Noch mal eine Fragen zur Haftprüfung.
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Fall Fabian: Anwalt der Tatverdächtigen fordert Entlassung aus U-Haft | ndr.de
https://share.google/UrhS6fW418JMF8tMd Der Ermittlungsakte seien keine handfesten Beweise zu entnehmen, so der Anwalt gegenüber dem NDR. Zudem habe seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten. Als Beschuldigte äußere sie sich erst einmal nicht weiter zur Sache. Spätestens übernächste Woche muss das Amtsgericht Rostock nun über den Haftprüfungsantrag entscheiden.
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°Das heißt vor der übernächsten Woche kann die TV nicht entlassen werden, bzw das kann erst erst geschehen, wenn dem Antrag stattgegeben wurde?
°Kann von Seiten der Staatsanwaltschaft aus, so eine Haftprüfung auch verzögert werden?
°Was geschieht, wenn sich beide Seiten uneinig sind?
Der Verteidiger eines Mandanten die Entlassung aus der U- Haft fordert, Ermittler und Staatsanwaltschaft aber weiterhin von einer Tatbeteiligung ( allein o. mit Hilfe ausgeführt) überzeugt sind.
° Ab wann sind auch Indizien aussagekräftig genug?
°Wie wird danach eine momentan noch unter dringendem Tatverdacht stehende Person, also in dem Fall die Ex- Freundin behandelt?
Wieder als normale Zeugin, oder als "heruntergestufte" Tatverdächtige, bei der momentan aber die Sach- und Spurenlage nicht für die Aufrechterhaltung der U- Haft vorhanden ist.
°Letzte Frage bzw. Vorschlag.
Gibt es zu diesen juristischen Fragen eigentlich einen gesonderten Thread, wie z.B über die Hunde?
Oft kommen in den Diskussionen Fragen dazu auf und die kundigen User beantworten diese immer sehr ausführlich und verständlich
(Danke dafür💐),
aber vielleicht wäre das mal nicht so schlecht, denn oft tauchen trotz unterschiedlicher Fälle mehr oder weniger die gleichen Fragen auf und man könnte so auf den entsprechenden Thread verweisen.