EdgarH
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Mordfall Charlotte Böhringer
10.12.2021 um 14:38Ein Versehen wäre schon denkbar, meine ich. Ich habe auch keinen Grund anzunehmen, dass es an einem mangelndem Geisteszustand gelegt haben könnte, aber ein Versehen kann schon passieren, z.B. man ist in Gedanken woanders etc. Die Frage ist, weshalb nur der Name des Angeklagten sonst drauf steht? Es sind zwei (oder je nachdem drei) Begünstigte im Testament, nur ein Name steht drauf, der aber absichtsvoll (?) in zwei Versionen. Für mich ergibt ein Versehen mehr Sinn als alles andere. Weshalb steht überhaupt ein Name drauf und nicht das, worum es eigentlich geht: "Testament"?MisterEko schrieb:Denke ich nicht. Ich schätze CB als geistig fit genug ein die Namen ihrer beiden Neffen unterscheiden zu können:)
Insgesamt ist das aber alles völlig irrelevant- in meinen Augen zumindest. Ein pot. Mord aus Habgier macht nur für denjenigen Sinn, der davon ausgehen konnte, im Testament bedacht zu sein. Es ist dabei irrelevant, ob er im Testament als Begünstigter bedacht ist, es reicht aus, dass er davon ausgehen konnte. Dies ist bezüglich des Angeklagten z.B. der Fall. Er konnte davon ausgehen und war tatsächlich auch begünstigt.
Einen Punkt, den ich unabhängig von all dem mal in die Diskussion geben möchte: würde ein pot. Täter, der Zugriff auf das Testament hat, nicht vor einer Mordtat überprüfen, ob er im Testament bedacht ist? Neben vielen Spuren die auf den Angeklagten hinweisen ist mir die Testamentspur schon immer eine gewesen, die ich schwer einordnen konnte. Der Täter verlässt den Tatort in einer Ordnung, die einem das Testament ja förmlich ins Auge springen lässt.





