@wobel Schau, Du machst es wieder, ohne Lerneffekt:
wobel schrieb:Vielleicht solltest Du jetzt auch erklären, warum Du die Aussagen des Experten anzweifelst?
Du interpretierst ohne Anhaltspunkt, bist einfach überschnell in Deinem Fazit.
Warum sollte ich die Aussage eines Experten anzweifeln?
Wenn der sagt, das Handy sei "auf der Zufahrtsstrecke zum Tatort" erfasst worden, dann heisst das für Dich, Gina H. sei am Tümpel gewesen.
Genau das muss es aber nicht bedeuten.
Darauf habe ich hingewiesen.
Nicht mehr und nicht weniger.
wobel schrieb:Bisher bin ich davon ausgegangen dass der Sachverständige mit "Zufahrtsstrecke" diejenige Strecke meint, die zum Tümpel führt.
Das kommt übrigens zweimal in seinem Bewegungsprofil vor - einmal um 9:35 Uhr und einmal um 11:10 Uhr - beim zweiten Mal haben wir dann auch den per Hunde-Foto belegten Gassigang. Da sollte ja dann belegt sein was mit "Zufahrtsstrecke" gemeint ist.
Und wieder: falsch.
Das Gassifoto entstand 9min nach der Erfassung "auf der Zufahrtsstrecke" und in 1,6km Entfernung zum Tümpel.
Aus diesen Angaben kann man nicht erkennen, was der Experte mit dem Begriff Zufahrsstrecke meint.