CorvusCorax schrieb:Und die Benachrichtigung durch einen Anruf der Polizeidirektion am 04.10.2006 nachts um 23 Uhr, man hätte eine Leiche gefunden, es könnte wohl ihre Tochter sein, steht auch morgen in der Presse - das toppt wohl alles. Da fehlen einem die Worte.
rhapsody3004 schrieb:Das war dann wirklich nochmal der Gipfel. Hat mich auch wieder sprachlos gemacht. Null Empathie am andern Ende ihrer Leitung.
Coldcases schrieb:Schon sehr pietätlos, ja. Normalerweise muss da umgehend jemand von kriminalpsycholgischen Dienst rausgeschickt werden, der die Angehörigen psychologisch betreut, aber naja...
rhapsody3004 schrieb:Ja, in der Richtung äußerte sich ja auch dieser eine Traumatologe in der Sendung.
Das war wohl tatsächlich ein Fehler, den Östermann gemacht hat. Er hatte Bereitschaft, bekommt abends um acht die Info, da wurde eine Leiche gefunden, und er fährt von Bielefeld nach Paderborn. An der Fundstelle dürften bereits Journalisten aufgelaufen sein, die Vermutung liegt nahe, es könnte Frauke sein. Er hätte eigentlich gar nichts machen können, bevor die Leiche identifiziert ist. Da schickt man doch nicht mitten in der Nacht einen Seelsorger vorbei. Er hat es gut gemeint, warnt Frau Liebs vor, wegen möglicher Presseberichte.
Coldcases schrieb:Wir dürfen ja nicht vergessen, dass das ein stinknormale popplige Polizeiinspektion gewesen ist, wo die Vermisstenmeldung einging und nicht die Kripo.
...
Da hat man sicher versäumt das Verschwinden dementsprechend ernstzunehmen.
Bei der popeligen Polizeiinspektion handelte es sich um die in Bad Driburg. Die konnte sowieso nicht mehr machen, da nicht zuständig, als die Vermisstenanzeige nach Paderborn weiterzuleiten,
Fridolin31 schrieb:Deswegen sollte man in ungeklärten Vermisstenfällen immer eine Anzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung gegen unbekannt stellen. Im Fall von Frauke wurde das dann auch irgendwann mal so gemacht, weiß aber nicht den Zeitpunkt.
rhapsody3004 schrieb:Unbedingt. Besser als nichts. Und eine Anzeige kann auch jeder stellen, aufgeben. Auch Freunde und Bekannte. Und geht notfalls sogar telefonisch. Muss nicht mal direkt zu einer Dienststelle.
Fridolin31 schrieb:Zumindest muss dann ermittelt werden und der Fall ist offiziell behördenanhängig, so dass man sich jederzeit auf ein Geschäftszeichen/Aktenzeichen beziehen kann. Ob die Anzeige wirklich ernst genommen wird, kann natürlich niemand sagen, aber man muss sich nicht durch Aussagen wie "Ihre Tochter ist volljährig und kann machen, was sie will. Kommen Sie halt in ein paar Tagen wieder oder nächste Woche" abbügeln lassen.
Ich würde vermuten, dass ein Staatsanwalt da schon ein paar Details mehr braucht, als die regelmäßigen Anrufe eines Opfers, das behauptet, nicht festgehalten zu werden.