Dr.Edelfrosch schrieb:Das bewusste weglassen der Zusätze verfälscht das "Zitat" halt.
äh nee, das ist bei laufenden Ermittlungen ganz normale Justizsprache. Bei einer evtl. Anklage würde der Richter den Konjunktiv weglassen. Das hat nichts damit zu tun, es nicht nachweisen zu können. Das werden sie. Ansonsten würde der Verteidiger das in der Luft zerreißen. Aber der/die hatte zu dem damaligen Zeitpunkt noch Akteneinsicht und weiß genau, was diese Punkte aussagen. Es wurde geraten, zu schweigen. Und auch die Logik, es wäre lange Anklage erhoben, greift zu kurz. Es werden entweder noch entsprechende Ermittlungen laufen, die sich vielleicht nach den letzten Durchsuchungen ergeben haben und/oder man möchte ein Motiv hieb- und stichfest machen. Denn ansonsten liefe es evtl. auf fahrlässige Tötung hinaus...
Die erste Aussage der StA - nach unseren Erkenntnissen müssen wir davon ausgehen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat - steht bis heute!