Foxie123 schrieb:In diesem Post steht, dass GH u.a. das Messer mit zum Tatort brachte.
Aber das wissen wir nicht, dazu gibt es keinen Beleg.
Die Staatsanwaltschaft geht von GH als Täterin aus, die Obduktion ergab die tötlichen Verletzungen durch ein Messer.
Aber dass GH das Messer (!!!!!) dabei hatte, ist nicht belegt - das Messer ist ja auch nicht identifiziert worden.
Es ist schlichtweg eine Schlussfolgerung, dass sie eins dabei gehabt haben muss - wenn sie die Täterin sein sollte.
Schlussfolgerung ist kein Beleg - hinsichtlich Messer gibt es kein Indiz.
Vielleicht haben auch so Pechvögel wie Gina H mal richtig großes Glück,
Blutgräfin schrieb:Was soll Gina H. denn sein, etwa der größte Pechvogel aller Zeiten, dem gefühlt 123 Zufälle eine lebenslange Haftstrafe bescheren, während die Schwarzgekleideten ohne Motiv oder Spuren und mit kaum Gelegenheit ungeschoren davonkommen? Lebensfremd nennen Jurist*innen das in aller Regel.
und finden im Morrast der Schweinssuhle zufällig ein Messer, dass sich dazu eignet, das Kind, dass sie gerade mal wieder geärgert hat, zu ermorden....
Oder wie darf man sich dan Ablauf vorstellen, wenn man annimmt, das Gina H KEIN Messer dabei hatte?
Foxie123 schrieb:Nochmal deutlicher: Es ist nicht bekannt/belegt ob GH das Messer für die Tat mitbrachte oder eh bereits im Auto hatte.
Wie auch beim Grillanzünder und Feuerzeug.
Foxie123 schrieb:Muss sie es mit zum Tatort gebracht haben oder kann sie es aus dem Auto geholt haben, nachdem sie mit Fabian am Tümpel war - weil dann doch spontan oder wie auch immer es zur Tat kam? Wissen wir nicht, beides möglich.
Grundsätzlich geht es hier doch gerade um die Frage, ob sie sie Tat geplant hat oder ob sie Fabian spontan, vielleicht aus de, Affekt heraus, erstochen hat.
Einige hier ignorieren alle Indizien für eine geplante Tat und schieben den Zeitpunkt des Tatenschlusses soweit nach vorne, dass sie ernsthaft erwägen, GH habe den Tatentschluss erst am Tümpel gefasst, so dass sie extra noch mal die 80 m zum Auto gelatscht ist, um sich die Mordwaffe zu holen, die zufällig oder wie immer im Auto lag.
Tatsächlich gibt es aber doch hinreichnede Indizien, die dafür sprechen, dass sie den Tatentschluss schon am Vortag gefasst hat und die Tat also seit dem geplant hat. So z.B., die Ankündigung ggüber CD, sie habe einen weitreichenden Entschluss gefasst, das Schwänzen des AWO-Termin und stattdessen Rumlungern auf Fabians Weg zum Jugedclub, 5 fehlende Minuten Wegzeit bei Fabian auf dieser Strecke, überhaupt, das Mitnehmen des Kindes bis in die tiefste Pampa ohne dessen Handy, belabern hätte sie ihn auch vor der Haustüre oder in der nächstgelegenen Eisdiele oder Cafe können, das Ansteuern des Tempels am Morgen des Tattages (was ich alsauspionieren ob die Luft rein ist, deute)....
Aber bitte, die StA muss nicht beweisen, ob und wenn ja ab wann die Angeklagte den Plan gefasst hat, Fabian zu ermorden. Insofern ist es schon etwas müßig, dass zu diskutieren.