Zaunkönigin schrieb:Naja, offenbar kannst du sie eben nicht verstehen.
Die Wahrheitsfindung wird sicherlich nicht beeinträchtigt, wenn die Öffentlichkeit bei der Aussage zur Obduktion ausgeschlossen wird.
Ich kann ihre Beweggründe verstehen, glaube aber, dass sie die Auswirkungen, die das mit sich bringen würde, nicht bedenkt und auch nicht haben möchte. Das ist ja der Grund, warum sie via Raffaela schon die ganze Zeit gegen Gerüchte vorgeht.
Klar genügt es für eine Verurteilung, wenn sich Richter und Schöffen ein umfassendes Bild machen, andererseits ist der Rechtsmediziner vermutlich ein wichtiger Zeuge, der viele Fragen, die sich aus den letzten Prozesstagen ergeben haben, beantworten und Spekulationen einen Riegel vorschieben könnte.
Schwierig fände ich auch, dass die Plädoyers dann nicht öffentlich wären. Egal wie das Urteil ausfällt, wird die eine od andere Seite das nicht nachvollziehen können, weil die wichtigen zusammenfassenden Plädoyers fehlen. Diskussionen nach dem Urteilsspruch wären vorprogrammiert. Jens meinte ja auch, dass die Staatsanwaltschaft verständlicherweise ihr Plädoyer unbedingt öffentlich halten möchte.
Der Verteidigung würde es natürlich in die Karten spielen - zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung -, wenn die grausamen Details nicht öffentlich würden und vieles im Nebel bliebe. Glaube nicht, dass das am Ende in Dorinas Sinn wäre.
Aber warten wir ab, ob es überhaupt zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommt. Der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei den minderjährigen Zeugen wurde ja auch abgelehnt.