Wo ist Rebecca Reusch?
19.08.2026 um 17:41Ich glaube, er meint nicht die Disk als solche, sondern das Thema "Kurierfahrten".Dr.Edelfrosch schrieb:Was meinst du damit, das die Diskussion um den Fall zu nichts führt?
Ich glaube, er meint nicht die Disk als solche, sondern das Thema "Kurierfahrten".Dr.Edelfrosch schrieb:Was meinst du damit, das die Diskussion um den Fall zu nichts führt?
Diese Aufnahmen, also die vom Tag des Verschwindens, waren doch aber gar nicht mehr verfügbar, als dieNightrider64 schrieb am 15.08.2026:Auf jeden Fall liegen Aufnahmen aus den Bussen vor und lassen den Rückschluss zu, das Rebecca an diesem Vormittag nicht mit dem Bus gefahren ist.
Für die Ermittler ist das , wie dargestellt ,bewiesen, also wird man wohl auch alle infrage kommenden Aufzeichnungen gesichert zu haben.
Das ist deine Annahme. F. hatte vielleicht was ganz anderes transportieren wollen, außer Drogen oder Leiche?Nightrider64 schrieb am 16.08.2026:
Keinesfalls !Juretta schrieb am 16.08.2026:Du meinst also, der Twingo ist zu auffällig, um z. B. Drogen zu transportieren, aber dann doch nicht zu auffällig, um eine Leiche zu transportieren?
Das widerspricht sich doch.
F. hatte gar keine andere Wahl an diesem Vormittag, als den himbeerroten Twingo zu benutzen.
Es stand ihm für die unverzügliche Verbringung schlichtweg kein anderes Fahrzeug zur Verfügung.
Basierend auf der offiziellen Faktenlage der Ermittlungsbehörden gilt es als äußerst unwahrscheinlich, dass der Schwager F. nichts mit dem Verschwinden von Rebecca Reusch zu tun hat.Lanigiro schrieb am 16.08.2026:Im Prinzip aber geht es nur darum: Wie wahrscheinlich ist es bei Berücksichtigung aller bekannter Fakten, dass F. nichts mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun hat?
Hier verdienst du auch meine AW:Nightrider64 schrieb am 14.08.2026:Mal eine Frage an diese User : Habt Ihr Euch wirklich nicht genügend mit dem Fall beschäftigt ?
Oder wollt Ihr einfach Fakten die Euch unbequem sind dadurch unterbinden, indem ihr nach der Quelle fragt.
Da man kaum die Zeit hat, herauszufiltern, wo genau man diese Information her hat, wird der Fakt als unbelegte Äußerung abqualifiziert.
..klar wird an großen Kreuzungen überwacht. Aber nicht aufgezeichnet.Nightrider64 schrieb am 14.08.2026:Ich denke persönlich, es gibt noch so einige , nicht bekannt gegebene markante Videoüberwachungen.
Entweder öffentliche an Kreuzungen ( soweit ich weis, das fast alle größere Kreungen an Hauptstraße gefilmt)
Bitte als KI kennzeichnen!Nandalee schrieb:Basierend auf der offiziellen Faktenlage der Ermittlungsbehörden gilt es als äußerst unwahrscheinlich, dass der Schwager F. nichts mit dem Verschwinden von Rebecca Reusch zu tun hat.
Die kriminalistische Wahrscheinlichkeit gegen ihn stützt sich auf eine Kette von Indizien, die rein statistisch kaum als Zufall erklärbar sind
Es gab in der Anfangsphase mehrere Zeugenhinweise, wonach Rebecca am Morgen ihres Verschwindens noch lebend an einer nahegelegenen Bushaltestelle der Linie M1 oder in einem Bus der Linie 171 gesehen worden sein soll. Da diese Haltestelle auf ihrem normalen Schulweg lag, war dies eine der zentralen Spuren für die Theorie, dass sie das Haus doch noch eigenständig verlassen hat.Nightrider64 schrieb am 14.08.2026:Soweit mir bekannt ( ich werde es nicht raussuchen) konnte man eine angebliche Zeugensichtung an der Bushaltestelle aufgrund der Bäckereivideos entkräften.
Hinweis: Die Fakten und Daten in meinen letzten beiden Beiträgen wurden mithilfe von KI (ChatGPT/Claude) recherchiert und anschließend von mir überprüft und zusammengefasst.
Was genau meinst du?Nandalee schrieb:Seh ich komplett anders da es doch inhaltlich stimmt
steile Behauptung. Die Ermittler sagen etwas anderes. Wer sollte da jetzt recht haben?Dr.Doyle schrieb:Gibt es aber ebenso wenig wie relevante Bilder aus dem ÖPNV von RR.
Nandalee schrieb:Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellten den Ermittlern die Videoaufnahmen der Überwachungskameras aus den Bussen sowie aus dem Umfeld der Haltestellen zur Verfügung.
Nandalee schrieb:Quelle: Wikipedia: Disappearance of Rebecca Reusch (8) (11)
Hinweis: Die Fakten und Daten in meinen letzten beiden Beiträgen wurden mithilfe von KI (ChatGPT/Claude) recherchiert und anschließend von mir überprüft und zusammengefasst.Der Wikipedia Artikel behauptet dies, verweist auf eine Quelle der Morgenpost die aber paid ist.
@Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:..klar wird an großen Kreuzungen überwacht. Aber nicht aufgezeichnet.
Dr.Doyle schrieb:Diese Aufnahmen, also die vom Tag des Verschwindens, waren doch aber gar nicht mehr verfügbar, als die
Ermittlungen begannen.
Da braucht man gar keine Quelle zu zitieren, da es das Einmaleins der Ermittlungen ist, auf alle digitale Medien, die im Umkreis des letzten Sichtung zur Verfügung stehen, zurückgreift. Nachdem bereits in einer sehr frühen Phase nach dem Verschwinden kriminalpolizeilich ermittelt hatte, waren auch noch die Aufzeichnungen aus dem ÖPNV zur Verfügung, da diese selbst in Berlin mindestens 7 Tage gespeichert werden.fortylicks schrieb:steile Behauptung. Die Ermittler sagen etwas anderes. Wer sollte da jetzt recht haben?
Der zitierte Beitrag von Nightrider64 wurde gelöscht. Begründung: Auch du hast dich an die Krimiregeln zu halten. Quellennachweis ist keine SchikaneLt. Aussage der BVG werden die Aufnahmen nach 72h gelöscht (3 Tage).
Videoaufnahmen werden grundsätzlich nach 72 Stunden gelöscht, sie können aber im Einzelfall zur Abwehr oder Verfolgung von Straftaten an die Polizei in Berlin übermittelt werden.Quelle: https://www.bvg.de/de/service-und-kontakt/video
Polizeimeldung Nr. 0439 vom 23. Februar 2019: 15-Jährige vermisstQuelle: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.786693.php
Mit der Veröffentlichung eines Fotos erhofft sich die Polizei Berlin Hinweise aus der Bevölkerung. Seit den Morgenstunden des 18. Februar 2019 wird die 15-jährige Rebecca Reusch aus Berlin-Britz vermisst. Sie hielt sich zuletzt bei Familienangehörigen im Bereich Britz/Alt-Buckow auf und kam an diesem Tag nicht in ihrer Schule in der Fritz-Erler-Allee an.
Polizeimeldung Nr. 0461 vom 23. Februar 2019: Schülerin weiterhin vermisst – Mordkommission übernimmt die ErmittlungenQuelle: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.786693.php
Polizei, Feuerwehr und BVG dafürQuelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/12/videos-ueberwachungskameras-speicherung-u-bahn-bus.html
Die Dauer der Speicherung solle 96 statt wie bisher nur 48 Stunden betragen, sagte Hochgrebe. Das sei der dringende Wunsch von Polizei, den Verkehrsbetrieben BVG und der Feuerwehr.
Teile von SPD, Grünen und Linken hatten längere Speicherungen immer abgelehnt und auf den Datenschutz verwiesen. Polizei und Opferverbände hatten hingegen betont, immer wieder gingen Anzeigen nach Übergriffen, Angriffen oder Raubtaten in U-Bahnhöfen, Bahnen und Bussen erst etwas verspätet ein, so dass die entsprechenden Videos der Vorfälle dann schon gelöscht seien.
In U-Bahnhöfen, Zügen, Trams und Bussen hängen inzwischen laut BVG rund 6.600 Kameras. Im vergangenen Jahr fragte die Polizei in 9.252 Fällen wegen Verbrechen Videoaufzeichnungen ab.
Sendung: rbb 88.8, 16.12.2024, 14:30 Uhr
Videos der Verkehrsüberwachung werden gespeichert, allerdings unter strengen gesetzlichen Auflagen und in der Regel nur anlassbezogen oder für sehr kurze Zeit. Eine permanente, flächendeckende Speicherung ohne konkreten Grund ist in Deutschland aus Datenschutzgründen (DSGVO) verboten.Quelle: Gemini
Videoüberwachung im StraßenverkehrQuelle: https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete/strafrecht/videoueberwachung-in-deutschland-das-auge-des-gesetzes/
Im Straßenverkehr kommt es zu öffentlicher Verkehrsüberwachung, insbesondere in Tunneln. Diese findet sowohl zum Zwecke der Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr statt. Wann es zu einer bloßen Videobeobachtung am Monitor kommt, oder aber tatsächlich zu Videoaufzeichnungen, also der Speicherung von Daten, hängt von dem Zweck der Maßnahme und vom jeweiligen Bundesland ab. Aufzeichnungen sind in der Regel nur erlaubt, wenn diese zur Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zum Schutz der Funktionsfähigkeit gefährdeter öffentliche Anlagen erforderlich sind. Es gelten stets strenge Löschfristen.
Danke für die Aufklärung - ich hatte das Datum nicht beachtet.Dr.Doyle schrieb:Man beachte das Datum.
Das bedeutet, 2019 betrug die Speicherfrist noch 48 h.
Eben nicht. Siehe mein Beitrag weiter oben.Triquetrum schrieb:Nachdem bereits in einer sehr frühen Phase nach dem Verschwinden kriminalpolizeilich ermittelt hatte, waren auch noch die Aufzeichnungen aus dem ÖPNV zur Verfügung, da diese selbst in Berlin mindestens 7 Tage gespeichert werden.