Blaubeeren schrieb:Ja, aber was ist mit der Steuerungsfähigkeit? Diese Beurteilungen stehen ja noch aus.
Was du völlig richtig beschreibst, ist ja ihre Einsichtsfähigkeit, dass ihr bewusst war, dass sie eine Straftat begangen hat, bzw begeht.
Damit die Steuerungsfähigkeit im juristischen Sinne herabgesetzt ist und zu einer Minderung oder gar Aufhebung der Schuldfähigkeit führt, bedarf es aber deutlich mehr als einem Versagen beim Marshmallow-Test. Es reicht dazu nicht, dass man eine schlecht ausgeprägte Impulskontrolle hat und besonders ungeduldig ist. Dazu müssten zum Zeitpunkt schon tiefgreifende Persönlichkeitsstörungen, eine Psychose, gehirnorganische Schädigungen oder ein starker akuter Eunfluss von Drogen oder Alkohol vorgelegen haben.
Täter behaupten ja gerne, dass sie während der Tat eine Art Blackout hatten und sich an die Tat selbst nicht erinnern können ("Dann ist alles schwarz geworden und als ich wieder zu mir kam, lag der xy tot auf dem Boden und ich stand daneben und hatte ein blutiges Messer in der Hand." Das soll dann nahe legen, dass sie im Affekt gehandelt haben, nicht mehr Herr ihrer Sinne waren und deshalb nicht verantwortlich dafür sind, was sie getan haben. In der Regel ist das aber eine Schutzbehauptung und so was kommt sehr viel seltener vor als es behauptet wird.
Um im Fall von Gina auf fehlende Steuerungsfähigkeit zu plädieren, müsste die Verteidigung ja erst mal erklären, warum sie Fabian zuhause abgeholt hat, ohne der Mutter bescheid zu geben und warum sie dann mit ihm zum Tümpel gefahren und gegangen ist (wohlgemerkt mit einem Messer in der Tasche) und was Fabian dann dort zu ihr gesagt oder gemacht hat, das den Affekt ausgelöst hat.
Als Erklärung dafür reicht auch nicht aus, dass er z.B. zu ihr gesagt hätte: " Du bist doof, bring mich sofort nach Hause!" , das löst von einem Kind gesagt bei einem Erwachsenen ja in der Regel keine solche Raserei aus, dass er sich nicht mehr selbst im Zaum halten kann und das Kind ersticht.
In der Regel wird ein Gutachter nur dann von einer Affektat ausgehen, wenn in der unmittelbar der Tat vorhergehenden Situation etwas passiert, was das Selbstbild und/ oder den Lebensentwurf des Täters massiv in seinen Grundpfeilern erschüttert (oder ein Konflikt sich durch das Agieren von Täter und Opfer immer weiter bis zur totalen Eskslation hochschaukelt).
Ein Affekt dauert auch nicht Stunden an, sondern wenige Augenblicke bis Minuten. Er kann also nicht schon in Güstrow vor Fabians Haustür, ja nicht mal schon beim Hundeauslauffoto begonnen und bis zum Erstechen am Tümpel angehalten haben.
Allein schon die Tatsache, dass sie gezielt den Tümpel angesteuert hat, den sie nach eigenen Worten als geeignet ansieht, um eine Leiche zu "entsorgen" zeigt ja, dass ihr die Idee, den Jungen zu töten nicht erst in wilder Raserei am Tümpelrand stehend gekommen ist.
Also keine Sorge, der Gutachter wird keine Hinweise finden, die das Gericht dazu bewegen könnten, eine fehlende oder auch nur herabgesetzte Schuldfähigkeit anzunehmen. Dazu ist sie viel zu planend und zielgerichtet vorgegangen, auch wenn es ein bescheuerter und geradezu lächerlich dummer Plan war.