Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
24.11.2025 um 18:36Stimme dir in allen Punkten zu und kann gerade überhaupt nicht nachvollziehen, warum eine simple Haftprüfung als "gute Neuigkeit" gefeiert wird.karajana schrieb:Aber ich glaube ohnehin nicht, dass die Haftprüfung erfolgreich sein wird. Und wenn doch, ist es natürlich ihr gutes Recht freigelassen zu werden. Ermittelt wird ja trotzdem weiter. Gegen Sie, nicht jemand anderes.
Eine erfolgreiche Haftprüfung ist ja nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen.
Welches Motiv für den Mord an einem unschuldigen 8jährigen würde sich dir denn erschließen?Mariechen123 schrieb:Das Motiv von GH erschließt sich mir im bisher bekannten Kontext nicht.
Google mal bitte "Maßregelvollzug" bevor du hier so einen Unsinn schreibstMariechen123 schrieb:Sollte es tatsächlich so sein und dieses Motiv vorherrschend für die Tat sein, dann gehört diese Frau definitiv auf Dauer in den Maßregelvollzug.
Ich denke das auch.Retsiemfoh schrieb:Das denke ich auch, das die TV es allein war.
Der Anwalt hat einen Job zu machen und genau das tut er aktuell offenbar.Enterprise1701 schrieb:Der Anwalt kennt die Indizien und kann die Sachlage beurteilen.
Es gehört zum Business, dass er Zweifel an der Schuld seiner Mandantin äußert.
Und auch mit einem Antrag auf Haftprüfung war zu rechnen.
Es ist nicht üblich, dass Staatsanwaltschaft und/oder Polizei vor Eröffnung eines Verfahrens die "deutlichen Hinweise" auf eine Schuld kommunizieren.Enterprise1701 schrieb:Es fehlt der deutliche Hinweis auf eine Schuld. Diese wurde nicht kommuniziert
Es wurde U-Haft angeordnet, weil ein dringender Tatverdacht vorliegt.
Das ist ein ziemlich deutlicher. Hinweis darauf, dass derzeit die Schuld der TV angenommen wird.







