulustiger vor Ort warnte die Staatsanwaltschaft vor eigenmächtigen „Ermittlungen“ selbst ernannter „Hobbydetektive“.
„Nicht nur, dass sie die Ermittlungen konkret behindern, indem sie zum Beispiel Spuren vernichten können“, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Michael Petzold der Deutschen Presse-Agentur. Teils begingen die „Hobby-Ermittlern“ auch selbst Straftaten und störten die Polizei damit bei ihrer Arbeit.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/neue-durchsuchung-im-fall-rebecca-reusch-so-geht-der-einsatz-heute-weiter_c589aad0-417a-4a82-968a-556735a88c7b.html