Tiergarten schrieb:Aber das müsste ja sogar für Sicherungsverwahrung sprechen
Nur als Anmerkung: Die Sicherungsverwahrung macht bei lebenslanger Freiheitsstrafe an der Haftdauer keinen Unterschied. Die lebenslange Freiheitsstrafe wird solange vollstreckt, wie es die Schuld oder weitere Gefährlichkeit, bzw. Wiederholungsgefahr des Verurteilten gbietet. Fallen die Gefährlichkeit oder Wiederholungsgefahr für die Strafvollstreckung weg, sind sie automatisch für die Sicherungsverwahrung auch weggefallen. Der Hauptunterschied ist bei lebenslanger Freiheitsstrafe mit angeordneter Sicherungsverwahrung ggü. ohne, dass bei Entlassung auf Bewährung Auflagen der Maßregel möglich sind, engmaschigere Überwachung und längere Zeit. Ebenso können durch die angeordnete Maßregel schon während der Strafhaft weitergehende Behandlungs- und HIlfemöglichkeiten erfolgen.
Boho schrieb:Wenn GH behauptet, sie war bei der Bank, um die Anwesenheit ihres PKW zu erklären - dann muss nicht die Staatsanwalt für sämtliche gleichfarbigen PKW in X km Umkreis darlegen, dass diese es nicht waren.
Das ist der Punkt den niemand beachtet: Sie hat ja erklärt warum sie dort gesichtet war, also, dass sie bzw. ihr Fahrzeug es waren, somit ist das ganze Manöver mit den anderen Fahrzeugen eigentlich komplett hinfällig gewesen. Nach den gezeigten BIldern ja sowieso.
Deus_Ex_Machin schrieb:Gina H. ist heute nicht in der Lage, Fragen des Gerichts zu beantworten, ob sich das noch ändert ist aktuell noch unklar, ihre Anwälte beründen das damit, dass sie sich nicht sicher sind, ob die Angeklagte eine Befragung durchsteht
Quelle: https://www.ostseewelle.de/nachrichten/Live-Ticker-Fall-Fabian-id1655266.html
Die Ärmste! Drücken wir ihr die Daumen, dass sie das alles durchsteht!
Denen ist klar, es braucht nur eine einzige Frage des Vorsitzenden ist die vier Stunden von gestern sind komplett obsolet.
Foxie123 schrieb:Irgendwie nicht sehr sinnstiftend.
Sie könnte 30 Jahre in Haft gehen.. also redet man lieber nicht mehr...
Wenn sie redet oder Fragen beantwortet, bringt sie das nur selber zu Schlachtbank. Die Widersprüche mit und in der Einlassung reichen da schon. Bezeichnend aber, dass Ohm von einer ganz düsteren Prognose ausgeht, 30 Jahre Haft. Der Bundesdurchschnitt liegt laut Studie um die 22 Jahre, separat in manchen Bundesländern im Schnitt bei 24,5 Jahren für lebenslang.
PaterBrown schrieb:Warum konnte die Beantragung eines erneuten Gutachtens der Rechtsmedizin nicht schon vor Wochen gestellt werden ?
Für mich sind wir jetzt im Bereich der klassischen Prozessverschleppung.
Es kommt so vor, als ob für die Verteidigung der Prozess erst nachd er Sommerpause losging.
wobel schrieb:Das glaube ich jetzt ausnahmsweise wirklich - also dass ihr jetzt erst klargeworden ist, was da eigentlich auf dem Spiel steht.
Eine gewisse "Panikstarre" kann ich da schon nachvollziehen.
Zuvor hat sie wohl geglaubt, dass man ihr das alles erstmal beweisen müsse und die Indizien nicht ausreichen...
Tja, die Aussage des Vorsitzenden, wenn die Angeklagte keine Fragen beantwortet, so die Kammer nicht allen ihren Aussagen glauben schenken könne, hat dann doch an ihr gerüttelt, dass die Kammer ihr eben nicht glaubt, nur weil sie was sagt. Sie kam ja bislang im Leben damit durch, dass die Leute ihre alles abgekauft haben.
Nev82 schrieb:Für die Öffentlichkeit wurde sie aber noch relativ lange nur als Zeugin geführt
Es ist nur relevant beim Umgang der EB mit dem Tatverdächtigen. Solange sie ihn nicht befragen, müssen sie ihm und schon gar nicht der Öffentlichkeit mitteilen, dass er als Tatverdächtiger geführt wird.
Suppengespenst schrieb:Ist das nur unglücklich ausgedrückt von den Journalisten?
War das wirklich schon ein Transporter?
Es war Bereitschaftspolizei dabei. Der Polizist der sich um die Angeklagte und Zeugin Heike kümmerte, war ein Beamter der Bereitschaftspolizei MV. Die fahren, sofern es nicht der Hunterschaftsführer ist, in Halbgruppenkraftwagen, umgangsprachlich Polizeitransporter.
jeangreen schrieb:Das Witzige ist ja: Anwalt Ohm hat ja Ginas Einlassung selbst geschrieben anhand ihrer Notizen.
Nicht dein ernst. Also gibt er ein noch schlimmeres Bild ab, als bisher gedacht.
PaterBrown schrieb:Es gibt noch einen ganz wesentlichen Aspekt der prozessualen Verlängerung.
Richter u Staatsanwalt sind bestrebt das "Ding" revisionssicher zu machen.
Genau, so eine Verlängerung sagt nichts darüber aus, ob der Kammer noch Beweise oder Indizien zur Schuld fehlen. Sondern man kommt damit dem Öffentlichkeitsgrundsatz nach, und klärt umfassend auf, und vermeidet Revisionsgründe, dass man Sachen nicht erörter oder eingeführt hat.
Boho schrieb:Nächster Kapitalfehler eines Täters - immer mehr preisgeben, als man muss. Dieses zwanghafte Redebedürfnis, Dinge zu erklären, die eigentlich gar nicht erklärt werden müssen.
Ja sie verraten sich immer selbst. In dem Falle verrät sie sich von ganz alleine. Man muss, wenn man nicht der Täter ist, Sachen erklären. Ist ja ein kriminalistischer Grundsatz: Wer zuviel redet, wer zuviele Erklärungen oder gar Alibibeweise (z.B. Tank- oder Supermarktquittung) atypisch für sich oder der Durchschnittsbevölkerung aufhebt und auf Kommando vorzeigt, macht sich verdächtig. Deswegen will man sie auch keine Fragen beantworten lassen. Es reicht eine Frage und sie redet sich weiter um Kopf und Kragen.