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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

16.03.2019 um 13:24
Zitat von emzemz schrieb:Kein Mitarbeiter hätte vor ihm auch nur noch ein Fünkchen Respekt gehabt, wäre er in die Position eines Geschäftsführers gehoben worden. CB hatte ihn demontiert.
Was ja relativ egal ist, wenn Dir der Laden gehört oder als Kronprinz quasi gehört. Angestellte ohne Respekt lassen sich im Zweifelsfall ja auswechseln. Würde mich ohnehin mal interessieren, wer von der "alten Mannschaft" dort überhaupt noch arbeitet ...

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16.03.2019 um 13:47
Die meisten Beiträge hier sind in einem hohen Niveau verfasst. Ich finde das gut und lese sie gerne.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die Schau auf den kaufmännischen Breich und kaufmännische und steuerliche Belange scheint mir beim gesamten Fall zu kurz gekommen zu sein.
@meermin
Sehe ich auch so. Obwohl m.M.n. diese Belange in diesem Fall von Bedeutung sind z.B. - zum Studien-/ Angestelltenverhältnis von BT und die daraus resultierenden Folgen für CB.
Wenn man darauf eingeht, stößt es nicht auf Interesse.

Vielleicht kann jemand beantworten, woran es liegt?


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16.03.2019 um 14:20
Zitat von jadajada schrieb:Sehe ich auch so. Obwohl m.M.n. diese Belange in diesem Fall von Bedeutung sind z.B. - zum Studien-/ Angestelltenverhältnis von BT und die daraus resultierenden Folgen für CB.
Wenn man darauf eingeht, stößt es nicht auf Interesse.

Vielleicht kann jemand beantworten, woran es liegt?
Vielleicht wissen manche nicht so recht, welche Bedeutung solche Fragen haben sollen. In erster Linie wäre es ja wohl Sache von BT gewesen, sich um seine Krankenversicherung etc. im Fall der Exmatrikulation zu kümmern.

CB als Arbeitgeberin ging die Geschichte doch nur insoweit an, wie sie verpflichtet gewesen wäre, BT als Arbeitnehmer, je nach Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses, zur Sozialversicherun anzumelden sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, also das zu tun, was jeder Arbeitgeber muss.

Der Arbeitgeber ist dafür natürlich auf die Angaben des Arbeitnehmers angewisen (welche Krankenkasse, existiert ein weiteres Arbeitsverhältnis bei einem anderen Srbeitgeber, Steuerklasse, vermögenswirksame Leistungen usf.). BT hätte also, falls es da bei ihm Änderungen aufgrund Exmatrikulation gab, zB keine studentische Krankenversicherung mehr, ggf. Angaben machen müssen.


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16.03.2019 um 15:02
Zitat von jadajada schrieb:Sehe ich auch so. Obwohl m.M.n. diese Belange in diesem Fall von Bedeutung sind z.B. - zum Studien-/ Angestelltenverhältnis von BT und die daraus resultierenden Folgen für CB.
Ich verstehe nicht, warum das immer wieder falsch durchdacht wird:

Zum Zeitpunkt der Tötung C.Bs. war B. Toth seiner Lügengeschichte nach kein Student mehr, sondern bereits seit fast zwei Jahren Rechtsreferendar.


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16.03.2019 um 15:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Arbeitgeber ist dafür natürlich auf die Angaben des Arbeitnehmers angewisen (welche Krankenkasse, existiert ein weiteres Arbeitsverhältnis bei einem anderen Srbeitgeber, Steuerklasse, vermögenswirksame Leistungen usf.). BT hätte also, falls es da bei ihm Änderungen aufgrund Exmatrikulation gab, zB keine studentische Krankenversicherung mehr, ggf. Angaben machen müssen.
Ich denke, der Betrieb hier auch der GF, hätte prüfen müssen, ob BT noch in der studentischen KV ist. (z.B. über Nachweis PKV)

Der AG hat die Meldepflicht.


§ 7 (1) SGB 4 Beschäftigung BT als AN

§ 28 a (1) SGB 4 Meldung zur Sozialversicherung - m.M.n. Verantwortung beim AG (hier Betrieb CB)
sh. § 28 (2) SGB 4
Der Arbeitgeber hat jeden am 31. Dezember des Vorjahres Beschäftigten nach Absatz 1 zu melden (Jahresmeldung).
Hier wird kein Unterschied zwischen sozialversicherungspflichtigen und nicht pflichtigen Beschäftigten gemacht. Der AG hat alle Beschäftigten zu melden.

§ 266 a (2) Satz 2 StGB
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber […]

2. die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt […]



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16.03.2019 um 15:14
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Zum Zeitpunkt der Tötung C.Bs. war B. Toth seiner Lügengeschichte nach kein Student mehr, sondern bereits seit fast zwei Jahren Rechtsreferendar.
Und als solcher wäre er Beamter auf Widerruf gewesen, also nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er hätte aber auch als Beamter auf Widerruf freiwilliges Mitglied der GKV bleiben können, wenn er dort vor Begründung des Beamtenverhältnisses pflichtversichert gewesen wäre, zB als eingeschriebener Student.

Nur war er nie Rechtsreferendar, folglich nie Beamter auf Widerruf. CB hätte ihn halt als Arbeitgeberin ganz normal zu der für ihn zurständigen Krankenkasse (als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag) anmelden und die entsprechenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge dorthin abführen müssen.

Sollte sie aber gemeint haben, dass er Beamter auf Widerruf ist und gewusst haben, dass er deshalb in der GKV pflichtversicherungsfrei gewesen wäre, und sollte sie entsprechende Fragen an ihn gestellt haben: Man weiß es nicht.


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16.03.2019 um 15:16
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Zum Zeitpunkt der Tötung C.Bs. war B. Toth seiner Lügengeschichte nach kein Student mehr, sondern bereits seit fast zwei Jahren Rechtsreferendar.
Im Urteil wird aber dargelegt, dass BT noch Beiträge an die studentische Versicherung abgeführt hat. Daher der Studentenstatus in der Sozialversicherung. So ein Lügengebilde hat natürlich nicht nur Einfluss auf die persönlichen Angelegenheiten zwischen CB und BT. Es trifft auch den Betrieb von CB. Ich schätze, daher die Fragen von CB über den GF und die Unterredung mit dem StB. Der StB ist wohl darauf gestoßen.


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16.03.2019 um 15:18
Zitat von jadajada schrieb:Im Urteil wird aber dargelegt, dass BT noch Beiträge an die studentische Versicherung abgeführt hat.
Eben. Er war ja nie Referendar und nie Beamter. Also blieb er offenbar weiter in der gesetzlichen Versicherung.


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16.03.2019 um 15:23
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Weil er feuchte Finger hat und immer DNA auf Zeitungen hinterlässt? Deine Argumentation würde evtl greifen, wenn sich eine Idee mehrere fremde DNA-Spureb, oder vielleicht sogar jene des Kiosk-Verkäufers von der U-Bahn-Station darauf befunden hätte.
Dazu aus dem Urteil zitiert:
Der Umstand, dass auf den beim Angeklagten sichergestellten Zeitungen keinerlei daktyloskopische bzw. humanbiologische Spuren des Zeugen P. gefunden wurden, spricht nicht gegen die Annahme dass der Angeklagte die von M.P. in die Tüte gepackten und von T.S. an die Wohnungstür des Opfers gehängten Zeitungen weggenommen hat.
(1)
Der daktyloskopische Sachverständige P. führte überzeugend aus, das Setzen einer Fingerspur hänge von verschiedenen Faktoren ab. Relevant dafür sei der Untergrund, die Beschaffenheit der übertragenden Hand bzw. des übertragenden Fingers. Es gebe „gute und schlechte“ Spurensetzer, was zum Bei- (S. 142) spiel mit der unterschiedlichen starken Schweissproduktion zusammenhänge. Auch Druck und Dauer des Kontakts sowie Temperatur und Luftfeuchtigkeit seien von Bedeutung. Jedenfalls müsse das Berühren der Zeitungen bei den mit dem Verpackungsvorgang im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nicht zwangsläufig zur Übertragung einer Fingerspur führen.
(2.)
Die humanbiologische Sachverständige PD R. A. führte überzeugend aus, die Übertragung von DNA-Spuren hänge ebenfalls von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wenn keine DNA-Spur auf einem Gegenstand gefunden worden sei, bedeute dies nicht, dass eine Person diesen Gegenstand nicht in der Hand gehabt haben könnte. Nicht jede Berührung führe zu Übertragung von DNA-Material, so dass auch nach einer Berührung nicht zwangsläufig mit einer DNA-.Spur auf dem berührten Gegenstand zu rechnen ist
Es wurden also keinerlei Fingerabdrücke noch DNA von Demjenigen gefunden, der die Zeitung in die Tüte gepackt haben will. Ob es Spuren von Benedikt und Frauke gab, steht hier nicht - da die Beiden die Zeitungen lasen gehe ich davon aus das es ebenjene Spuren gegeben hat. Die Formulierung zu den fehlenden Spuren von P im Urteil ("nicht zwangsläufig") ist doch recht eigenartig, denn hier werden keinerlei "Wahrscheinlichkeiten" genannt. Wie wahrscheinlich ist es - in Prozentwerten ausgedrückt - das eine Person beim Anfassen und Einräumen einer Zeitung in eine Tüte KEINERLEI Spuren darauf hinterlässt. Vermutlich liegt diese Wahrscheinlichkeit im sehr kleinen Prozentbereich. ;)

Oder anders gesagt und den Spies mal rumgedreht: Bence Toth muss nicht zwangsläufig die Zeitungen von der Tür genommen haben. P. muss nicht zwangsläufig ein schlechter Spurensetzer sein - zumal man das offenbar nicht nachgewiesen hat. Bence Toth muss auch nicht zwangsläufig dem Kassierer Bescheid gesagt haben wenn er Zeitungen aus dem Tankstellenshop entnimmt. Es muss sich auch nicht zwangsläufig um einen "Packfehler" handeln; den man als Begründung für die falsche Stadtteilausgabe herbeifabuliert.


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16.03.2019 um 15:25
@Andante

Um es kurz zu fassen:

Aufgrund der Studienlüge von BT, hätte CB Nachzahlungen an die Sozialversicherung zu erwarten. Evtl. sogar ein Strafverfahren (oder hier als Verantwortlicher der GF).


Ich denke die ganze Sache hat sich hochgeschaukelt. Es ging nicht nur um belogende Verwandte und die Enttäuschung dahinter. Es ging zunehmend darum, dass der Staat eingreifen könnte.


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16.03.2019 um 15:29
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:das ist doch Strategie! Das ist doch logisch. Der Geschäftsführer wird sich kritisch über BT geäußert haben nicht nur in Bezug auf die Entleerung der Parkautomaten. Evl. haben auch andere Mitarbeiter Zweifel an den Charaktereigenschaften von BT geäußert. Um die Zweifel an seiner Person auszuräumen, hat sie so getan, als ob sie dem Zweifel nachgeht.
Ist hier gerade Märchenstunde, oder wie kommst du auf so was?


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16.03.2019 um 15:31
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Natürlich kannte CB die Antwort von BT, war doch schon angedacht, dass er in die Geschäftsleitung integriert werden sollte. BT sollte sozialversicherungspflichtig angestellt werden und als seriöser Vorgesetzter implantiert werden.
Das war eine Behauptung von Bence...nicht mehr, nicht weniger. Niemand anderer konnte das bestätigen.


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16.03.2019 um 15:32
@jada

Ich mag mir hier keine Spekulationen erlauben.

Ich weiß auch nicht, ob CB

- gewusst hat, dass Rechtsreferendare vom Staat als Beamte auf Widerruf (Stand damals) bereits ein Gehalt bekommen,

- Vorstellungen über die Höhe dieses Gehalts hatte,

- wusste, wie es für Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich ist, wenn sie einen in der SV versicherungsfreien Beamten im Nebenjob beschäftigen,

- wusste, dass Beamte grundsätzlich eine Nebentätigkeitsgenehmigung brauchen, wenn sie nebenbei noch woanders arbeiten.

Aber wenn sie all das wusste oder irgendwann erfuhr, und wenn sie davon ausging, dass BT Rechtsreferendar ist, hat sie sicher einige Fragen an ihn gehabt bzw. durch ihren Geschäftsführer stellen lassen.


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16.03.2019 um 15:41
@Andante
Ich gehe davon aus, dass CB den GF und StB dafür hatte.

Zumindest der StB wusste, dass er BT am Ende des Jahres als Beschäftigten melden musste - unabhängig vom Sozialversicherungsstatus.
§ 28 a (2) SGB 4 .

(Als StB versuche ich doch auch durch die Ausgaben für Angestellte, das zu versteuernde Einkommen zu drücken.)

Ich denke, hier hatte BT eine neue "Gefahr" zur Aufdeckung seiner Lügen. Nicht nur mehr seine Verwandten und Bekannten, sondern die staatlichen Institutionen rückten ihm zunehmend auf die Pelle.


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16.03.2019 um 15:55
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das war eine Behauptung von Bence...nicht mehr, nicht weniger. Niemand anderer konnte das bestätigen.
viele Zeugen konnten bestätigen, dass BT als GF von CB vorgesehen war. Das Gericht hatte vermutet das CB von ihrer Absicht abgewichen ist und BT ihre Gunst verloren hatte. Das Testament und die Generalvollmacht beweisen mM.n das Gegenteil CB wollte bis zu ihrer Ermordung dass BT GF wird.


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16.03.2019 um 15:57
Zitat von jadajada schrieb:Ich gehe davon aus, dass CB den GF und StB dafür hatte.
Genau, für steuer- und SV-Fragen haben Arbeitgeber eben Steuerberater und Geschäftsführer. Mag sein, dass denen irgendwann irgendetwas aufgefallen ist.

Jedenfalls ist Rechtsreferendar, wie auch Lehramtsreferendar, ein Full-Time-Job. Wie man da glauben kann, es bliebe daneben Zeit für ein Vollzeitarbeitsverhältnis bei einem privaten Arbeitgeber, verstehe ich nicht. Abgesehen davon würden die Dienstvorgesetzten des Rechts- oder Lehramtsreferendars diesem niemals eine Genehmigung für die Ausübung eine Vollzeit-„Nebentätigkeit“ erteilen.
Der Referendar kriegt sein Staatsgehalt schließlich dafür, dass er was lernt und sein zweites Examen macht.


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16.03.2019 um 16:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Jedenfalls ist Rechtsreferendar, wie auch Lehramtsreferendar, ein Full-Time-Job. Wie man da glauben kann, es bliebe daneben Zeit für ein Vollzeitarbeitsverhältnis bei einem privaten Arbeitgeber, verstehe ich nicht.
Vielleicht gibt es ja Menschen, die das schaffen.
Darum geht es aber nicht. Wir hatten das bereits mal - Vorrausetzungen für die studentische Versicherung.

Diese lag legal aber nicht mehr vor.

Frau Böhringer hat wahrscheinlich über den StB davon erfahren. - Diskrepanzen in der Steuererklärung, Nachforderungen des FA für z.B. den Nachweis des Angestellten BT über eine studentische Krankenversicherung. Oder die Sozialversicherungsträger forderten Nachweise über den Studentenstatus von BT.

Wäre das Szenario der Auslöser?


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16.03.2019 um 16:43
Zitat von jadajada schrieb:Vielleicht gibt es ja Menschen, die das schaffen.
Nein, die gibt es nicht. Niemand kann über längere Dauer 8 Stunden am Tag gleichzeitig zwei Herren dienen oder 16 Stunden am Tag arbeiten. Außerdem ist da das Arbeitszeitgesetz vor. Wenn die Gewerbeaufsicht oder das Hauptzollamt eine Razzia machen, ist das für keinen Arbeitgeber schön und kostet, daher gibt es vergleichsweise wenige Verstöße in dieser Richtung, zumal ja auch Riesenschadensersatzforderungen aus verschiedenen Richtungen im Raum stehen, falls der übermüdete Arbeitnehmer Fehler macht, von Arbeitsunfällen mal ganz abgesehen.
Zitat von jadajada schrieb:Frau Böhringer hat wahrscheinlich über den StB davon erfahren. - Diskrepanzen in der Steuererklärung, Nachforderungen des FA für z.B. den Nachweis des Angestellten BT über eine studentische Krankenversicherung. Oder die Sozialversicherungsträger forderten Nachweise über den Studentenstatus von BT.

Wäre das Szenario der Auslöser?
Irgenetwas hat es da vielleicht gegeben. CB kann irgendwann aus dem Bekanntenkreis erfahren haben, wie das mit einem Referendariat so ist und wollte evtl. Näheres wissen.


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16.03.2019 um 16:51
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Ist emotionale intelligenz deiner Meinung unvereinbar mit Deuschland und einem männlichen Richter?
Nö, ist es nicht!
Nur verstehe ich nicht, was hier diese Frage soll und vor allem, dass Du emotionale Intelligenz ins Spiel bringst. Ich würde es eher "reiche Phantasie" und "überschiessende Spekulation" bezeichnen.


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16.03.2019 um 17:12
@Mark_Smith
Wenn emotionale Intelligenz eine Rolle bei der Urteilsfindung spielen soll, können wir alle einpacken.


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