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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

34.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 21:47
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich prognostiziere, dass im Falle des Schuldspruches weder die besondere Schwere der Schuld festgestellt, noch Sicherungsverwahrung verhängt wird.

Die besondere Schuldschwere ist vorstellbar, Sicherungsverwahrung wird es nicht geben.

Prinzipiell geht es hier um einen "normalen" (sprich; nicht außergewöhnlichen) Mord.
Man darf nicht übersehen, dass hier zwei Mordmerkmale zur Debatte stehen: neben der Heimtücke auch niedrige Beweggründe, die sich vermengen mit Aspekten der Habgier.

Und dass ein Junge von einer Vertrauensperson in einen Hinterhalt gelockt, mit sechs Messerstichen niedergemetzelt und danach mit absoluten Vernichtungswillen auch noch (fast) bis zur Unkenntlichkeit verbrannt wird - das ist ein völlig „normaler“, keineswegs ungewöhnlicher Mord?

Was müsste denn passieren, um von einem ungewöhnlichen Mord zu sprechen, der die besondere Schwere der Schuld rechtfertigen würde?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 21:55
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich prognostiziere, dass im Falle des Schuldspruches weder die besondere Schwere der Schuld festgestellt, noch Sicherungsverwahrung verhängt wird.

Die besondere Schuldschwere ist vorstellbar, Sicherungsverwahrung wird es nicht geben.

Prinzipiell geht es hier um einen "normalen" (sprich; nicht außergewöhnlichen) Mord.

Aber warten wir das Urteil ab.
Das Verwirklichen von zwei Mordmerkmalen, das kindliche Tatopfer, das gezielte Ausnutzen des Vertrauens- und Näheverhältnis zur Tatbegehung (Weglocken von zuhause) und die besondere Kaltblütigkeit bei und nach der Tat sprechen hier mE und mit den Kriterien/Fallgruppen der Rechtsprechung doch schon sehr deutlich für die Annahme einer besonderen Schwere der Schuld.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:
Zitat von wobelwobel schrieb:Bitte nicht wieder die Diskussion über Funkzellen und was man so alles unter "Zufahrtsweg" verstehen kann!
Das scheint Dir ja echt Kummer zu bereiten…:)..
Ich finde es super schade, dass wegen persönlicher Empfindungen immer wieder interessante Diskussionen abgebrochen werden.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:12
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Vielleicht dient sich ja auch jemand aus einem „familiären Umfeld“ an, Gina H. auf den letzten Drücker noch ein vermeintliches Alibi zu verschaffen?
Wie glaubwürdig wäre das wohl, zumal erst jetzt?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:18
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was müsste denn passieren, um von einem ungewöhnlichen Mord zu sprechen, der die besondere Schwere der Schuld rechtfertigen würde?
Die besondere Schwere der Schuld kommt zum tragen, wenn die Tat und die Täterpersönlichkeit in erheblichem Maße von der Norm abweicht.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Man darf nicht übersehen, dass hier zwei Mordmerkmale zur Debatte stehen
Der BGH hat schon mal eindeutig entschieden in Az. 2 StR 637/13, dass der Automatismus den einige Strafkammern an den Tag gelegt haben, dass sie mit mit zwei oder mehr festgestellten Mordmerkmalen, automatisch die besondere Schwere der Schuld begründen können, unrechtmäßig ist.
1. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre.

2. Das Zusammentreffen zweier Mordmerkmale führt für sich genommen nicht ohne weiteres zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, und zwar auch dann nicht, wenn die Mordmerkmale auf materiell verschiedenen schulderhöhenden Umständen beruhen; erforderlich ist auch in diesem Fall eine Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles.
Quelle: Beschluss des BGH 2 StR 637/13 sowie HRR Strafrecht


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:21
Zitat von out_siderout_sider schrieb:Der BGH hat schon mal eindeutig entschieden in Az. 2 StR 637/13, dass der Automatismus den einige Strafkammern an den Tag gelegt haben, dass sie mit mit zwei oder mehr festgestellten Mordmerkmalen, automatisch die besondere Schwere der Schuld begründen können, unrechtmäßig ist.
Ja, es ist kein Automatismus, aber es ist in der Rspr durchaus ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen der besonderen Schwere. Es bedürfte dann zum "Ausgleich" jedenfalls gewisser gegen eine Schwere sprechender Umstände (z.B. vorangegangene Provokation des Opfers, glaubhafte Reue o.ä.). Da sehe ich hier aber nichts von.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:22
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Wie glaubwürdig wäre das wohl, zumal erst jetzt?
Ein durchaus berechtigter Einwand.

Aber wie glaubwürdig waren denn die Erklärungsversuche, die Gina H. gestern in ihrer Einlassung verbreitete?

Da ist doch viel „Panik vor Toresschluss“ dabei. Und da greift man halt nach jedem Strohhalm, der halbwegs Rettung verspricht.

Ein solcher könnte vielleicht auch der (verzweifelte) Versuch sein, Gina H. mit einem konstruierten Alibi unter die Arme zu greifen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:32
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber wie glaubwürdig waren denn die Erklärungsversuche, die Gina H. gestern in ihrer Einlassung verbreitete?
Wenn sie schon für uns (größtenteils Laien) unglaubwürdig waren, wie werden sie dann erst auf das Gericht wirken?

Genauso wie dieses:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Da ist doch viel „Panik vor Toresschluss“ dabei. Und da greift man halt nach jedem Strohhalm, der halbwegs Rettung verspricht.

Ein solcher könnte vielleicht auch der (verzweifelte) Versuch sein, Gina H. mit einem konstruierten Alibi unter die Arme zu greifen.
Kommt ein bisschen spät seitens der Verteidigung. Aber ja, vermutlich ein letztes Aufbäumen.

Ich persönlich sehe bei niemandem, der JETZT aus dem familiären Umfeld aussagt, die Chance auf Entlastung für Gina H. Egal, ob er jetzt noch auf irgendwelche positiven Charaktereigenschaften hinweist, etwas aus der Lebensgeschichte revidiert oder - unglaubwürdig- ein Alibi gibt. Alles bisher Gehörte wird dadurch nicht automatisch obsolet.

Leider wird der Prozess dadurch (vielleicht) nur unnötig in die Länge gezogen- für Dorina L. wünsche ich mir, dass das alles bald ein Ende hat.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:39
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Ja, es ist kein Automatismus, aber es ist in der Rspr durchaus ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen der besonderen Schwere.
Ja, weil durch zwei Mordmerkmale die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Tat und die Täterpersönlickeit eben von den übrigen Morden stärker abweichen. Aber es geht mir hier vorrangig darum, dass hier im Thema alle paar Wochen bzw. Monate diese Ansicht aufkommt, wenn die zwei angeklagten Mordmerkmale auch festgestellt werden, man damit automatisch die besondere Schwere der Schuld hat. Dem ist halt eben nicht so. Das wird in den Sozialen Medien weiterhin verbreitet, auch so mancher Gerichtsreporter hat das mehrmals behauptet.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 22:54
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ich persönlich sehe bei niemandem, der JETZT aus dem familiären Umfeld aussagt, die Chance auf Entlastung für Gina H. Egal, ob er jetzt noch auf irgendwelche positiven Charaktereigenschaften hinweist, etwas aus der Lebensgeschichte revidiert oder - unglaubwürdig- ein Alibi gibt. Alles bisher Gehörte wird dadurch nicht automatisch obsolet.
Da liegen wir eigentlich gar nicht auseinander.

Ich wollte nur darauf verweisen, dass in dieser Phase des Prozesses die Angeklagtenseite zwingend darauf angewiesen ist, Entlastendes für Gina H. zu generieren.

Die Karten stehen mehr als schlecht; da ist fast jedes Mittel recht, um sich Luft zu verschaffen. Ob das dann rational nachvollziehbar ist, steht auf einem anderen Blatt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 23:07
@Outsider
1. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2013/2_StR_637-13.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Für mich als juristischer Laie ist das Tatbild abweichend von einem 'gewöhnlichen' Mord UND die Täterpersönlichkeit ebenso. Von einem Kindermord mit anschließendem Verbrennen habe ich noch nie gehört. Erstochen, erwürgt, vergiftet, danach liegen gelassen, ja. Meist mit sexuellem Hintergrund. Oder familiär überfordert. Rache. Alles das kennt man schon.

Täterpersönlichkeit.. ok, Gina ist keine Serienmörderin und bisher nicht durch Gewalt aufgefallen- jedenfalls nicht an Menschen. Ihre offenbar unbehandelte Krankheit zieht sich jedoch destruktiv durch ihr Leben und ich würde nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass sie bei der Durchsetzung ihrer egoistischen Interessen nicht ein weiteres Mal so handeln würde.

Nur meine persönliche Meinung, dazu werden wir noch eine professionelle Einschätzung hören.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Die Karten stehen mehr als schlecht; da ist fast jedes Mittel recht, um sich Luft zu verschaffen. Ob das dann rational nachvollziehbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Da sind wir definitiv einer Meinung.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 23:15
Zitat von out_siderout_sider schrieb:Aber es geht mir hier vorrangig darum, dass hier im Thema alle paar Wochen bzw. Monate diese Ansicht aufkommt, wenn die zwei angeklagten Mordmerkmale auch festgestellt werden, man damit automatisch die besondere Schwere der Schuld hat. Dem ist halt eben nicht so. Das wird in den Sozialen Medien weiterhin verbreitet, auch so mancher Gerichtsreporter hat das mehrmals behauptet.
Da wird vermutlich einiges verwechselt. Mordmerkmale vs Totschlag, plötzlich wird dadurch direkt die besondere Schwere der Schuld. Dass das landläufig nicht bekannt ist, ist eine Sache- ein Gerichtsreporter in einem Mordprozess sollte eigentlich besser informiert sein.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 23:19
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ihre offenbar unbehandelte Krankheit zieht sich jedoch destruktiv durch ihr Leben und ich würde nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass sie bei der Durchsetzung ihrer egoistischen Interessen nicht ein weiteres Mal so handeln würde.
Das sehe ich genauso. Aber das müsste ja sogar für Sicherungsverwahrung sprechen (was ich mit meinem laienhaften juristischen Sachverstand für ziemlich fernliegend halte).


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

25.08.2026 um 23:24
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das sehe ich genauso. Aber das müsste ja sogar für Sicherungsverwahrung sprechen (was ich mit meinem laienhaften juristischen Sachverstand für ziemlich fernliegend halte).
Glaube ich auch nicht. Das sind andere Kaliber.
Ich kenne mich nicht aus, was im Strafvollzug an therapeutischen Maßnahmen möglich ist oder sogar verpflichtend ist, würde mich aber wundern, wenn sowas bei dem Störungsbild nicht als Teil der Rehabilitierung gehören würde.


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25.08.2026 um 23:31
Bearbeitungszeit war abgelaufen. Ich meinte natürlich Resozialisierung.


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26.08.2026 um 00:50
Zitat von Jesse6Jesse6 schrieb:
Zitat von hemidahemida schrieb:Zum Beispiel:
- Kameraaufzeichnung Auto nicht eindeutig ihrem Auto und ihrer Person zuzuordnen

Das Nummernschild war zwar verschwommen, man konnte es aber mit ihrem Nummernschild abgleichen/ in Einklang bringen.
Hierzu fällt mir was auf.
Diese Kamera wird ja wohl nicht durch einen Bewegungssensor gesteuert sein, sondern zeichnet
permanent auf.
Müsste dann aber auf den Aufnehmen nicht zu sehen sein, wer aus dem Fahrzeug aus- und später wieder
einsteigt?
Dazu gab es mWn keine Aussagen bisher.
Wenn aber die Kamera keine Personen, sondern nur das Auto beim hin- und wegfahren gefilmt hat,
würde ja die Version von Gina mit der vergessenen Bankkarte stimmen können.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.08.2026 um 00:52
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Das Verwirklichen von zwei Mordmerkmalen, das kindliche Tatopfer, das gezielte Ausnutzen des Vertrauens- und Näheverhältnis zur Tatbegehung (Weglocken von zuhause) und die besondere Kaltblütigkeit bei und nach der Tat sprechen hier mE und mit den Kriterien/Fallgruppen der Rechtsprechung doch schon sehr deutlich für die Annahme einer besonderen Schwere der Schuld.
Vergessen werden darf aber nicht, dass es eine Anklage ist, die sich auf eine Kette von Indizien und Annahmen stützt. Insofern wäre auch die Feststellung der Schwere der Schuld allein eine Schlussfolgerung gestützt auf Indizien. Das reicht aus?

Ich tippe eher, Gina H. ist aber nach 15 Jahren wieder auf freiem Fuß. Bis dahin hat sie dann zwei Beststeller veröffentlicht. Titel 1: "Ich, ich, die Pferde und nochmals ich" und Titel 2: "So blöd sind die Männer".


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.08.2026 um 01:17
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Bei GH haben wir, laut dem was wir bisher wissen, eine Frau die vorher nie durch körperliche Gewalt auffiel und nun ein Kind im Alter ihres eigen Kindes, tötete....
Ich gebe jetzt mal den Klugscheißer! (Textpassagen im Zitat von mir gefettet!)

Nein, das ist so wie im obigen Zitat nach Stand der Dinge nicht korrekt formuliert.
Selbst wenn der Prozess schon ziemlich fortgeschritten ist. Solange die Angeklagte vom Gericht der Tat nicht eindeutig überführt worden ist, gilt zumindest formell - also auch im geschriebenen Wort in diesem Forum die UNSCHULDSVERMUTUNG. Das mag angesichts dessen, was sich bislang an Indizien bekannt wurde und sich derzeit über Gina H. zusammenbraut, bizarr erscheinen.

Aber auch, wenn ich eine persönliche Meinung zur mutmaßlichen Schuld der Angeklagten habe, wäre ich vorsichtig mit der eindeutigen schriftlichen Aussage, diese Frau tötete ein Kind. Formell richtig wäre, zu sagen, ihr wird vorgeworfen ein Kind getötet zu haben. oder: sie habe mutmaßlich die Tat begangen.

Man stelle sich nur vor, die Ermittler fänden plötzlich doch noch den großen Unbekannten, der wäre sogar geständig und Gina H. würde freigesprochen - wegen erwiesener Unschuld.
Dann könnten sie und ihre Anwälte Jagd auf all jene machen, die hier vor Prozessende behauptet haben, Gina H. sei bereits als Mörderin überführt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.08.2026 um 01:43
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Müsste dann aber auf den Aufnehmen nicht zu sehen sein, wer aus dem Fahrzeug aus- und später wieder
einsteigt?
Dazu gab es mWn keine Aussagen bisher.
Wenn aber die Kamera keine Personen, sondern nur das Auto beim hin- und wegfahren gefilmt hat,
So wie ich das verstanden habe wurde jeweils eine "Vorbeifahrt" gefilmt. Das heißt im Bereich der Kamera wurde nicht angehalten und somit auch nicht ein-- oder ausgestiegen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.08.2026 um 03:58
Zitat von ProGerProGer schrieb:So wie ich das verstanden habe wurde jeweils eine "Vorbeifahrt" gefilmt. Das heißt im Bereich der Kamera wurde nicht angehalten und somit auch nicht ein-- oder ausgestiegen.
So habe ich es auch verstanden.


Sie hat doch angegeben, dass sie den Tag vorher nicht in Güstrow gewesen sein kann, weil sie sich mit Christian getroffen hat ?!


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