@Fridolin31 Für den Fall Frauke ändert es ja eh nicht mehr das Geringste und damals zu Anfang könnten in der Tat die Begründungen zu dürftig und auch fehlende Beweise gefehlt haben, die den Verdacht einer Straftat hätten naheliegen können.
Strafanzeigen (auch nur gegen Unbekannt) haben den grundlegenden Vorteil, dass sie bearbeitet werden müssen und somit Vorermittlungen auf Prüfung eines Anfangsverdachts in Gang setzen.
Zudem können Strafanzeigen nicht zurückgenommen werden. Einmal erstattet, müssen sie bearbeitet werden und müssen auch protokolliert werden - schreibt die StPO sogar ausdrücklich vor.
Im reinen Ergebnis, also insbesondere auch Fahndungsmaßnahmen einzuleiten, befürchte ich aber auch, hätte es im Fall Fall Frauke damals nichts geändert. Höchstens vielleicht und das ist nur meine persönliche Vermutung, dass man ihr von Anfang vielleicht mehr Glauben geschenkt hätte, dass wirklich etwas passiert ist, hätte sie auch eine Strafanzeige gegen unbekannt aufgegeben.
Kurz und allgemein: Strafanzeige aufzugeben, mag je nach Fall auch nicht viel bringen, schadet aber auch nicht, sie aufzugeben, so lange man niemand konkreten einer Straftat bezichtigt - ohne eine konkrete tatsächlich vorhandene Grundlage dafür zu haben.
Zum Tätertypen nochmal:
Je mehr ich drüber nachdenke, umso gleich wahrscheinlicher halte ich beide Tätertypen im Fall Frauke Liebs und nur kurz: Den machtauslebenden Sadisten und den zuletzt von Frau Liebs angenommen Typ, dem die Dinge nur aus dem Ruder gelaufen sein könnten.
Flacoon schrieb:Sie ging ja von einer eskalierten Situation aus, die der Täter so nicht geplant hatte, und er den Mord an Frauke quasi im Affekt beging.
Das muss sie damit nicht mal gemeint haben, dass der Täter am Ende nur im Affekt getötet haben könnte.
Der Täter kann am Ende auch kontrolliert-beherrscht vorsätzlich getötet haben, ohne dass die Tötung bereits von Beginn an fest geplant gewesen sein muss.