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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

31 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Wiederaufnahme, Andreas Schmidt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

02.02.2015 um 14:30
@MartinMystery

Hey.

Wenn du dir eine deiner verlinkten Seiten, etwa http://justizalltag-justizskandale.info/ anschaust, dann merkst du relativ schnell, dass da eine oder mehrere Person hinterstehen, denen es nicht einfach um Kritik an möglichen Fehlurteilen der deutschen Justiz geht, sondern darum, ihre ganz persönliche Wahrheit zu verbreiten.

Zum Teil nimmt das schon wahnhafte Züge an.

Die ,,Betroffenen" sind meistens ganz einfach wuterfüllt, weil sie ihrer persönlichen Meinung nach ungerecht behandelt wurden und führen deshalb private Kreuzzüge.


Darauf sollte man besser nicht reinfallen.

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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

02.02.2015 um 15:54
Naja also zu http://justizalltag-justizskandale.info/ denke ich mir auch mein Teil.

Achso: Lt. Schmidt (kurze Email) hat er auch schon 2 Zivilrechtliche Urteile gegen den Hesselmann erwirkt, welche gegen das damalige Urteil des LG Dortmund sprechen und Ihn als Geschädigten in dieser Sache feststellen.

Es gibt seiner Aussage genügend Beweismittel und Tatsachen welche FÜR die Wiederaufnahme sprechen. Es soll seiner Aussage auch bereits ein Beschluss nach § 364b StPO (Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vorbereitung der Wiederaufnahme) vorliegen.

Auszug § 364b StPO

§ 364b StPO Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens

(1) Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger schon für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens, wenn
1. hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß bestimmte Nachforschungen zu Tatsachen oder Beweismitteln führen, welche die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens begründen können,
2. wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint und
3. der Verurteilte außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts auf eigene Kosten einen Verteidiger zu beauftragen.

Aber ich werde versuchen an das Urteil usw. zu kommen :) Also bald dann hier :)

LG

Martin


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

02.02.2015 um 18:55
Besten Dank @kleinundgrün und um es noch mal laienhaft darzustellen:

Dieser von mir gefundene Absatz
Zitat von emzemz schrieb:... Denn es lässt sich auch nicht ansatzweise verifizieren, dass der Angeklagte tatsächlich Geld bzw. sonstige Vermögenswerte in die Zinsdifferenzgeschäfte Hesselmanns investiert hat.
ist also Bestandteil der Antwort/des Urteils zu der am 21.07.2014 angestrengten Klage.

Es dürfte also eine recht aktuelle Aussage sein, die es Seitens des Gerichts zu diesem Fall gibt.

Da mag ich doch nicht so recht daran glauben, dass Herrn Schmidt nunmehr (kein halbes Jahr später) "genügend Beweismittel und Tatsachen welche FÜR die Wiederaufnahme sprechen" vorliegen. Dann warten wir mal ab, was @MartinMystery noch so alles offenbart wird. ;)


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

03.02.2015 um 12:26
Zitat von MartinMysteryMartinMystery schrieb: Es soll seiner Aussage auch bereits ein Beschluss nach § 364b StPO (Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vorbereitung der Wiederaufnahme) vorliegen.
Dass so ein Beschluss vor liegt, sagt zunächst nicht viel aus. Interessant wäre es, ob er Beschluss dem Antrag folgt oder ihn ablehnt.


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

03.02.2015 um 19:02
@kleinundgrün @emz @Kc @joheiw @Draiiipunkt0 @Gaap @raitoningu

Also ich warte auch noch auf die Unterlagen von Ihm (insbesondere Urteil usw.!) Aber ich wollte mich nur mal zurückmelden.

Bezugnehmend auf das Telefonat mit Herrn Schmidt kann ich berichten:

Folgenden Punkt kann er z.B. anfechten:
Damals will das Gericht festgestellt haben: Denn es lässt sich auch nicht ansatzweise verifizieren, dass der Angeklagte tatsächlich Geld bzw. sonstige Vermögenswerte in die Zinsdifferenzgeschäfte Hesselmanns investiert hat...

In dieser Sache hat er sowohl ein Gutachten (welches die Feststellung des Gerichts widerlegt) aber auch entsprechende Urteile des LG Hamburg und LG Bielefeld welche Ihm Schadenersatz zusprechen weil er vom Hesselmann selbst geschädigt wurde.

Der Beschluss nach § 364b StPO ist wohl schon DEUTLICH älter und schon während der Haft damals ergangen, jedoch nie richtig umgesetzt worden usw.!

Aktuell arbeitet er mit Herrn Rechtsanwalt Nikolai Odebralski aus Essen an seiner Wiederaufnahme.

Falls jemand Interesse hat, mit Herrn Schmidt sprechen zu wollen, kann ich Ihm gerne die Festnetznummer geben. Er hat keine Geheimnisse und ist in der Sache echt offen! Nehmt euch aber Zeit, weil eben die Sachen sehr umfangreich sind!

Und bevor jemand fragt: NEIN ich bin nicht Andreas Schmidt :) (Scheitert alleine am Alter.... SO ALT sehe ich noch nicht aus usw...)

LG


Martin


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

03.02.2015 um 20:13
@MartinMystery
Zitat von MartinMysteryMartinMystery schrieb:Auch wenn ich nicht weiß wie du es geschafft hast, das zu finden...
tja, man muss Google halt noch einmal fragen um die übersprungenen Ergebnisse zu sehen
Damit Sie nur die relevantesten Ergebnisse erhalten, wurden einige Einträge ausgelassen, die den 7 angezeigten Treffern sehr ähnlich sind.
Sie können bei Bedarf die Suche unter Einbeziehung der übersprungenen Ergebnisse wiederholen.



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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

03.02.2015 um 21:02
@MartinMystery
Zitat von MartinMysteryMartinMystery schrieb:Falls jemand Interesse hat, mit Herrn Schmidt sprechen zu wollen, kann ich Ihm gerne die Festnetznummer geben.
Ich glaube, du hast eine falsche Vorstellung von diesem Forum hier...


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

09.02.2015 um 18:17
Hallo allmystery-Gemeinde,

auf diesen Fall Schmidt (LG Dortmund 170 Js 2573/04) bin ich schon öfters im Internet und in verschiedenen Foren gestoßen.

Wenn man sich wirklich mal die Mühe macht, die im Netzt vorhandenen PDF Dateien zu studieren, über ein wenig juristische Kenntnisse verfügt, kann man von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass es sich bei diesem Fall um einen Justizskandal besonderen Ausmasses handelt, der den Fall Gustl Mollath in Bayern spektakulär um Längen schlägt und TV-Potential hat.
Der Hauptunterschied zum Fall Mollath besteht darin, dass die Justiz in Dortmund im Fall Schmidt, insbesondere der damals zuständige Staatsanwalt Hans-Jörg Jansen der Staatsanwaltschaft Dortmund, nachweislich vorsätzlich und offenbar mit einem erheblichen Maß an krimineller Energie – noch während Schmidts Untersuchungshaft – dessen Entlastungsweise im Sinne von 359 Nr. 5 StPO zunächst unterdrückt und Jahre später, als Schmidt einen Wiederaufnahmeantrag bereits aus der Haft Ende 2008 eingeleitet hatte, indem die Auswertung dieser neuen Beweismittel ausdrücklich von dessen Anwältin Frau Hömberg-Karpina aus Schwerte beantragt wurden, durch Jansens Vernichtungsanordnung aus März 2009 noch während des laufenden Wiederaufnahme-antrags des Schmidt und bevor das zuständige Gericht in Essen über die Auswertung dieser Beweise abschliessend entscheiden konnte, komplett vernichten ließ.
Die von Jansen veranlasste Vernichtung der neuen Beweismittel, die erst bei der Verhaftung des angeblichen Mittäters des Schmidt, Horst Friedrich Hesselmann, im Ausland beschlagnahmt werden konnten, erfolgte lt. Jansens eigenem Bekunden vor dem Hintergrund, dass er genau wusste, dass ein Wiederaufnahmeantrag des Schmidt vor dem LG Essen anhängig war. Gemäß Aufbewahrungs Verordnung des Landes NRW § 4 Abs. 7 laufen die Fristen für die Aufbewahrung von Beweismitteln bei erneuter Aufnahme eines Verfahrens z. b. In Form der Einleitung eines Wiederaufnahmeantrags aufs Neue. Staatsanwalt Jansen musste die Aufbew. VO längst völlig egal gewesen sein, da er offenbar immer mehr unter Druck geraten ist, die Entlastungsbeweise des Schmidt schnell verschwinden zu lassen, da Schmidt auch während seiner gesamten Haftzeit kein Geständnis im Sinne seines Strafurteils abgab und stattdessen im Gegenteil bekundete, selbst ca.180.000 € im Rahmen von vier Kapitalanlagen in die Betrugstreuhandanlage des Hessellmann bzw. dessen Treuhandfirma investiert zu haben und von daher nicht Hesselmanns Mitttäter sein könne.
Wäre es Schmidt gelungen, die neuen Beweismittel vor einer Vernichtung durch Jansen zu sichern und den Abschluss der Eigenanlagen zu beweisen, hätte Jansen nicht glaubhaft erklären können, dass er bei Auswertung dieser Beweise noch während Schmidts Untersuchungshaft die Anlagegeschäfte des Schmidt komplett übersehen haben will und damit auch, dass Schmidt als Mittäter des Hesselmann ausscheidet. Die Karriere des Staatsanwaltes Jansen wäre dann wegen Verfolgung Unschuldige § 344 StGB und Freiheitsberaubung durch Unterlassen zu Ende gewesen. Die Vernichtung der neuen Beweise war aus Sicht des kriminellen Staatsanwaltes Jansen somit völlig alternativlos, um eigenes strafbaren Handeln zu vertuschen. Bis heute wird Jansen hinsichtlich seiner strafbaren Handlungen durch die eigene Behörde, Staatsanwaltschaft Dortmund, die für Ermittlungen gegen ihn im Rahmen diverser Strfnzeigen des Schmidt gegen Jansen – sozusagen von Kollege zu Kollege - zuständig ist, durch gemeinschaftliche Strafvereitelung im Amt geschützt.
Ausgerechnet der angebliche Mittäter des Schmidt, Horst F. Hesselmann, räumte in einer Zivilklage des Schmidt gegen Hesselmann per Eidestattliche Versicherung vor dem OLG Hamm (Az. I-5 U 143/12) ein, dass Schmidt tatsächlich die vier Treuhandanlagen getätigt und bezahlt hat und diese auch in Hessellmanns EDV-Buchführung entsprechend verbucht waren, die Jansen als neues Beweismittel vorsätzlich im März 2009 vernichten ließ. Zudem hat das Landgericht Hamburg (Az. 314 O 147 13) und das Landgericht Bielefeld (Az. 6 O 420/13) Schmidt erhebliche Summen an Schadensersatz aus dem Betrug gegen Hesselmann zugesprochen, an dem Schmidt lt. LG Dortmund (Az. 170 Js 2573/04) selbst als Mittäter des Hesselmann mitgewirkt haben soll.Damit ist Schmidt faktisch Opfer und Täter des gleichen Betrugs.
Zudem hatte Schmidt in seiner Beweisaufnahme vor dem LG Dortmund das Pech, dass er an den offenbar durchgeknallten Vorsitzenden Richter Beumer geraten ist, der aus heutiger Sicht nicht ansatzweise über die notwendigen kaufmännischen Fähigkeiten verfügte, um überhaupt eine große Wirtschaftsstrafkammer leiten zu dürfen. So führt Richter Beumer im Urteil des Schmidt Seite 56 tatsächlich aus, dass der Verbleib einer Zahlung der Gesellschaft des Schmidt zum Abschluss einer Treuhandanlage mit Hessellmanns Gesellschaft angeblich nicht feststellbar sei, obwohl die Zahlung als Buchgeld von Bank zu Bank transferiert wurde und somit grundsätzlich immer feststellbar ist, was jeder wissen müsste, der ein eigenes Girokonto besitzt.
Genau diese Zahlung, die das Gericht als Buchgeld angeblich nicht feststellen konnte, um nicht einräumen zu müssen, dass Schmidt selbst gutgläubiger Anleger der Betrugsanlage Hesselmann war, wurde durch ein von Schmidt in 2011 in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten Dipl. Kfm. Peter Hoffmann, Steinfurt, ohne weiteres sofort festgestellt. Gemäß § 74c Abs. 1 Nr. 6 GVG bedingt die Tätigkeit eines Richters in einer Wirtschaftsstrafkammer den Erwerb der besonderen Kenntnisse des Wirtschaftslebens, also insbesondere auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Bilanzwesens. Entsprechend weit muss die Sachkunde eines Richters reichen. Mangels kufmännischer Befähigung hätte Richter Beumer niemals den Vorsitz des Verfahrens Schmidt übernehmen dürfen.
Nach Insiderinformtionen hat sich Schmidt den Wiederaufnahmespezialisten, Rechtsnwalt Nikolai Odebralski in Essen, zugelegt und wird in Kürze einen weiteren Wiederaufnahmeantrag beim LG Essen stellen. Die Sache steht offenbar kurz vor der gerichtlichen Aufklärung, dass Schmidt offenbar als Opfer der Straftat zum Täter gemacht wurde, was Seitens der Justiz – insbesondere Staatsanwalt Hans Jörg Jansen - durch kriminelles Handeln vertuscht werden sollte und im Ergebnis auch die unglaubliche Bandbreite richterlicher Willkür aufzeigt.

Boris Nemec


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

10.02.2015 um 15:17
Meine Güte, lass Absätze vom Himmel fallen...

Das ist ja ne Qual, sich durch diesen Text über mir zu kämpfen.


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

10.02.2015 um 16:06
@moric
@bnemec
Zitat von moricmoric schrieb:Das ist ja ne Qual, sich durch diesen Text über mir zu kämpfen.
in der tat ...

darüberhinaus enthält der rant auch nichts, was nicht auch schon der betroffene selbst gebetsmühlenartig wiederholt, inclusive der üblichen unterstellungen von willkür, kriminelles handeln, rechtsbeugung etc ...
Zitat von bnemecbnemec schrieb:Gemäß § 74c Abs. 1 Nr. 6 GVG bedingt die Tätigkeit eines Richters in einer Wirtschaftsstrafkammer den Erwerb der besonderen Kenntnisse des Wirtschaftslebens, also insbesondere auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Bilanzwesens. Entsprechend weit muss die Sachkunde eines Richters reichen. Mangels kufmännischer Befähigung hätte Richter Beumer niemals den Vorsitz des Verfahrens Schmidt übernehmen dürfen.
auch ganz nett, zumal die norm ja ausschließlich ein nicht revisibles normatives zuständigkeitsmerkmal ist (BGH NStZ 1985, 464, 466; § 6a Rn 13; Rieß NJW 1978, 2268; Meyer-Goßner § 338 StPO Rn 33; KK-StPO/Diemer GVG § 74c Rn. 4; BeckOK StPO/Huber GVG § 74c Rn. 5). ein verbot der tätigkeit des richters lässt sich dieser norm jedenfalls nicht entnehmen ...

auch der hinweis auf § 359 Nr. 5 StPO erschließt sich nicht wirklich, da nicht ersichtlich ist, welche beweismittel denn vernichtet worden sein sollen, die neu im sinne des § 359 Nr. 5 StPO gewesen sind.

auch weiß ich nicht, ob überhaupt die wiederaufnahme beantragt worden ist und so eine hemmung der aufbewahrungsfristen gemäß § 4 Absatz 7 AufbewahrungsVO NRW eingetreten ist. das ganze geht, auch von den begrifflichkeiten, ziemlich durcheinander ...

abschließend: zivilrechtliche entscheidungen haben keinerlei wirkungen gegenüber den strafgerichten und indizieren weder, so sie von ihm in tatbestand oder in der entscheidung abweichen, dass dieses falsch sei noch eine wiederaufnahme. es handelt sich um unterschiedliche prozessordnungen, die auch zu unterschiedlichen und sogar widersprüchlichen entscheidungen führen können.

p.s.: das ganze liest sich ohnehin wie ein gefälligkeitsposting ...


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Verurteilter Betrüger Andreas Schmidt wehrt sich.... Justizskandal!

10.02.2015 um 16:23
Ich spare es mir einfach, auch etwas dazu zu schreiben. Denn
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:p.s.: das ganze liest sich ohnehin wie ein gefälligkeitsposting ...
trifft es ziemlich auf den Punkt.

Und bevor de Frage auf kommt: Nein, ich werde nicht für meine Beiträge bezahlt, leider.

@bnemec
Fall Du erkennbar für eine echte Diskussion offen bist (das erkennt man z.B. daran, dass Gegenargumente zur eigenen Position Beachtung finden), dann nehme ich meine Aussage allerdings zurück.


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