@watnu Es ist wirklich mutig für jemanden wie dich, dem es erklärtermaßen um Sachlichkeit und Fakten geht, den bizarren Vorwurf der wiederholten „Beweislastumkehr“ gegen mich zu erheben und ihn als "Beleg" für weitere Vorwürfe gegen mich zu bringen:
- Verletzung der Unschuldsvermutung
- Vorverurteilung des F.
Das hast du hier gemacht:
watnu schrieb am 03.08.2026:
Leocadia schrieb am 02.08.2026:3. dass ich die Unschuldsvermutung ignoriere.
Hat m. E. zur Folge,
Leocadia schrieb am 02.08.2026:2. dass ich F. vorverurteilt habe
Die Unschuldsvermutung (…) basiert auf Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der [UN …]:
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(…)
Die Idee der Unschuldsvermutung ist eine der größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats.
Quelle: Wikipedia: Unschuldsvermutung
Deine wiederholte Beweislastumkehr ist ein ausreichender Beleg:
Wiederholt winkst du mit § 170 Abs. 2 StPO und meinst, die Verteidigerin könne ja die Einstellung des Verfahrens beantragen bzw. willst einen Strick daraus drehen, weil sie das nach deinem Kenntnisstand noch nicht getan habe (s. u.).
Du ignorierst:
Gem. der Unschuldsvermutung muss nicht F. seine Unschuld beweisen, sondern die EB müssen ihm seine Schuld gerichtsfest nachweisen.
"Deine wiederholte Beweislastumkehr ist ein ausreichender Beleg:". Nein, das ist kein Beleg. Was du hier bringst, ist ein klassischer Zirkelschluss. Nichts wird belegt, du begründest Geraune mit Geraune. Belastbare Fakten und schlüssige Erklärungen sind Fehlanzeige. Du bleibst unter deinem erklärten Anspruch zurück, mit Fakten zu argumentieren. Wenn du welche hast, dann bringe ernstzunehmende Belege für diese drei Vorwürfe.
Es ist jetzt das dritte Mal, dass ich dich danach frage. Kannst du die Belege nicht bringen, trete von den Vorwürfen zurück.
Weiter, was soll eigentlich das Geraune:
watnu schrieb am 03.08.2026:
Leocadia schrieb am 01.08.2026:hochverdächtig, als die KESY-Aufzeichnungen
Hierbei für dich unbeachtlich:
Leocadia schrieb am 01.08.2026:Korrelation vs. Kausalität
F. hat die Fahrten nie bestritten, also darf ich davon ausgehen, dass F. sie gemacht hat. Das einzige wessen die Fahrten ihn sicher überführt haben, ist seine Falschaussage zum Morgen des 18. Februar 2019, worauf sich für mich der erhöhte Verdacht begründet. Das hatte ich auch geschrieben, aber du hast nicht vollständig zitiert. Das ist unredlich, eine falsche Wiedergabe von Posts, die du ja auch selbst beklagst. Verhalte dich einfach entsprechend deinen eigenen Forderungen und mache das mit meinen Beiträgen nicht noch einmal. Hier ist der vollständige Satz von mir:
Leocadia schrieb am 01.08.2026:F. war doch spätestens von dem Punkt an hochverdächtig, als die KESY-Aufzeichnungen von den Fahrten des Twingo am 18. Februar und 19. Februar 2019 bekannt wurden, die ihn der Falschaussage überführten, er habe zur fraglichen Zeit am 18. Februar geschlafen.
Und was hat das mit Korrelation/Kausalität zu tun? Erkläre es bitte.
Des Weiteren:
Für deinen Vorhalt einer Rechtfertigung des „Anprangerns der unschuldigen Großmutter“ fehlt als erstes ein Beleg, dass es sich beim Anprangern der unschuldigen Großmutter um ein Faktum handelt. Solltest du keinen Beleg dafür haben und sich das somit nur in deinem Kopf abspielen, kann ich nichts tun, denn für deine Fantasien bist du selbst zuständig.
Aber ich schweife ab. Dass du Belege für deine folgenden Vorwürfe an mich bringst, ist das Wichtigste, wozu ich dich jetzt schon zum dritten Mal auffordere:
- Verletzung der Unschuldsvermutung ggü F.
- Vorverurteilung des F.
- mehrfache Beweislastumkehr z. Nachteil des F.