Heribert schrieb:Es besteht halt immer die Möglichkeit das dann jemand dabei war. Also, dass sie nicht zu zweit, sondern vielleicht zu dritt waren.
Und? Was ändert das dann am Mord und ihrer (Mit-)Täterschaft? Nichts, auch ein von zwei Personen begangener Mord wäre ein Mord, und beide bekämen die lebenslange Freihheitsstrafe. Oder wolltest du mit irgendwelchen verdrehten Windungen auf ein "geteilter Mord ist nen halber Mord" hinaus? Dass dann beide nur ne halbe lebenslange Freiheitsstrafe bekommen?
Funktioniert so nicht.
Auch dein "rauchender Colt", ein Terminus aus dem Common Law, also englischem und us-amerikansichem Strafrechtsprozessen, kannst du getrost im Halfter lassen, den brauchts nicht. Schau ruhig weiter Law & Order, Blue Bloods, L.A. Law usw. da wird dir pünktlich nach 43 Minuten (netto), bzw. 60 Minuten (mit Werbung) der "rauchende Colt" oder der ultimative Unschuldsbeweis geliefert. Aber hier, im deutschen Strafprozess läuft das ganz anders.
Deine "Bomben" die platzen gibts nicht. Das einzige was platzt, sind Gina H.s Träume von der Freiheit.
Heribert schrieb:Also, Augenzeugen würden doch sehr helfen
Augenzeugen wären nur der 121. und 122. Nagel an ihrem Sarg der Verurteilung.
wobel schrieb:Ich fürchte fast, @Heribert erhofft sich vom psychiatrischen (!) Gutachter eine Schuldunfähigkeit von Gina und meint seine Aussage mit "harten Fakten".
Da kann er lange drauf hoffen, genau wie er mit seinem Glückspiel der vorhergesagten "platzenden Bomben" baden gegangen ist. Am Ende kommt von ihm, dass er die Verurteilung von Anfang an vorhergesehen hat.
wobel schrieb:Ich weiß ehrlich gesagt garnicht, was mit "rauchender Colt"
Ein "rauchender Colt" ist ein unabweisbarer Beweis der Tat. Das stammt noch aus dem "Wilden Westen", wenn der Sheriff oder Marshall nebem einer frisch erschossenen Leiche einen Täter dingfest machte, dessen Colt noch rauchte, also just gerade abgefeuert wurde. Allgemein übertragen: Ein Tatzeuge, eine audi-visuelle Aufnahme der Tat, ein Photo von der Tat, bei Hieb-, Stich- und Schlagwaffen die Tatwaffe mit entsprechenden Anhaftungen vom Opfer als auch Täter bzw. im Gewahrsam des Täters bzw. aus dessen gewahrsam, am Tatort eineindeutige Spuren vom Täter.
Aber sowas braucht es nicht, wie man ja durch den Prozess bisher sehen kann. Das wollen aber manche nicht wahr haben.