@spookytooth spookytooth schrieb:Ich meinte, jemand hatte das (Schwarz)geld im Auge.
Wir hatten das Thema Schwarzgeld ja schon einmal ausführlich besprochen. Ich wollte damals einen Kommentar dazu schreiben, hab das aber irgendwie verbaselt.
Meiner Meinung nach hat die Schwarzgeldtheorie eine entscheidende Schwäche.
Schwarzgeld muss auf jeden Fall gegenüber den wachsamen Augen des Finanzamtes verborgen werden.
Das ist aber bei einem Hauskauf unmöglich.
Wenn Herr K. Eigentümer des Hauses geworden wäre, dass er zu kaufen beabsichtigte, muss dieses neue Eigentumsverhältnis auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen werden.
Dieser Vorgang löst aber automatisch eine Veranlagung seitens des Finanzamtes zur Entrichtung der Grunderwerbssteuer aus.
Herr K. sollte dann in der Lage gewesen sein, gegenüber dem Finanzamt einen offiziellen Bankbeleg über die Kaufabwicklung vorzulegen.
Bei einer Barzahlung mit Schwarzgeld, wäre er aber nur in der Lage, einen Blanko Din A4 Bogen vorzulegen, auf dem ihm der ehemalige Hauseigentümer, den Erhalt von beispielsweise 150tsd DM in bar quittiert.
In diesem Fall würde das Finanzamt "Himmel und Hölle" in Bewegung setzen, um die Herkunft des Geldes zu ergründen.