Es heißt ja:
Wie die Nachrichtenagentur Ansa schreibt, wollen die Ermittler eine mögliche Mitverantwortung von Personen ausschließen, die eigentlich auf die Frau ein Auge hätten werfen sollen.
Quelle:
https://www.suedtirolnews.it/chronik/ermittlungen-nach-tod-von-64-jaehriger-in-groedenDie Motivation ist etwas auszuschließen, und nicht einen Mit-Schuldigen zu finden.
Vielleicht hatte sie ja ein neues Herz- Kreislaufproblem, das noch niemand bewusst war. zB in Folge einer übergangenen Virus-Erkältung wie es um die Zeit im Jahr vorkommt.
Hoffentlich verübelt man mir nicht den kurzen Exkurs:
Die Diskussion erinnert gerade an die laufenden Ermittlungen um den Tod einer Bergsteigerin am Großglockner letztes Jahr, wo die Staatsanwaltschaft dem überlebenden Partner vorwirft, er wäre praktisch der Tourenführer gewesen und hätte in dieser Rolle falsche Entscheidungen betreff der notleidenden Partnerin am Berg getroffen. Interessanter Weise stellen sich die Eltern der Verstorbenen (sie ist letztlich auch erfroren) jetzt hinter ihn, weil sie ihn nicht als praktisch Tourenführenden sehen, sondern sagen, die Tochter hätte selbst entschieden welche Touren sie wie macht, und sie war regelmäßig begeistert mit dem Partner unterwegs und selbst entsprechend erfahren.
Auch hier jetzt die Diskussion, ob sie nicht erst um Mitternacht vor dem Gipfel einen Leistungseinbruch hatte wegen einer übergangenen Erkältung, und daher einsetzenden Herzrhythmusstörungen, die vorher niemand ahnen konnte. Ich weiß nicht ob man das bei der Obduktion noch feststellen konnte. (Sie hatte einen Biwaksack dabei, und ihm wird vorgeworfen, sie mit dem Sack in ihrem Rucksack zurückgelassen zu haben. Da frage ich mich auch, warum hat sie den Biwaksack nicht selbst ausgepackt und ist hineingeschlüpft, während er weiter ging um Hilfe zu holen? Es ist ja sie, die ein Kälte- und Schwäche- Empfinden hat, und sie wusste doch, was sie wofür dabei hatte).
In den Medien wird formuliert, es werde betreff fahrlässiger Tötung ermittelt. Aber es geht hier wohl um dasselbe: Vernachlässigung der Verpflichtung zur Fürsorge für einen Menschen, der durch Krankheit wehrlos ist , und Fahrlässigkeit (dessen Gesundheit schädigt) mit Todesfolge. (§92 StGB) Ihm drohen im konkreten Fall bei Verurteilung drei Jahre Haft.
In diesem Fall hat der Partner das getan, was er selbst für das beste in der Situation zur Hilfeleistung eingeschätzt hat - alleine weitergegangen, um zu sehen ob er in der nächsten Hütte Hilfe organisieren kann. Das hat offensichtlich nicht erfolgreich geklappt, und der Rettungshubschriaber konnte nachts nicht mehr fliegen.
Nach meinem Gefühl wird hier auch zuviel in die Willensfreiheit von Menschen eingegriffen. Es liegt in der Natur der Sache, dass so ein Sport -mit Naturgewalten konfrontiert- ein gewisses Maß an Gefährlichkeit mit sich bringt. Und der menschliche Körper ist nun mal keine berechenbare Maschine. Das alles macht ja einen Aspekt des Reizes der Sache für manche Menschen aus.