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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

46 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

10.04.2023 um 10:17
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Oder Elternsprechtag - läuft bei uns noch über Listen. Frau Maier + Herr Müller tragen sich ein. Ich gehe davon aus, dass sie zum Kind Maier + zum Kind Müller gehören - dem ist aber nicht so. Sie haben nur vergessen, draufzuschreiben, dass Hr. Müller Vater von Anna Schmied und Frau Maier die Mutter von Friedrich Schiller ist.
Liegt das nicht an der Schule? Ich kenne es gar nicht anders als sich über das Kind anzumelden. Früher gab es diese Zettel, die wieder abgegeben werden mussten und heute trägt man sich online ein. Aber, ohne den Kindsnamen geht da gar nichts.

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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

10.04.2023 um 10:54
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Die Eltern suchen sich das ja freiwillig aus, aber die Kinder? Wir haben an unserer Schule schon Kinder, die mit ihrem Vornamen echt gestraft sind, v.a., da es Eltern gibt, die liebend gerne Bindestrich Vornamen vergeben, da hast du dann Tallulah-Sävannahhh - mit genau der Schreibweise, weil die Eltern dem Kind einen superindividuellen Namen geben wollen. Seufz.
Man sucht sich ja grundsätzlich seinen Nachnamen nicht aus, man kann ihn höchstens im späteren Leben ändern. Sei es durch eine Heirat oder z.B. weil die Beibehaltung des alten Nachnamens unzumutbar ist. Letzteres muss man aber nachweisen können, das kann man nicht einfach so behaupten und soweit ich mich erinnere kostet das je nach Gemeinde auch eine ganze Stange Geld.

Ich wüsste jetzt aber nicht, warum es eine Lisa Müller-Schmidt per se schlimmer treffen sollte als eine Laura Geil, einen Max Fickeisen oder einen Paul Depp. Alle Nachnamen gibt es wirklich, "Geil" ist in der Gegend, aus der ich stamme, sogar relativ häufig.

Wenn man als Kind ein Doppelnamenungetüm tragen muss, weil die Eltern entschieden haben, ihre jeweils schon langen Einzelnachnamen zusammenzulegen und auch noch zu vererben, hat man in der Pubertät wenigstens noch jemanden, dem man die Schuld geben kann. Max Fickeisen kann das nicht. Der kann sich höchstens drüber aufregen, dass sich seine Eltern nicht für den Geburtsnamen des anderen Elternteils als Familiennamen entschieden haben.


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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

10.04.2023 um 11:00
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Liegt das nicht an der Schule? Ich kenne es gar nicht anders als sich über das Kind anzumelden. Früher gab es diese Zettel, die wieder abgegeben werden mussten und heute trägt man sich online ein. Aber, ohne den Kindsnamen geht da gar nichts.
Das System funktioniert an sich ganz gut, daher wollen wir es nicht abschaffen. nur an der Stelle wird es meganervig.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Max Fickeisen kann das nicht. Der kann sich höchstens drüber aufregen, dass sich seine Eltern nicht für den Geburtsnamen des anderen Elternteils als Familiennamen entschieden haben.
Er darf aber -wegen berechtigtem Interesse- seinen Namen ändern. Wir hatten sogar eine Kollegin, die einen komplizierten slawischen Nachnamen hatte, nicht heiraten wollte und einfach angab, dass sie der Name in ihrem Alltag behinderte - wurde stattgegeben und sie bekam einen neuen Nachnamen.

Wir hatten auch schon mehrere Schüler, wo das ebenfalls so war.


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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

10.04.2023 um 11:54
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Ich selber habe einen für mich schwierig schreibbaren Einzel-Nachnamen, den ich geistig sogar in 3 Einzelteile zerlegen muss und dann auch so schreibe, und das nimmt ja schon fast die gesamte Karte ein.
Da bin ich echt über meine 3 Buchstaben froh (Länge meines Nachnamens), die ich auch deshalb nicht gegen einen längeren Nachnamen ( meines Mannes) oder womöglich gegen einen Doppelnamen bei unserer Heirat tauschen bzw. erweitern wollte.


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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

18.04.2023 um 07:24
Zitat von Do-XDo-X schrieb am 10.04.2023:Und wenn das durchgeht, gibt es auch die Möglichkeit, dass man seinen Einzel-Nachnamen offiziell gekürzt unterschreiben kann? ZB Bergmair = BM (handschriftlich zusammengeschrieben) oder nur B ?
Du kannst meines Wissens nach im deutschen Rechtsverkehr unterschreiben, wie du willst. Du darfst da auch drei Kreuze machen oder mit „Kermit der Frosch“ unterschreiben. Wichtig ist, dass es deine Unterschrift ist, du also immer so unterschreibst. Einzige Ausnahme bildet die Unterschrift bei der Eheschließung, da muss wirklich der Name hin.


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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

18.04.2023 um 07:39
Letztlich ist es Geschmackssache, ob im Pass Schmidt, Schulze oder Schmulze steht ist völlig egal - für jede irgendwie geänderte Variante müssen Prozesse durchlaufen werden damit diese ihre Gültigkeit haben und im Anschluss bleibt man für gewöhnlich ein Weilchen dabei

Es ist also nicht "verwirrender" als der Kollege im Büro der statt Meier jetzt Müller heißt


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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

18.04.2023 um 10:06
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Du kannst meines Wissens nach im deutschen Rechtsverkehr unterschreiben, wie du willst. Du darfst da auch drei Kreuze machen oder mit „Kermit der Frosch“ unterschreiben.
Hast du den Quatsch aus der Muppet Show?
Muss ich mit Vor- und Zunamen unterschreiben?

Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt.

Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.


Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unterschrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze. Es ist auch nicht erlaubt, mit einem fremden Namen zu unterschreiben. Mit einem Künstlernamen darf man hingegen unterzeichnen, wenn dieser allgemein bekannt ist und einen eindeutigen Rückschluss auf die Person zulässt.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/muss-ich-immer-mit-vollem-namen-unterschreiben


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