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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2019 um 02:52
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Nein, ein 27-jähriger darf unter keinen Umständen sexuellen Verkehr mit einer 15-jährigen haben.
Öhm, doch. Steht sogar da "die ihm zur Betreuung, Ausbildung oder Erziehung anvertraut ist...".
Ist die oder der 15 jährige aus freien Stücken mit dem/der 27 jährigen zusammen und es herrscht kein Schutzbefohlenenverhältnis dann ist das erlaubt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2019 um 02:52
Zitat von eastboundeastbound schrieb:Ja, können! Die Voraussetzungen für eine solche Strafbarkeit habe ich oben schon genannt.

Grundsätzlich ist es aber erlaubt. Bitte informiere dich nochmal genauer.
Nö, du belegst dann bitte das es erlaubt ist. Ich habe ja jetzt einen Beleg dafür gebracht das es nicht erlaubt ist.


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07.03.2019 um 02:52
Zitat von SteppiSteppi schrieb:ich verstehe nicht, warum die MoKo nach einem Bezug oder Personen dort fragt, der Typ hatte einfach die Idee mit seinem Opfer in ein großes Waldgebiet zu fahren und weiter weg - dazu nimmt er die Autobahn und hat sich vorher auf Maps informiert - Diese Wälder dort sind für mich als Stadtmensch RIESIG - (es gab dort mal einen anderen Fall mit dem Mädchen, das beim Holz holen im RIESENWALD verschwand, der Fall geht mir auch nah )
Ja, es kann gut sein, dass man in einer solchen Situation spontan in eine rudimentär bekannte bewaldete Gegend fährt. Aber es kann auch sein, dass vorher bereits ein (ggf. engerer) Bezug zu einer solchen Gegend besteht und man sich dadurch sicherer fühlt. Eben weil man weiß, dass dort ein Auffinden schwierig ist.

Tendenziell würde ich daher sagen, dass man eher irgendwo hinfährt, wo man schon einmal war und weiß, dass ein bestimmter Ort geeignet sein könnte. Da es zwei Fahrten gab, die dokumentiert sind, könnte eine erste Fahrt aber auch nur zur Erkundung gedient haben.

Das würde allerdings wieder andere Fragen aufwerfen ...


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07.03.2019 um 02:53
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:Öhm, doch. Steht sogar da "die ihm zur Betreuung, Ausbildung oder Erziehung anvertraut ist...".
Ist die oder der 15 jährige aus freien Stücken mit dem/der 27 jährigen zusammen und es herrscht kein Schutzbefohlenenverhältnis dann ist das erlaubt.
Das war nur 1 Absatz von 3. Es müssen nicht alle 3 gleichzeitig zutreffen. Auch einer davon reicht.


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07.03.2019 um 02:53
@Dwarf
Gemäß §182 Absatz III des Strafgesetzbuches ist der Geschlechtsverkehr zwischen einer 14 oder 15 Jahre alten Person mit einem über 21-Jährigen damit ein Fall des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen – allerdings nur dann, wenn dabei der Mangel ein Einsichtsfähigkeit zur Wahrnehmung der sexuellen Selbstbestimmung der jugendlichen Person ausgenutzt wird.
Quelle: https://www.expertehilft.de/strafrecht/sex-mit-minderjaehrigen-hier-werden-sie-aufgeklaert


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07.03.2019 um 02:54
Natürlich nicht, aber in dem Para geht es nur um Schutzbefohlene und das trifft hier einfach nicht zu.
Und Punkt 3 sagt nix anderes aus das unter keinen Umständen z.B. dein Stiefkind wenn es unter 18 ist angerührt werden darf.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege


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07.03.2019 um 02:55
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Das war nur 1 Absatz von 3. Es müssen nicht alle 3 gleichzeitig zutreffen. Auch einer davon reicht.
Es trifft aber überhaupt kein Absatz aus § 174 StGB zu, lies doch mal bitte gründlich.

Und lies auch mal den § 182 Absatz 3 genau. Dann siehst du, dass das nur strafbar ist, wenn eine Zwangslage oder die fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt wird.


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07.03.2019 um 02:56
Ich habe das Gefühl das dieses Paragraphenrumgereite hier irgendwie Stress macht....


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07.03.2019 um 02:56
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Das war nur 1 Absatz von 3. Es müssen nicht alle 3 gleichzeitig zutreffen. Auch einer davon reicht.
Nö, alle drei von dir zitierte Absätze beschreiben Schutzbefohlenenverhältnisse und belegen deine Aussage nicht. Musst mal lesen, was du zitierst. 🙂


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07.03.2019 um 02:56
@LSAB
Aber ist war Rebecca nicht auch eine Art Schutzbefohlene schließlich haben ja ihre Eltern sie in die Obhut ihrer Schwester und dessen Mannes


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07.03.2019 um 02:56
Ich klink mich aus bis es nicht mehr OT ist...

Paradiso schreib doch nicht "war"... das klingt nicht gut...


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07.03.2019 um 02:57
Zitat von eastboundeastbound schrieb:Und lies auch mal den § 182 Absatz 3 genau. Dann siehst du, dass das nur strafbar ist, wenn eine Zwangslage oder die fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
So...
Ein Mal für dich:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Heißt, es ist sehr wohl strafbar aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Tut aber im Endeffekt hier auch nichts zur Sache.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2019 um 02:58
Zitat von Glitter2.0Glitter2.0 schrieb:Es wäre halt interessant ein mögliches Motiv des TV zu erkennen
Ich denke eigentlich nicht, dass das Motiv hier so rätselhaft erscheint.
Sexuelle Übergriffe von Männern auf Frauen (auch deutlich jüngere) sind nicht wirklich selten.
Ein Alkoholrausch kann außerdem sehr enthemmend wirken, etwaige Phantasien waren womöglich schon länger vorhanden.
Und dann trafen leider eine ganze Reihe unglücklicher Ereignisse aufeinander, welche letztendlich zur absoluten Eskalation geführt haben, in dem ein vielleicht ansonsten sehr umgänglicher Mann das Opfer im Affekt getötet hat.
Das wäre nicht der erste Fall.


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07.03.2019 um 02:59
Zitat von CheahaCheaha schrieb:und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da steht doch ein und, wieso ist das so schwer? 😕


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07.03.2019 um 03:01
@Roydiga
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie / sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da ist nichts mit und. Da steht ein oder hinter, ja. Hebelt aber den Satz davor nicht aus.


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07.03.2019 um 03:01
Ich verstehe das Verhalten nicht der Eltern. Das macht mich nachdenklich.


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