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Wo ist Rebecca Reusch?

132.239 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

13.07.2026 um 14:55
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:
Zitat von ForkyForky schrieb:"Rebecca hat das Haus nicht leben verlassen". Hieß es gleich schon sehr zu Anfang.
Durch die Anführungszeichen liest sich der Satz so, als wäre er wörtlich so gesagt worden.
Also wie ein Fakt und nicht wie eine Annahme.
So ist der Satz auch von der StA (Glage und Steltner) wörtlich formuliert worden, dass Rebecca das Haus nicht stelbständig bzw. lebend verlassen hat. Das ist bereits seitenlang zitiert und diskutiert worden.


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13.07.2026 um 14:59
Zitat von emzemz schrieb:So ist der Satz auch von der StA (Glage und Steltner) wörtlich formuliert worden, dass Rebecca das Haus nicht stelbständig bzw. lebend verlassen hat. Das ist bereits seitenlang zitiert und diskutiert worden.
@emz
Wirklich wortwörtlich ohne ein "gehen davon aus" oder " müssen davon ausgehen", so wie es hier und in verlinkten Quellen schon zigmal zitiert wurde?


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13.07.2026 um 15:10
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Wirklich wortwörtlich ohne ein "gehen davon aus" oder " müssen davon ausgehen", so wie es hier und in verlinkten Quellen schon zigmal zitiert wurde?
Auch mit den beiden Zusätzen deutet das nicht darauf hin, dass es sich um eine unbewiesene Annahme handelt.


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13.07.2026 um 15:19
MMn wäre es bewiesen, also könnte die STA das beweisen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat, dann würde Florian mein Verständnis nach, schon im Knast sitzen, denn nur er und Rebecca waren im Haus und es gab keine Einbruchspuren., Aber Florian ist immer noch auf freien Fuß. Ergo kann sie es nicht beweisen und es bleibt eine Hypothese.


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13.07.2026 um 15:24
Zitat von emzemz schrieb:Auch mit den beiden Zusätzen deutet das nicht darauf hin, dass es sich um eine unbewiesene Annahme handelt.
@emz
Das bewusste weglassen der Zusätze verfälscht das "Zitat" halt.


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13.07.2026 um 15:53
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Das bewusste weglassen der Zusätze verfälscht das "Zitat" halt.
äh nee, das ist bei laufenden Ermittlungen ganz normale Justizsprache. Bei einer evtl. Anklage würde der Richter den Konjunktiv weglassen. Das hat nichts damit zu tun, es nicht nachweisen zu können. Das werden sie. Ansonsten würde der Verteidiger das in der Luft zerreißen. Aber der/die hatte zu dem damaligen Zeitpunkt noch Akteneinsicht und weiß genau, was diese Punkte aussagen. Es wurde geraten, zu schweigen. Und auch die Logik, es wäre lange Anklage erhoben, greift zu kurz. Es werden entweder noch entsprechende Ermittlungen laufen, die sich vielleicht nach den letzten Durchsuchungen ergeben haben und/oder man möchte ein Motiv hieb- und stichfest machen. Denn ansonsten liefe es evtl. auf fahrlässige Tötung hinaus...
Die erste Aussage der StA - nach unseren Erkenntnissen müssen wir davon ausgehen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat - steht bis heute!


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13.07.2026 um 16:07
"Die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen". Ab Min. 11.50...
Wörtliches Zitat von StA Steltner aus einem Video vor einigen Jahren. Daran hat sich bis heute nichts geändert, keine Wendung in den Ermittlungen!


Youtube: WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
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13.07.2026 um 16:24
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:"Die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen". Ab Min. 11.50...
Wörtliches Zitat von StA Steltner aus einem Video vor einigen Jahren. Daran hat sich bis heute nichts geändert, keine Wendung in den Ermittlungen!
@fortylicks
Richtig. Kann man als „Rebecca hat das Haus nicht lebend verlassen“ zitieren. Aber auch als „Wir gehen davon aus, das sie das Haus nicht lebend verlassen hat“. Man kann es aber auch von vornherein richtig zitieren.


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13.07.2026 um 16:31
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Aber auch als „Wir gehen davon aus, das sie das Haus nicht lebend verlassen hat“.
das ist genau derselbe Sachverhalt. Wie ich schon versuchte zu erklären: In Ermittlungen immer im Konjunktiv, beweisen muss man es erst in einem evtl. Prozess. Aber auch bei einer Aussage: wir gehen davon aus...muss es gerichtsfest sein. Für diese Aussagen wird die RAin des Beschuldigten (falls sie es heute noch ist?) Akteneinsicht gehabt haben. Sie wird wissen, um welche Beweise es sich handelt. Damit ist aber nicht bewiesen, WARUM Rebecca in dem Haus zu Tode kam. Darum geht es bis heute...


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13.07.2026 um 16:40
@fortylicks

Danke für die Erläuterungen, volle Zustimmung.

In dem gleichen Tenor möchte ich auf @quaerere1 antworten:
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:MMn wäre es bewiesen, also könnte die STA das beweisen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat, dann würde Florian mein Verständnis nach, schon im Knast sitzen, denn nur er und Rebecca waren im Haus und es gab keine Einbruchspuren., Aber Florian ist immer noch auf freien Fuß. Ergo kann sie es nicht beweisen und es bleibt eine Hypothese.
Das glaube ich nicht. Weil die EB schon seit Jahren daran festhalten, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat, denke ich, dass sie dafür tatsächlich Beweise oder stichhaltige Indizien haben, die sie nicht vollständig öffentlich gemacht haben. Die EB sind nach wie vor von einem Tötungsdelikt überzeugt, es bleibt aber die Frage offen, wie Rebecca zu Tode gekommen ist. Gerichtsfeste Erkenntnisse darüber würden nach meinem Verständnis auf eine verantwortliche Person hindeuten und somit bei dringendem Tatverdacht eine Anklage möglich machen. Daher dauern die Ermittlungen an.


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13.07.2026 um 19:24
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Wirklich wortwörtlich ohne ein "gehen davon aus" oder " müssen davon ausgehen", so wie es hier und in verlinkten Quellen schon zigmal zitiert wurde?
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat in offiziellen Statements zum Fall Rebecca R. stets Formulierungen wie „gehen davon aus“ verwendet und den Satz nie als unumstößlichen Fakt ohne Einschränkung diktiert.

Sowohl Martin Steltner als auch Martin Glage haben diesen Satz in offiziellen Pressekonferenzen und Interviews nie ohne eine Einschränkung wie "Wir gehen davon aus..." oder "Alles deutet darauf hin..." formuliert.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/rebecca-reusch-hat-das-haus-nicht-lebend-verlassen-6607594.html


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14.07.2026 um 01:04
Unglaublich, wie sich das alles hier im Kreis dreht… es gibt die Ungläubige-Thomas-Fraktion, die Faktenkniffler, die Tatsachenwahrnehmer, die Voreiligen..
Aber immer in Kreisen, again and again
Tatsache: Rebecca ist verschwunden.
Seit 2019 kein Lebenzeichen.
Polizeiliche Handyauswertung. Handytod im Haus.
Tatsache: F log. F fuhr zweimal weg. F googelte.
Tatsache: Familie glaubt nicht an seine Täterschaft. Polizei schon.
Tatsache: es gibt keine Leiche.
Tatsache: F sagte: Ohne Leiche könnt ihr mir nichts.

Meine Meinung:..wer sowas sagt, denkt an eine Leiche..
Bewiesen: nichts.
Tatsache: es wurden auch schon Täter ohne Leiche aufgrund von Indizien verurteilt.
Tatsache: diese Diskussion hier hilft weder Rebecca, noch F, noch der Polizei.
Gute Nacht.


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14.07.2026 um 01:25
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Tatsache: diese Diskussion hier hilft weder Rebecca, noch F, noch der Polizei.
Wenn man deine letzte "Tatsache" zugrunde legt, dann wird das wohl bei jedem Thread im Krim-Bereich der Fall sein. Ist es denn nicht so, dass man Fälle diskutiert, wie hier das Verschwinden von Rebecca Reusch, die mal mehr oder weniger im Rampenlicht der öffentlichen Berichterstattung stehen. Sinn und Zweck dieses Forums ist es doch, die verschiedenen Aspekte, die über den Fall bekannt sind, zu diskutieren. Dazu gehören auch Meinungen, solange sie sich im Bereich der Forum-Regeln bewegen, die nicht den Mainstream abbilden und durchaus, wenn vielleicht wirklich manchmal sehr abstrakt gedacht, auch eine andere Richtung beleuchten können.

Natürlich drehen sich diese Diskussionen oft um gleiche Bereiche des Falles, trotzdem kommen immer wieder neue Ansatzpunkte hinzu, die im Vorfeld noch nicht thematisiert wurden. Deshalb sollen doch alle User ihre Meinungen hier kundtun.


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14.07.2026 um 09:26
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Tatsache: F log. F fuhr zweimal weg. F googelte.
Wenn man lügt, dann kann es dafür mehrere Gründe geben. Der Grund kann aber nicht ausschließlich sein, dass man einen Mord begangen hat und versucht das zu vertuschen.
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Tatsache: Familie glaubt nicht an seine Täterschaft. Polizei schon.
Vielleicht war es dann auch so ? Die Familie kennt ihn deutlich besser als die Polizei. Eine Familie kann Dinge sehen die Außenstehende nicht sehen können. Ganz besonders über viele Jahre hinweg.
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Tatsache: F sagte: Ohne Leiche könnt ihr mir nichts.
Wenn eine Person unter enormen Druck steht, dann sollte man nicht jedes Wort dieser Person auf die Goldwaage legen. F. steht bis heute gewaltig unter Druck. Jeden Tag kann es passieren das die Polizei an der Tür klingeln könnte um ihn wieder in U-Haft zu stecken. Was ist denn das für ein Leben ? Unvorstellbar.
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Meine Meinung:..wer sowas sagt, denkt an eine Leiche..
Ist das nicht auch verständlich ? Wenn eine Person die ich sehr lieb habe verschwindet, und einfach nicht wieder auftaucht obwohl sie sollte, dann denke ich auch eher an den Tod dieser Person, als das ich sie jemals lebend wiedersehen werde. Dafür bin ich zu sehr Realist. Und wenn jeder ehrlich mit sich selbst ist, dann herrscht auch die Erkenntnis das Rebecca nicht mehr lebt.

Die Sache ist im Grunde sehr einfach - Bei F. gilt die Unschuldsvermutung. Ohne Beweise ist er nicht der Täter. Völlig egal was er sagt, oder nicht sagt, oder ob er die Unwahrheit gesagt hat.


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14.07.2026 um 10:08
Klar. Die Unschuldsvermutung gilt. Immer.
In dem Punkt allerdings, dass die Familie einen Menschen besser kennt, bzw einschätzen kann, als ein Gericht, bzw Aussenstehende- dem stimme ich Dir nicht zu - da Emotionen den Blick vernebeln. Ist in der Medizin, der Wissenschaft, selbst in der Kunst ( da gibt es den schönen Satz: Mit Freundschaft macht man keine Kunst) so -
das ist leider das Problem.
Von Aussen ist die Einschätzung immer neutraler..wissenschaftlicher.. Familie will/muss am „alten Bild“ festhalten..
Aber jeder Mensch kann vom Engel bis zum Teufel alles sein.. ich sage immer: selbst Hitler hat seinen Hund geliebt und war nett zu Eva Braun.. hmhm..


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14.07.2026 um 15:23
Zitat von DearMRHazzardDearMRHazzard schrieb:Die Familie kennt ihn deutlich besser als die Polizei.
Da musste ich aber lachen.
Die Ermittler haben da Sachen "hochgekramt" untersucht und bewertet.
Ich denke da kamen auch Sachen hoch, von denen die Familie bis dato nichts wusste oder auch nur ahnte.
@birgit222 hat das gut ausformuliert.
Zitat von DearMRHazzardDearMRHazzard schrieb:Die Sache ist im Grunde sehr einfach - Bei F. gilt die Unschuldsvermutung. Ohne Beweise ist er nicht der Täter. Völlig egal was er sagt, oder nicht sagt, oder ob er die Unwahrheit gesagt hat.
F. ist aber kein Verdächtiger, auch kein dringend Tatverdächtiger, sondern wird als Beschuldigter geführt.
Das Einzige, was den Prozess gegen ihn bisher verhinderte, ist die Ungewissheit ob das juristisch ausreicht, so das er nicht aus Mangel an Beweisen dann doch freigesprochen wird.


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14.07.2026 um 15:44
Zitat von birgit222birgit222 schrieb:Tatsache: F sagte: Ohne Leiche könnt ihr mir nichts.
Tatsache?


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14.07.2026 um 17:52
Zitat von emzemz schrieb:
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Wirklich wortwörtlich ohne ein "gehen davon aus" oder " müssen davon ausgehen", so wie es hier und in verlinkten Quellen schon zigmal zitiert wurde?
Auch mit den beiden Zusätzen deutet das nicht darauf hin, dass es sich um eine unbewiesene Annahme handelt.
@Dr.Edelfrosch
@emz
Diese Formulierung bedeutet, man geht davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat.
Wenn die Ermittler nicht Spuren im Haus gefunden hätten (die sie nicht bekannt geben),
hätten sie sich nicht so festgelegt.
Aber es gibt eben keine Beweise (z.B. ihre Leiche). Es gibt Indizien, die darauf hinweisen, dass sie das
Haus nicht lebend verlassen hat.
Und darum wird diese eigentlich klare Mitteilung immer wieder anders gedeutet.
Die Ermittler teilen eben nur Dinge mit, die der Aufklärung dienlich sein könnten und halten zurück, was
Täterwissen ist.
Darum sollte man nicht spekulieren Rebecca wäre freiwillig untergetaucht - oder unfreiwillig entführt worden.
Für mich ist dieser Satz gar nicht anders zu verstehen, als sei Rebecca im Haus umgebracht worden-
oder verletzt, in Bewusstlosigkeit oder sterbend aus dem Haus weggebracht worden.


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