MinnaEva schrieb:Bezüglich der gleichen GS wäre ein Gastschulantrag theoretisch schon möglich...Alleinerziehend und arbeitet bspw in Güstrow und braucht bestimmte Zeiten/ Hort den die eigentliche GS nicht bietet...
Wir wissen ja zB auch gar nicht, aus welcher Ecke der leibliche Vater ihres Kindes stammt (zum Glück, er hat ja wahrscheinlich nichts mit dem aktuellen Geschehen zu tun)
Suppengespenst schrieb:Als die Leiche "gefunden" war, wies sie da nicht auf Spuren von ihr hin?Also dass Spuren von ihr am Tatort damit erklärt werden könnten, dass sie mit ihrer Freundin dort war.
Ich denke, dass sie da schon ihre ersten Fehler bei der Befragung begangen hat. Natürlich wird sie gefragt worden sein, ob sie die Leiche angefasst hat. Wenn sie das bejaht hat, um ihre ursprünglichen Spuren damit zu erklären, wird sie wohl gezeigt haben müssen, wo sie die Leiche berührt hat. Die Frage ist, ob sie sich noch daran erinnern konnte, wo Spuren von ihr anzutreffen wären? Die EB hätten evtl weiter nachgefragt, warum sie ihn angefasst hat, wenn sie ihn doch direkt als Fabian identifizieren konnte.
Was, wenn sie also im Nachtatverhalten schon geplant hatte, dass sie spätestens nach Ablauf von x Tagen seine Leiche finden würde, um eben nachzusehen, in wie weit das Feuer Spuren tatsächlich beseitigt hat, und dann ihre übriggebliebenen Spuren erklären zu können?
Ich würde zu gerne wissen, wie sich die EB über die TV unterhalten haben. Sollte sie verurteilt werden, ist das Ganze an Dreistigkeit und Abgebrütheit kaum zu überbieten, ein Fall für‘s Lehrbuch.