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Wo ist Rebecca Reusch?

132.633 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 18:50
Zitat von watnuwatnu schrieb:Unter deinem SZ-Link geht es nicht um den o. g. Fall Alexandra, sondern um u. g. Fall ohne Leiche (vgl. den BR-Artikel mit deiner Quelle, @emz)
Natürlich nicht, deshalb befand sich da auch so eine Trennlinie.



Anschließend hatte ich @Autor77 angesprochen, der diesen Fall ohne Link mit Hinweis auf TVO ins Spiel gebracht hatte.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Der freien richterlichen Beweiswürdigung sind rechtliche Grenzen gesetzt – z. B. darf sie nicht willkürlich erfolgen. ...
was auch immer du mit "willkürlich" gemeint haben magst, hier findest du alles Notwendige zum Thema Beweiswürdigung.
Mehr braucht's nicht:

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/39-freiebeweiswuerdigung_2023.pdf


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 18:50
Zitat von watnuwatnu schrieb:die zuvor verlinkt war und nur zum vergleich der Indizien diente. Lustig, wie du dazwischen funkst, ohne zu wissen, um was es überhaupt geht
Du skelettierst also längst aufgehobene Urteile 📝

Da kann die Indizienkette dann ja nicht so glasklar gewesen sein...


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 19:43
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Das ist doch Blödsinn. Es ging um 2 Kesy-Fahrten im Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden. Alles, was davor stattfand spielt doch keine Rolle.
Selbstverständlich spielt es eine Rolle, ob Florian nur die beiden Fahrten unternommen hat, oder ob er regelmäßig Richtung Polen unterwegs war.
Und die Kesy Daten scheinen zumindest ,mehrere Wochen aufgehoben worden zu sein.

Im Jahr 2020 wurde dann beschlossen, das die Daten nunmehr nicht mehr länger als 3 Monate gespeichert werden ( siehe den von mir zitierten RBB Artikel.

Diese Aussage, so wie sie getroffen wurde, lässt naheliegen , das die Kesy Daten zum Zeitpunkt Rebeccas Verschwinden noch länger als 3 Monate gespeichert wurden.

Von mehr als 2 Kesy Erfassungen ist aber auch nirgends die Rede .


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07.08.2026 um 19:54
Zitat von emzemz schrieb:Anschließend hatte ich @Autor77 angesprochen, der diesen Fall ohne Link mit Hinweis auf TVO ins Spiel gebracht hatte.
Das ändert nichts daran, dass du den Fall Ka. als Bsp. für eine Verurteilung ohne Leiche anführtest bzw. als Bsp. dafür, dass es keiner lückenlosen Indizienkette bedarf. Er war die Fortsetzung dieser Diskussion:
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Dem widerspreche ich, was die lückenlose Indizienkette anbelangt.
Andernfalls müsstest du diese Behauptung belegen.
Mordfall Alexandra R.
Zitat von emzemz schrieb:Ein Link wäre zwar hilfreich, aber ich verlinke hierzu diesen Artikel:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/eggolsheim-bamberg-mord-totschlag-urteil-prostituierte-gericht-li.3327005
Wie der Angeklagte die junge Frau tötete und wo ihre Leiche blieb, klärte der Prozess nicht. Doch zahlreiche Spuren belasteten den Mann schwer.
Auch hier weit und breit nichts von einer lückenlosen Indizienkette zu lesen.
Hervorhebung deines o. g. Satzes durch mich.
- - -
Zitat von LanzaLanza schrieb:Du skelettierst also längst aufgehobene Urteile 📝

Da kann die Indizienkette dann ja nicht so glasklar gewesen sein...
Den Einwand hättest du früher und an @emz richten sollen. Entweder hast du also die letzten Seiten nicht gelesen, oder du hast erst aufgrund meines Posts, in dem der Namen Ka. vorkam, gemerkt, um welchen Fall es sich handelt.
Für meinen Vergleich ist dein Einwand irrelevant. Denn die Spuren/Indizien im Fall Ka. sind dennoch stärker als die (uns bekannten) Indizien im Fall RR. Die Aufhebung durch den BGH steht dem nicht entgegen. Die bekannten Indizien gegen F. sind zu schwach, um ihn anzuklagen - und erst recht zu schwach, ihn zu verurteilen.
- - -
Zitat von emzemz schrieb:was auch immer du mit "willkürlich" gemeint haben magst
Ich habe den plakativen, leicht verständlichen Begriff als Bsp. für die rechtlichen Grenzen, die der freien richterlichen Beweiswürdigung gesetzt sind, genannt.
Unrealistisch und nur als plakatives, fallbezogenes Bsp.:
Als Willkür würde ich es z. B. bezeichnen, wenn der/die RichterIn Rs Schwager nur aufgrund der durch KESY-Daten belegten Fahrt als Täter verurteilen würde bzw. das dürfte. Wenn die freie richterliche Beweiswürdigung so weit ginge, dass der/die RichterIn so fantasieren dürfte, wie das hier im Thread geschieht. Wenn also das Gericht sich zuerst festlegen würde (F. ist der Täter) und dann alle Indizien unterordnen würde. Wenn das Gericht also urteilen würde: "Für die KESY-Fahrten gibt es nur die einzige Erklärung, dass der Angeklagte eine Leiche verbracht hat."


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07.08.2026 um 20:07
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Selbstverständlich spielt es eine Rolle, ob Florian nur die beiden Fahrten unternommen hat, oder ob er regelmäßig Richtung Polen unterwegs war.
Und die Kesy Daten scheinen zumindest ,mehrere Wochen aufgehoben worden zu sein.
Jetzt verstehe ich deine Gedankengänge gar nicht mehr.
Du schließt doch selbst aus das es Drogenfahrten gegeben hat.
Oder schließt dich wenigstens der Aussage der StA an, die nicht daran glauben will.

Andererseits soll nun belegt werden, das F. mehrmals (also öfter als 2x) in Richtung
Polen unterwegs war.
Das beißt sich doch
k030


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07.08.2026 um 20:16
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das ändert nichts daran, dass du den Fall Ka. als Bsp. für eine Verurteilung ohne Leiche anführtest bzw. als Bsp. dafür, dass es keiner lückenlosen Indizienkette bedarf. Er war die Fortsetzung dieser Diskussion:
Nochmal, ich hatte den Fall Ka. nicht als Beispiel eingebracht, sondern das war @Autor77 und ich hatte den Link ergänzend eingestellt. Ist das jetzt so schwierig nachzuvollziehen?
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich habe den plakativen, leicht verständlichen Begriff als Bsp. für die rechtlichen Grenzen, die der freien richterlichen Beweiswürdigung gesetzt sind, genannt.
Du musst dir hier keine Beispiele zurechtbiegen, halte dich einfach an das, was die Uni Würzburg hierzu veröffentlicht hat.


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07.08.2026 um 20:20
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich kann mich an das frühe RTL-Video mit dem Vater erinnern. Der Vater sagte nur, was du schreibst, aber er nannte dem Reporter gegenüber nicht den expliziten Grund.
Das stimmt mit dem, was die Mutter in Interviews sagte, überein:
@watnu
Nein, der Vater nannte nicht den Grund der Fahrten.
Er sagte dem Sinn nach: F. hat uns (mir?) gegenüber erklärt, warum er
die Fahrten unternommen hat. Es handelte sich um Geschäfte, die nicht ganz legal gewesen sind.
Das ist keine wörtliche Wiedergabe! Ich erinnere mich gut, dass der Vater etwas herumruderte,
die richtigen Worte zu finden. Er sagte auf keinen Fall "kriminell".
Nicht ganz leg l- oder so ähnlich- äusserte er sich.
Hier war ja damals diskutiert worden, ob es sich um "Polenböller" gehandelt haben könnte.
Der Vater hat sich so geäussert, als wäre es um eine Ordnungswidrigkeit nach diesem Zuschnitt gegangen.
Wenn es so etwas Harmloses gewesen ist...Warum F. dazu nicht aussagen will, war mir damals unverständlich.


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07.08.2026 um 20:29
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:etzt verstehe ich deine Gedankengänge gar nicht mehr.
Du schließt doch selbst aus das es Drogenfahrten gegeben hat.
Ja, das tue ich in der Tat.
Ich meine nur, wenn er denn regelmäßige (geheime) Fahrten in seine alte Heimat getätigt hätte, wären seine Fahrten durchaus erklärbar, bzw die beiden Fahrten würden ihn weniger belasten.,
Gleichzeitig gehe ich davon aus, das die Ermittler auch erwähnt hätten, wenn er mehr als 2x von Kesy registriert worden wäre. Sie hätten nach Gründen von regelmäßigen unternommenen Fahrten gefragt.
Aber er scheint halt nicht mehr als 2x registriert worden zu sein.

Das F. aber genau passend zum Verschwinden Rebeccas eine geplante Kurierfahrt unternommen haben will , wirft doch so einige Fragen auf.
Wenn ich irgendwas geplant schmuggeln will, würde ich das eher nicht so planen, das ich
die Nacht vorher durchgezecht habe und mich mit Restalkohol und unausgeschlafen auf den Weg mache.
Auch würde ich ein anderes Fahrzeug wählen

F. aber blieb ja nichts anderes übrig. Die Zeit, die er hatte um die Leiche aus dem Haus verschwinden zu lassen war knapp bemessen, wenn er nicht durch Abwesenheit auffallen wollte.
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:r sagte dem Sinn nach: F. hat uns (mir?) gegenüber erklärt, warum er
die Fahrten unternommen hat. Es handelte sich um Geschäfte, die nicht ganz legal gewesen sind.
Das ist keine wörtliche Wiedergabe! Ich erinnere mich gut, dass der Vater etwas herumruderte,
die richtigen Worte zu finden.
Genau so habe ich das auch in Erinnerung.
Konkret, hat er nichts erwähnt in Richtung Drogen in dem Interview.
Hat ganz schön "herumgeeiert", wie überzeugt er von F s Erklärung wäre ist aber nicht konkret geworden


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07.08.2026 um 20:33
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:@Dr.Doyle
Merkst Du nicht, das dies zeitlich nie passen könnte.
Irgendwo musste er ja hin mit der toten Schwägerin

Für die Ermittler jedenfalls, gibt es keine plausible Begründung für die Fahrten, ausser die Verbringung der. Leiche.
^^ Hierauf wollte ich auch noch eingehen.

Achtung ⚠ Das folgende ist rein hypothetisch um @Nightrider64 seinen Logikfehler aufzuzeigen:

KESY Fahrt Nr.1: Florian liefert einen Tisch irgendwo nach Brandenburg oder Polen.
KESY Fahrt Nr.2: Florian bringt 2 dazugehörige Stühle hinterher, weil für alles zuwenig
Platz im Twingo war.
Und jetzt nehmen wir mal als gegeben an, F. könnte hierfür auch Nachweise und Zeugen benennen.

Ist er damit jetzt nicht mehr tatverdächtig? Nein!
Denn er hatte bereits am frühen Morgen die Gelegenheit eine Leiche und/oder Beweismittel
fortzuschaffen.
Die Rede ist hier von seiner ersten Fahrt an diesem Morgen wo ihn die Kamera der Nachbarin 2x
aufgezeichnet hat. 42 Min. hatte er zur Verfügung. Ziehen wir mal 20 Min. Fahrzeit ab, blieben noch 22 Min.
übrig um sowohl Leiche, Gegenstände von RR und mögliche Tatwerkzeuge verschwinden zu lassen.
(Daten aus dem Kopf, kann man aber im Wiki nachlesen)

F. bleibt also auch weiterhin der TV, selbst wenn er die KESY Fahrten erklären und beweisen könnte.
Verstanden?


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07.08.2026 um 20:54
@Dr.Doyle

Wo war jetzt genau der "Logikfehler"?


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07.08.2026 um 21:04
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Konkret, hat er nichts erwähnt in Richtung Drogen in dem Interview.
Hat ganz schön "herumgeeiert", wie überzeugt er von F s Erklärung wäre ist aber nicht konkret geworden
@Nightrider64
Das darf er ja auch nicht, wenn F. ihm das nicht erlaubt hat.
Mein subjektiver Eindruck war damals, dass sich Rebeccas Vater bewusst war, er bewegt sich auf einem
ganz schmalen Grat.
Er wird erklären, dass die Fahrten nichts mit Rebecca zu tun hatten. Aber womit denn dann?
Dass F. etwas unternommen hat, das er der Polizei nicht erzählen will,
weil er sich strafbar gemacht hat,- aber andererseits handelt es sich um eine Bagatelle.
Die Familie hält zu F. - aber dem Vater war wohl klar, dass das unverständlich ist.
Das war jedenfalls mein Eindruck. Andere können dieses kurze Interview
anders deuten.


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07.08.2026 um 21:05
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wo war jetzt genau der "Logikfehler"?
Hier:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn er einen plausiblen Grund liefern kann, warum er Richtung Polen fuhr ist er raus. Damit könnte er seine Unschuld beweisen.
F. kann seine Unschuld nicht damit beweisen, wenn er die KESY Fahrten aufklärt.


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07.08.2026 um 21:23
@FrauZimt
@all

Hier noch mal in Textform. Das entsprechende Video ist wohl verschwunden oder hinter PW.
Warum sagt Rebeccas Vater nicht alles, was er weiß?

Im Interview mit RTL erzählt Bernd Reusch: Er wisse, warum sein Schwiegersohn auf der A12 unterwegs war. „Die ganze Nummer hängt mit einer anderen Sache zusammen, die ich aber nicht sagen darf." Mit Rebeccas Verschwinden habe das aber nichts zu tun. Die Familie glaubt Florian R. und stellt sich vor ihn. Vater und Mutter von Rebecca aber fordern jetzt auch von ihm, sich gegenüber der Polizei zu äußern. Seit Tagen schweigt er. Bernd Reusch sagt am Mittwoch zu RTL: „Florian, rede einfach! Klär das, damit die ganze Suche in die andere Richtung geht, und zwar in die richtige."
Quelle: https://www.rtl.de/cms/die-fuenf-raetsel-im-fall-rebecca-so-vieles-an-ihrem-verschwinden-ist-mysterioes-4304750.html


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07.08.2026 um 21:44
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:KESY Fahrt Nr.1: Florian liefert einen Tisch irgendwo nach Brandenburg oder Polen.
KESY Fahrt Nr.2: Florian bringt 2 dazugehörige Stühle hinterher, weil für alles zuwenig
Platz im Twingo war.
Und jetzt nehmen wir mal als gegeben an, F. könnte hierfür auch Nachweise und Zeugen benennen.
Das ist aber alles wildeste Spekulation . Komplett unsinnig in der Durchführung
. Wenn er jemanden einen Tisch geliefert hätte, er hätte den Termin bestimmt nicht auf den Vormittag nach durchgezechter Nacht gelegt
Er hätte auch die Polizei nicht anlügen müssen, er habe die ganze Zeit geschlafen.
Ganz im Gegenteil. das würde ein legales Alibi für die Fahrten liefern.
Da braucht man nichts verschweigen.
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Ist er damit jetzt nicht mehr tatverdächtig? Nein!
Weniger tatverdächtig, wenn er einen plausiblen nachprüfbaren Grund für die Fahrten incl Zeugen usw hätte beibringen können.
Im Zweifel können genau diese nicht plausibel erklärbaren Fahrten ausschlaggebend sein.
Sollte man doch noch Rebeccas Leiche genau in dem vom Schwager angefahrenen Gebiet finden, würde dies reichen um die Indizienkette zu schließen.
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:. kann seine Unschuld nicht damit beweisen, wenn er die KESY Fahrten aufklärt.
Nein, aber er würde damit ein wesentliches Indiz gegen ihn entkräften.


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07.08.2026 um 21:59
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das ist aber alles wildeste Spekulation . Komplett unsinnig in der Durchführung
Du willst es nicht begreifen.
Es war ein Beispiel. Natürlich hat er keinen Tisch geliefert, meine Güte.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nein, aber er würde damit ein wesentliches Indiz gegen ihn entkräften.
Du hast aber gesagt:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn er einen plausiblen Grund liefern kann, warum er Richtung Polen fuhr ist er raus. Damit könnte er seine Unschuld beweisen.
Und dem ist eben nicht so.
Dein zurückrudern, jetzt auf Entschärfung eines Indizes zu kommen, zeigt doch dass du es nicht begreifen willst
oder kannst. Er wäre auch nicht weniger verdächtig, höchstens in deinen Augen.

Denn die wirklich wesentlichen Indizien, lässt du dabei einfach weg:
1. F. war mit RR allein im Haus.
2. RR hat das Haus nicht mehr selbstständig und lebend verlassen.

Nur und nur wenn ER oder Jemand diese Indizien widerlegen könnte, wäre F. als TV raus.


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07.08.2026 um 22:06
@watnu

Es ist wirklich mutig für jemanden wie dich, dem es erklärtermaßen um Sachlichkeit und Fakten geht, den bizarren Vorwurf der wiederholten „Beweislastumkehr“ gegen mich zu erheben und ihn als "Beleg" für weitere Vorwürfe gegen mich zu bringen:

- Verletzung der Unschuldsvermutung
- Vorverurteilung des F.

Das hast du hier gemacht:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 03.08.2026:
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb am 02.08.2026:3. dass ich die Unschuldsvermutung ignoriere.
Hat m. E. zur Folge,
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb am 02.08.2026:2. dass ich F. vorverurteilt habe
Die Unschuldsvermutung
(…) basiert auf Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der [UN …]:
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(…)
Die Idee der Unschuldsvermutung ist eine der größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats.
Quelle: Wikipedia: Unschuldsvermutung

Deine wiederholte Beweislastumkehr ist ein ausreichender Beleg:
Wiederholt winkst du mit § 170 Abs. 2 StPO und meinst, die Verteidigerin könne ja die Einstellung des Verfahrens beantragen bzw. willst einen Strick daraus drehen, weil sie das nach deinem Kenntnisstand noch nicht getan habe (s. u.).
Du ignorierst:
Gem. der Unschuldsvermutung muss nicht F. seine Unschuld beweisen, sondern die EB müssen ihm seine Schuld gerichtsfest nachweisen.
"Deine wiederholte Beweislastumkehr ist ein ausreichender Beleg:". Nein, das ist kein Beleg. Was du hier bringst, ist ein klassischer Zirkelschluss. Nichts wird belegt, du begründest Geraune mit Geraune. Belastbare Fakten und schlüssige Erklärungen sind Fehlanzeige. Du bleibst unter deinem erklärten Anspruch zurück, mit Fakten zu argumentieren. Wenn du welche hast, dann bringe ernstzunehmende Belege für diese drei Vorwürfe.

Es ist jetzt das dritte Mal, dass ich dich danach frage. Kannst du die Belege nicht bringen, trete von den Vorwürfen zurück.

Weiter, was soll eigentlich das Geraune:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 03.08.2026:
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb am 01.08.2026:hochverdächtig, als die KESY-Aufzeichnungen
Hierbei für dich unbeachtlich:
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb am 01.08.2026:Korrelation vs. Kausalität
F. hat die Fahrten nie bestritten, also darf ich davon ausgehen, dass F. sie gemacht hat. Das einzige wessen die Fahrten ihn sicher überführt haben, ist seine Falschaussage zum Morgen des 18. Februar 2019, worauf sich für mich der erhöhte Verdacht begründet. Das hatte ich auch geschrieben, aber du hast nicht vollständig zitiert. Das ist unredlich, eine falsche Wiedergabe von Posts, die du ja auch selbst beklagst. Verhalte dich einfach entsprechend deinen eigenen Forderungen und mache das mit meinen Beiträgen nicht noch einmal. Hier ist der vollständige Satz von mir:
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb am 01.08.2026:F. war doch spätestens von dem Punkt an hochverdächtig, als die KESY-Aufzeichnungen von den Fahrten des Twingo am 18. Februar und 19. Februar 2019 bekannt wurden, die ihn der Falschaussage überführten, er habe zur fraglichen Zeit am 18. Februar geschlafen.
Und was hat das mit Korrelation/Kausalität zu tun? Erkläre es bitte.

Des Weiteren:

Für deinen Vorhalt einer Rechtfertigung des „Anprangerns der unschuldigen Großmutter“ fehlt als erstes ein Beleg, dass es sich beim Anprangern der unschuldigen Großmutter um ein Faktum handelt. Solltest du keinen Beleg dafür haben und sich das somit nur in deinem Kopf abspielen, kann ich nichts tun, denn für deine Fantasien bist du selbst zuständig.

Aber ich schweife ab. Dass du Belege für deine folgenden Vorwürfe an mich bringst, ist das Wichtigste, wozu ich dich jetzt schon zum dritten Mal auffordere:

- Verletzung der Unschuldsvermutung ggü F.
- Vorverurteilung des F.
- mehrfache Beweislastumkehr z. Nachteil des F.


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07.08.2026 um 22:16
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb:Es ist wirklich mutig für jemanden wie dich, dem es erklärtermaßen um Sachlichkeit und Fakten geht, den bizarren Vorwurf der wiederholten „Beweislastumkehr“ gegen mich zu erheben und ihn als "Beleg" für weitere Vorwürfe gegen mich zu bringen:
Du konntest wohl keine Quellen für deine fehlerhaften pseudojusistischen Spekulationen finden? Keinen einzigen Beleg hast du geliefert und wirst es auch nicht können. Zum Nachlesen, für welche Spekulationen die Belege fehlen, mit denen du dein Scheinargument bekräftigen wolltest:
Beitrag von watnu (Seite 7.220)

Aus dem oben verlinkten Post:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 04.08.2026:Wie du selbst schriebst, weißt du nichts, @Leocadia (s. u.). Deine Argumentation ist daher bisher eine reine Luftnummer.
Prüfe also erst mal, den Wahrheitsgehalt/Realitätsbezug deiner Spekulationen und belege mit Quellen die offenen Fragen (s. u.).
Halluzinierende KI sind keine sicheren Quellen.
(...)
Zitat von watnuwatnu schrieb am 04.08.2026:Fülle o. g. Wissenslücken mit Belegen und teile uns mit, welche Vorteile F. hätte.
Deine gehaltlose Polemik, die nach "Wow" folgt, soll beeindrucken? Liefere endlich mal Fakten.
Halluzinierende KI ersetzen auch keine juristische Bildung.


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07.08.2026 um 22:40
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb:Für deinen Vorhalt einer Rechtfertigung des „Anprangerns der unschuldigen Großmutter“ fehlt als erstes ein Beleg, dass es sich beim Anprangern der unschuldigen Großmutter um ein Faktum handelt. Solltest du keinen Beleg dafür haben und sich das somit nur in deinem Kopf abspielen, kann ich nichts tun, denn für deine Fantasien bist du selbst zuständig.

Aber ich schweife ab. Dass du Belege für deine folgenden Vorwürfe an mich bringst, ist das Wichtigste, wozu ich dich jetzt schon zum dritten Mal auffordere:

- Verletzung der Unschuldsvermutung ggü F.
- Vorverurteilung des F.
- mehrfache Beweislastumkehr z. Nachteil des F.
bleib da mal gaaanz ruhig @Leocadia
Ich wüsste nicht, warum ein privater User das irgendwie fordern könnte :) Das ist Besserwisserei und allenfalls subjektive Meinung.
Wir Privatleute dürfen sehr wohl den Aussagen einer Ermittlungsbehörde folgen und uns gedanklich darüber austauschen. Die Aussagen der StA der letzten Zeit bei und nach den letzten Durchsuchungen waren eindeutig. Was will der User denn bitte unternehmen? Bin mal gespannt? Und nach welchem Paragraphen?
Ich werde auf jeden Fall nicht mehr auf diesen User reagieren. Und das empfehle ich eigentlich jedem. Mal ein wenig durchatmen und Fenster auf Kipp und dann .....OMMM :)


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07.08.2026 um 22:54
Zitat von emzemz schrieb:Du musst dir hier keine Beispiele zurechtbiegen, halte dich einfach an das, was die Uni Würzburg hierzu veröffentlicht hat.
Das habe ich mit dem plakativen Beispiel auch nicht. Ich habe anhand des Bsp. erklärt, dass auch die freie richterliche Beweiswürdigung ihre Grenzen hat. Und das widerspricht dem von dir verlinkten Paper nicht:

Das Gericht darf im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen, die ihren Niederschlag in allgemeinen Gesetzen finden sowie auch in den Grenzen, die unter deinem Link erwähnt werden. Ich zitiere bewusst nur den einen Aufzählungspunkt:
Wann das Bundesverfassungsgericht eingreift

Eine Verfassungsbeschwerde kann erfolgreich sein, wenn die richterliche Beweiswürdigung:

willkürlich ist, also eine offensichtlich krasse Fehlentscheidung darstellt, (…)
(...)

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-anfechtung-richterlicher-ueberzeugungsbildung-in-der-verfassungsbeschwerde-245586.html

->
Z. B. hier erklärt das BVerfG, wann ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt. Dass ein solcher Verstoß im u. g. Fall nicht vorlag, ist für die Richtigkeit der Erklärung irrelevant.
Ein Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor. Willkürlich ist ein Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen. Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich. Willkür liegt erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 4, 1 <7>; 62, 189 <192>; 80, 48 <51>; 86, 59 <62 f.>; 87, 273 <278 f.>; 89, 1 <13 f.>; stRspr). Hingegen kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 <279>).
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/07/rk20060711_2bvr078006.html

Dass o. g. Ausführung u. a. auch strafrechtliche Entscheidungen betrifft, sieht man im auf den o. g. Absatz folgenden Satz:
Der Bundesgerichtshof konnte, ohne willkürlich zu handeln, nach § 349 Abs. 2 StPO über die Revision entscheiden.
Quelle: BVerfG, s. o.


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07.08.2026 um 22:56
Zitat von watnuwatnu schrieb:Quelle: https://www.stern.de/auto/news/rebecca-reusch--aerger-um-kennzeichenfahndung-kesy-8613232.html , Stand 08.03.2019, Hervorh. durch mich

@Nightrider64 :
Belege daher also bitte anhand einer Quelle, für welchen zurückliegenden Zeitraum bei der datenverantwortlichen Polizeistelle KESY-Daten des F. gespeichert waren bzw. für welchen zurückliegenden Zeitraum es rechtlich zulässig gewesen wäre, das nicht zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen zu speichern, auf entspr. Daten zuzugreifen sie an andere Stellen (z. B. die MoKo) zu übermitteln die KESY-Daten anderweitig zu verwenden.

Belege anschließend anhand einer Quelle, (also, falls die längere Speicherung des nicht zur Fahndung ausgeschriebenen Twingo-Kennzeichens rechtmäßig war, besser gesagt, gewesen wäre): Dass die Übermittlung entsprechender KESY-Daten and die MoKo rechtlich zulässig war o. gewesen wäre, dass der Zugriff und die weitere Verarbeitung (z. B. Speicherung und Verwendung) der Daten durch die MoKo rechtlich zulässig gewesen ist o. wäre.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Laut Google werden die Daten von Kesy bis zu 3 Monaten aufbewahrt !
In dieser Aufbewahrungszeit ist das Himbeer Auto wohl nur bei diesen beiden Fahrten erfasst worden, was regelmäßige Fahrten wohl eher ausschließt.
Da hat @watnu schon Recht, eh fraglich ob die Kesy-Daten in einem Prozess verwendet werden können das sie ein nicht zur Fahndung ausgeschriebenes Kennzeichen mglws Verfassungswidrig gespeichert haben.
Das System ist extrem umstritten. Genutzt werden darf es nur für die sogenannte Gefahrenabwehr. Das heißt: Es darf nur nach Fahrzeugen in Zusammenhang mit einer Straftat gefahndet werden. Etwa bei Flüchtigen nach einem Banküberfall. Alle anderen Daten werden sofort gelöscht. Eigentlich, aber nach dem Renault wurde zu dem Zeitpunkt gar nicht gefahndet.
In Brandenburg gibt es eine Besonderheit: Nach einem richterlichen Beschluss können diese Daten erneut ausgelesen und gesichtet werden. So ein Vorgehen ist durch das Polizeigesetz Brandenburgs gedeckt, es bedeutet aber auch, dass die Daten überhaupt nicht wirklich gelöscht werden, sondern dass nur der Zugriff darauf gesperrt ist. Problem an dem System: Die Fahrzeuge werden nur von hinten erfasst. Der Fahrer ist auf den Aufnahmen nicht zu erkennen.

Kesy ist rechtlich umstritten
Die Polizei in Brandenburg ist vermutlich nicht nur "stinksauer", weil Verbrecher gewarnt würden, sondern weil derartige Maßnahmen rechtlich umstritten sind. Erst im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Kennzeichenerfassung in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Die Richter in Karlsruhe haben die Kennzeichenerfassung allerdings nicht grundsätzlich verboten. Vielmehr muss der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig sein.
Quelle: https://www.stern.de/auto/news/rebecca-reusch--aerger-um-kennzeichenfahndung-kesy-8613232.html
Quelle:


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