RitterTrenk schrieb:Die StA muss auch potentiell entlastende Umstände vortragen, die Berufsrichter und die Verteidigung haben zudem die gesamte Akte.
Jaja die neutralste Behörde der Welt, das ist wohl eher der Idealfall.
Nein die Verteidigung hat nicht automatisch Einblick in die gesamte Ermittlungsakte und nicht alles aus den Ermittlungsakten kommt in die Prozessakten. Die Verteidigung kann Einblick einfordern und der Richter entscheidet dann ob die StA das rausrücken muss. Der Einblick kann beispielsweise wegen den Persönlichkeistrechten Dritter verwehrt werden.
Dein Beispiel wäre ein exzellentes Beispiel dafür. Falls dieser Pädophile ein 100% Alibi hätte, würde man dessen Persönlichekeitsrechte womöglich schützen in dem man diese Ermittlung nicht in die Prozessakten aufnimmt. Falls er kein Alibi und eben das Land verlassen etc. hätte, wäre G. wahrscheinlich weder in U-Haft genommen worden noch Anklage erhoben worden, bis man diesen anderen Tatverdächtigen sicher ausschließen hätte können.
Und genau das ist das Dilemma der StA, sie sollen zwar Entlastendes ermitteln, wenn sie das aber zu gut machen, kann der dringende Tatverdächtigen nicht begründet werden .
RitterTrenk schrieb:Dass nichts dergleichen Thema ist, heißt im Umkehrschluss, dass auch nichts dergleichen in der Akte steht, ergo es nichts dergleichen gibt.
Weder noch.
Dass es nicht Thema ist, bedeutet erstmal, dass es der Richter als nicht relevant erachtet hat um es in den Prozess einzuführen, es aber dennoch in den Prozessakten steht. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können falls sie anderer Meinung sind, einen Beweisantrag stellen um es dennoch einzuführen.
Weiters könnte es nicht in der Prozessakte stehen, aber dennoch in der Ermittlungsakte aufzufinden sein. Die Verteidigung kann Einblick fordern, aber natürlich nur wenn sie weiß was eben nicht in den Prozessakten steht.
Und zu guter Letzt könnte es sein, dass gewisse Umstände gar nicht erst ermittelt wurden und daher nirgendwo stehen, aber dennoch relevant wären.
Ich möchte gar nicht behaupten, dass in diesem Fall etwas Wichtiges nicht ermittelt wurde oder nicht in den Prozess eingeführt wurde, ich weiß es natürlich nicht. Ich halte es nur für einen Trugschluss davon auszugehen, dass in einem Prozess gegen eine bestimmte Person das Fehlen belastender Indizien gegen eine andere Person gleichbedeutend damit ist, dass es nichts Belastendes gegen irgendjemand anderes geben kann.