emz schrieb:
Dr.Edelfrosch schrieb:Wirklich wortwörtlich ohne ein "gehen davon aus" oder " müssen davon ausgehen", so wie es hier und in verlinkten Quellen schon zigmal zitiert wurde?
Auch mit den beiden Zusätzen deutet das nicht darauf hin, dass es sich um eine unbewiesene Annahme handelt.
@Dr.Edelfrosch@emzDiese Formulierung bedeutet, man geht davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat.
Wenn die Ermittler nicht Spuren im Haus gefunden hätten (die sie nicht bekannt geben),
hätten sie sich nicht so festgelegt.
Aber es gibt eben keine Beweise (z.B. ihre Leiche). Es gibt Indizien, die darauf hinweisen, dass sie das
Haus nicht lebend verlassen hat.
Und darum wird diese eigentlich klare Mitteilung immer wieder anders gedeutet.
Die Ermittler teilen eben nur Dinge mit, die der Aufklärung dienlich sein könnten und halten zurück, was
Täterwissen ist.
Darum sollte man nicht spekulieren Rebecca wäre freiwillig untergetaucht - oder unfreiwillig entführt worden.
Für mich ist dieser Satz gar nicht anders zu verstehen, als sei Rebecca im Haus umgebracht worden-
oder verletzt, in Bewusstlosigkeit oder sterbend aus dem Haus weggebracht worden.