Suppengespenst schrieb:Das kann sich ja aber auch ganz einfach mit daraus ergeben haben, dass sie das mit dem Sattel wussten und einfach gründlich genug alles abarbeiten wollten.
Hm ne. Wenn man wissen will, was die Kollegen über die Dame aus eventuellen Befragungen oder Vernehmungen wissen, irgendwelche Details wie Lagerräume, werden die Kollegen einfach kurz beim Kaffee gefragt. Auch wenn man was über Einschätzung zur Intelligenz, eventuelle Helfer, da braucht man die Kollegen nicht explizit in der Ermittlung als Betrugsermittler.
Die Quellen sind auch nicht eindeutig, ob sie damals verurteilt wurde. Wurde sie es, ist das Ding durch. Wurde sie es nicht, spielt der Fall als Straftat auch keine Rolle, und würde auch ohne Zusammenhang dann von der StA eingestellt werden, weil die Straferwartung für Mord, Totschlag oder KV mit Todesfolge viel höher ist, als das bei dem Betrug nochwas extra bei rumkommen würde.
Wenn sie ausdrücklich wegen Betrugssachen mitarbeiten, dann nur im Zusammenhang mit dem Fall, oder weil noch was aufgetaucht ist. Der Sattel ist aber raus. Die einzige weitere Möglichkeit ist, dass man unterstreichen will, dass wirklich jeder dran arbeitet dort. Aber die ausdrückliche Erwähnung ist eben, was besonder ist. Ich hätte eher eine Abteilung wegen Cybersachen erwartet, wenn man die ausdrücklich erwähnt.