RitterTrenk schrieb:Würde tippen, dass sie es mit fehlenden massiven Blut-/Kampfspuren zu begründen versuchen, zumal der Punkt ja auch bei Gina schon einmal aufkam, weil diese eben offenbar auch nicht völlig blutverschmiert nach der Tat war. Nach dem bisherigen Niveau der Verteidigung kann es aber gut sein, dass sich dieses Zweifeln in unsubstantiiertem "da müsste ja wohl mehr Blut sein" erschöpft, obwohl es ja bereits eine die eher wenigen Blutspuren erklärende Aussage der Rechtsmedizin gibt. Die fehlenden Kampfspuren erklären sich eben durch den angeklagten heimtückischen Angriff.
Ich denke, sie wollen darauf hinaus, dass GH nicht in der Lage gewesen wäre, die Leiche zum Tümpel zu transportieren und deshalb nicht die Täterin ist. Aber das gleiche Problem hätte sich ja selbst für zwei kräftige Männer gestellt, die Fabian an anderer Stelle ermordet hätten und ihn dann zum Tümpel hätten schleppen wollen. Selbst für die wäre es schwer gewesen, eine Leiche von dem Gewicht zusammen dort hinzutragen, ohne sie mehrfach abzusetzen oder zu schleifen, was beides deutliche Spuren hinterlassen hätte.
Und dann muss man sich fragen, ob der Tümpel der 100 m vom Feldweg entfernt liegt, überhaupt als Ablageort gewählt worden wäre. Da gäbe es ja viel bessere Stellen, die direkt mit dem Auto hätten angefahren werden können, so dass man die Leiche nur aus dem Kofferraum hätte ziehen müssen und sie trotzdem versteckt gelegen wäre.
Der Rechtsmediziner hat von einem Verbluten nach innen gedprochen, was die fehlenden Blutspuren am Tümpel erklärt. Und die fehlenden Kampfspuren deuten v.a. daraufhin, dass Fabian heimtückisch angegriffen wurde. Da sollten sie als Verteidigung besser nicht allzusehr drauf rumreiten, immerhin ist das eines von zwei angeklagten Mordmerkmalen.
Stattdessen gibt es am Tümpel an zwei Stellen Fussspuren, die zu Fabians neuen Turnschuhen passen, was zumindest ein Indiz ist, dass er dort selber rumgelaufen ist.
Ich hoffe die fehlenden Kampfspuren reichen als Indiz für das Mordmerkmal Heimtücke aus, denn die Leiche konnte aufgrund der Verbrennungen ja nicht auf Abwehrverletzungen untersucht werden.