Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 21:47Man darf nicht übersehen, dass hier zwei Mordmerkmale zur Debatte stehen: neben der Heimtücke auch niedrige Beweggründe, die sich vermengen mit Aspekten der Habgier.Cassandra71 schrieb:Ich prognostiziere, dass im Falle des Schuldspruches weder die besondere Schwere der Schuld festgestellt, noch Sicherungsverwahrung verhängt wird.
Die besondere Schuldschwere ist vorstellbar, Sicherungsverwahrung wird es nicht geben.
Prinzipiell geht es hier um einen "normalen" (sprich; nicht außergewöhnlichen) Mord.
Und dass ein Junge von einer Vertrauensperson in einen Hinterhalt gelockt, mit sechs Messerstichen niedergemetzelt und danach mit absoluten Vernichtungswillen auch noch (fast) bis zur Unkenntlichkeit verbrannt wird - das ist ein völlig „normaler“, keineswegs ungewöhnlicher Mord?
Was müsste denn passieren, um von einem ungewöhnlichen Mord zu sprechen, der die besondere Schwere der Schuld rechtfertigen würde?
