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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.689 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:21
Zitat von KcKc schrieb:Das Asylrecht wird immer noch als eine Art Einwanderungsrecht genutzt.
Das ist wie bei vielen hier eine verkürzte und damit falsche Darstellung. Es gibt Kriegsgebiete und Länder, in denen die Menschen politisch verfolgt werden. Wer aus diesen Ländern kommt, hat große Chancen auf Anerkennung. Länder, bei denen die Meinungen auseinander gehen, sind Maghrebstaaten. Bei Afghanistan schwimmt die Regierung, weil sie ihre Behauptung, es sei kein Kriegsland und man würde dort auch nicht politisch verfolgt, nicht substantiieren kann, da die Fakten dagegen sprechen. Die Anerkennungsquote müsste also viel höher sein, denn hier wird nicht das Verfahren "in dubio pro reo" angewandt, sondern "in dubio contra reo", im Zweifel gegen den Antragsteller. Der weitere Punkt ist der fehlende Ausweis bei vielen. Ich denke, dass es sich dabei gerade um Leute aus jenen Regionen handelt, von denen bekannt ist, dass sie als unsichere Herkunftsländer eher nicht anerkannt werden und man daher verzweifelt versucht einen auf Syrer zu machen, weil man nicht zurück ins Kriegsgebiet (Afghanistan) will oder, weil man politisch verfolgt wird, nicht in ein Foltergefängnis will, sobald man dort erwischt wird (Maghrebstaaten). Stattdessen wird so einer hier teils aus politischen Gründen, teils aus Xenophobie, verkürzt als Wirftschaftsmigrant oder gehässig als "kriminalitätsaffin" dargestellt ("wer ohne Ausweis ankommt hat was zu verbergen", "wird sicherlich nicht aus politischen, sondern aus strafrechtlichen Gründen verfolgt", "will sich der Abschiebung entziehen", "plant hier eine kriminelle Karriere", etc.), so dass man die Leier der Vereinfacher einfach nicht mehr hören kann.
Zitat von KcKc schrieb:Doch der Wunsch auf besseres Leben ist kein Asylgrund. Ein Großteil, vielleicht der größte Teil, machen diese Reise völlig umsonst, begeben sich in Gefahr und verausgaben sich.
Das mag für manche aus Schwarzafrika zutreffen, aber meistens sind es dort mehrere Gründe, zumeist Armut gepaart mit politischer Verfolgung; in Nordnigeria wütet Boko Haram, ein IS-Ableger, aber wen juckt das hier? Die sehen in den Leuten, die aus der Region herkommen, nur die "jungen männlichen Drogendealer". Zum "Beweis" wird dann eine PKS-Tabelle mit Falscherklärung aus dem Hause tichy.de vorgelegt, wonach die Kriminalitätsrate bei diesen Leuten die höchste von der ganzen Welt ist.

Es wird also versucht, über das Asylverfahren eine Selektion nach pflegeleichtem und problematischem Antragsteller zu treffen, obwohl man den Menschen gar nicht kennt, und sein "Fall" wird, falls man ihn als Problemklientel einstuft, nicht mehr objektiv bearbeitet, sondern man sucht primär nach Gründen, die gegen ihn sprechen, damit man ihn am Ende abschieben kann. Wenn man das behauptet, wird man an die Nachweispflicht erinnert, und da wir nicht im Bamf sitzen und die Fälle nicht als Akten vor uns liegen haben, das natürlich nicht Fall für Fall nachweisen können und daher als linker Welcome-Freund belächelt, dem jedes Augenmaß verloren gegangen ist und der allein ideologisch argumentieren kann. Daher möchte ich eigentlich auch nicht mehr in diesen Migrantenthreads mitwirken, werde aber häufig leider immer wieder schwach.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:25
Zitat von RealoRealo schrieb:Es wird also versucht, über das Asylverfahren eine Selektion nach pflegeleichtem und problematischem Antragsteller zu treffen
Das ist doch eine Verdrehung. Es sind seid Jahren die gleichen Kriterien, und es wird nicht der Antragsteller geprüft sondern die Erfüllung der Kriterien ...

Man muss doch einfach die Kirche mal im Dorf lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:27
Und wenn die Kriterien falsch oder uneindeutig sind - ich habe einige Herkunftsländer genannt -, werden nur die Aspekte gesammelt, die gegen eine Anerkennung sprechen, damit das vorher schon feststehende Urteil so viel Substanz bekommt, dass man hoffen kann, dass der Antragsteller auf eine Klage verzichtet, was er aber in den meisten Fällen nicht tut.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:32
Zitat von RealoRealo schrieb:Und wenn die Kriterien falsch oder uneindeutig sind
Die Kriterien sind doch klar, sie werden inzwischen nur ausgehöhlt ..... und eben teilweise als Einwanderungsmöglichkeit genutzt.

Das ist doch gerade das Problem, wir waren ein sehr liberales Land, haben größtmöglich Hilfe angedeihen lassen. Aber wie bei jedem Gutmütigen. Wir wurden schamlos ausgenutzt. Und das fällt jetzt leider auch den wirklich Schutzbedürftigen und den hier lebenden Migranten vor die Füße ....

Es ist traurig aber wahr. Die Betrüger haben die solidarische Hilfe .....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:36
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die Kriterien sind doch klar
Nein, sind sie eben nicht. Sie sind bis auf Syrien durchweg umstritten. Wie anders ist es zu erklären, dass bisher nur Ghana als einziger von über 70 afrikanischen Staaten als sicheres Herkunftsland anerkannt ist? In Bezug auf alle anderen Herkunftsländer entscheiden ausschließlich politische Meinungen und Ansichten. Das sind aber keine Kriterien, sondern Optionen für selektive, exekutiv-administrative Machtausübung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:40
@Realo
Dann stell doch mal ein welche Kriterien für Dich anzuwenden wären. Es geht hier doch um Änderungen im Asylgesetz. Ich finde die bestehenden Kriterien gut.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:47
@neugierchen

Ich muss präzisieren: Die Anwendung der Kriterien auf das jeweilige Herkunftsland. Wenn praktisch in jedes afrikanische Herkunftsland abgeschoben werden kann aus welchen Gründen auch immer, müsste ganz Afrika aus Musterdemokratien bestehen, dann sind die Kriterien mit der Realität nicht mehr kompatibel. Also hat das Bamf Vorgaben "von oben". Damit sind es keine jusristischen, sondern politische Urteile. Genau aus diesem Grund wurden von den Verwaltungsgerichten bisher ja auch über der Hälfte aller Klagen Recht gegeben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:52
@Realo
Muss es zwangsläufig eine Musterdemokratie sein? Für mich nein, da reicht schon weniger. Sonst müsste man ja auch darüber nachdenken ob innerhalb Europas ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:53
Zitat von RealoRealo schrieb:Ghana
Uuuuund Senegal! ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:54
@Realo

Das Prinzip ,,in dubio pro reo" ist erstens ein Prinzip des Strafrechts und nicht des Asylrechts und zweitens nicht eindeutig gesetzlich normiert.

Würde man nach dem Prinzip ,,in dubio pro reo" bei Asylverfahren agieren, dann müsste der Antragssteller schon ein hellhäutiger, blonder Nordschwede sein, der behauptet, er käme aus Südafrika und würde dort vom IS verfolgt.
Ein gewisses Maß an Zweifeln gibt es immer. Auch bei Erteilung des Asylstatus kann man sich irren und der Betreffende war gar keiner Verfolgung ausgesetzt. Wie dem auch sei, es ist kein Prinzip des Asylrechts und muss dort auch nicht selbstverständlich angewandt werden.

Was die Ausweissache angeht, stimme ich dir zu.
Dass ein Mensch keinen Ausweis vorlegen kann, darf ihn nicht zwangsläufig Straftaten oder übler Absichten verdächtig machen.
Er kann trotzdem eindeutig asylberechtigt sein. Es gibt viele Wege, auf dem Weg nach Deutschland seinen Pass zu verlieren.
Wenn man denn überhaupt einen hatte, denn eine so relativ gute staatliche Verwaltung, wie in Deutschland, existiert natürlich nicht überall auf der Welt. Und wird man tatsächlich von staatlicher Seite verfolgt, wie es für Asyl erforderlich ist, geht man natürlich nicht erst zu einer staatlichen Behörde, lässt sich einen (Reise)pass ausstellen und flieht dann erst.

Genau hinsehen, das ist allerdings nicht verwerflich. Wir sollten schon nach Möglichkeit wissen, woher jemand kommt, ob die Person ein gesuchter Krimineller und/oder Terrorist ist oder ob sie wirklich aus Syrien kommt, wenn sie das behauptet.
Man kann es durchaus verstehen, wenn ein Afghane nicht nach Afghanistan zurück will. Trotzdem dürfen wir nicht einfach irgendwelche Lügen im Verfahren leichtfertig akzeptieren.
Damit würde man auch allen ehrlichen Menschen Unrecht tun, die aufrichtig und wahrheitsgemäß im Verfahren antworten.

Und die Chance stiege, dass ein echter Flüchtling kein Asyl erhält, aber ein falscher Flüchtling schon.

Eine seriöse und genaue Prüfung im Asylverfahren und auch eine erste Prüfung bei der Einreise ist nicht verwerflich, sondern ein Gebot geordneter Verfahren, von denen schließlich alle profitieren. Abgesehen natürlich von Betrügern oder tatsächlichen Kriminellen beziehungsweise Terroristen.

Die Asylgesetze sind keine Einwanderungsgesetze.
Zitat von RealoRealo schrieb:Das mag für manche aus Schwarzafrika zutreffen, aber meistens sind es dort mehrere Gründe, zumeist Armut gepaart mit politischer Verfolgung; in Nordnigeria wütet Boko Haram, ein IS-Ableger, aber wen juckt das hier? Die sehen in den Leuten, die aus der Region herkommen, nur die "jungen männlichen Drogendealer".
Dir muss doch bewusst sein, was politische Verfolgung heißt. Boko Haram ist eine Terrororganisation, aber kein staatlicher Akteur.
Die Möglichkeit, von einer Boko Haram-Truppe erschossen zu werden, entspricht nicht den Asylkriterien, das ist keine politische Verfolgung.
Diese würde vorliegen, wenn der Betreffende beispielsweise eine NGO gegründet hätte, die sich gegen Korruption in der nigerianischen Regierung engagiert, weshalb er schon mehrfach von Regierungsschlägern überfallen und beim letzten Mal bedroht wurde:,,Wenn wir wiederkommen, werfen wir dich erst ins Gefängnis und dann den Krokodilen vor!"

Auch materielle Armut ist aus guten Gründen kein Teil der Asylkriterien. Andernfalls könnten viele Millionen, wenn nicht gar Milliarden Menschen in Deutschland Asyl beantragen.
Zitat von RealoRealo schrieb:werden nur die Aspekte gesammelt, die gegen eine Anerkennung sprechen, damit das vorher schon feststehende Urteil so viel Substanz bekommt, dass man hoffen kann, dass der Antragsteller auf eine Klage verzichtet, was er aber in den meisten Fällen nicht tut.
Das ist reine Spekulation.

Was hast du denn für ein Bild der Asylentscheider im Kopf? Denkst du, da sitzen nur absolut kaltherzige Leute, die Freuden Menschen ins Elend (zurück)stürzen?
Das entspricht nicht der Wahrheit. Vielmehr ist es eine Tatsache, dass auf viele Asylantragssteller die Kriterien einfach nicht zutreffen.

Stell dir mal vor, du sollst entscheiden, welche Rekruten zur Bundeswehr dürfen und die Vorschriften sagen sinnigerweise:,,Der Rekrut muss mindestens über die Sehstärke X verfügen."
Ein Blinder kann nicht sinnvoll als Soldat eingesetzt werden oder?

Ist das dann von dir verwerflich und hartherzig, wenn du einen blinden Rekruten abweist und dich damit an die geltenden Kriterien hältst?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 09:55
Zitat von RealoRealo schrieb: Verwaltungsgerichten bisher ja auch über der Hälfte aller Klagen Recht gegeben.
Weißt du denn ob diese Klagen auch inhaltlich kassiert wurden oder nur aus formellen Gründen.

Ich habe mal irgendwann gelesen, dass einige klagen wegen verstrichener Fristen seitens der Behörde Erfolg hatten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 10:08
Zitat von KcKc schrieb:Man kann es durchaus verstehen, wenn ein Afghane nicht nach Afghanistan zurück will. Trotzdem dürfen wir nicht einfach irgendwelche Lügen im Verfahren leichtfertig akzeptieren.
Damit würde man auch allen ehrlichen Menschen Unrecht tun, die aufrichtig und wahrheitsgemäß im Verfahren antworten.
Kein Mensch, der sich Rechtsstaatler oder Humanist nennt, kann einen zurück in ein Kriegsgebiet schicken, und das ist Afghanistan nun mal, und es wurden bisher quasi in medialen Schauveranstaltungen Afghanen zurück nach Kabul geflogen. Der Abschreckungseffekt hat sicherlich nicht in Bezug auf Ausweise den erzielten Effekt erzielt, sondern das Gegenteil bewirkt, dass die Afghanen jetzt erst recht ohne Ausweise ankommen und versuchen sich als Syrer auszugeben.
Zitat von KcKc schrieb:Dir muss doch bewusst sein, was politische Verfolgung heißt. Boko Haram ist eine Terrororganisation, aber kein staatlicher Akteur.
Die Möglichkeit, von einer Boko Haram-Truppe erschossen zu werden, entspricht nicht den Asylkriterien
Nicht nur politisch, sondern auch religiös Verfolgte genießen Asylrecht. Und der Verfolgende muss auch kein Staat sein, sondern kann auch eine staatsähnliche Terrororganisation wie Boko Haram sein, die ein Dorf nach dem anderen abrasiert, wobei auch Frauen und Kinder nicht verschont werden.
Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer

Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
Nationalität,
politischen Überzeugung
religiösen Grundentscheidung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html (Archiv-Version vom 03.05.2018)
Zitat von KcKc schrieb:Das ist reine Spekulation.

Was hast du denn für ein Bild der Asylentscheider im Kopf? Denkst du, da sitzen nur absolut kaltherzige Leute, die Freuden Menschen ins Elend (zurück)stürzen?
Natürlich, und warum das Spekulation sein muss, habe ich erklärt. Und ob die Entscheider kalt- oder warmherzig sind, spielt keine Rolle; sie haben ihre Vorgaben.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Weißt du denn ob diese Klagen auch inhaltlich kassiert wurden oder nur aus formellen Gründen.
Nein, das weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht aus welchen Gründen jeder Einzelfall abgelehnt wurde, ich kenne nur die Gesamtergebnisse.

Wünsche allen noch einen schönen Tag!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 10:11
Ist etwa Südafrika auch kein sicheres Herkunftsland? Dann kann man diese Liste getrost kübeln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 10:13
@Destructivus

Ich habe gelesen, in vielen Regionen würden dort gezielt weiße Siedler verfolgt. Also keine Touristen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 10:20
Zitat von RealoRealo schrieb:Nein, das weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht aus welchen Gründen jeder Einzelfall abgelehnt wurde, ich kenne nur die Gesamtergebnisse.
Hätte ja sein können dass es dazu eine Statistik gibt, denn wenn die Hälfte der klagen aus inhaltlichen Gründen kassiert werden, dann muss in der Behörde ja ein gewaltiger Mangel an Kompetenz vorliegen.
Zitat von KcKc schrieb:Auch materielle Armut ist aus guten Gründen kein Teil der Asylkriterien.
Das hatten wir doch schon 100 mal hier, natürlich bekommt ein Mensch der nur vor Gewalt oder Armut flieht kein Asyl, er erhält aber häufig eine Duldung (in diesen Fällen aus humanitären Gründen) wenn er aus einem Kriegsgebiet oder dergleichen kommt und ihm persönlich irgendwelche Gefahr droht. Ist defacto ja das gleiche Ergebnis wie beim Asyl, er darf bleiben.

Könntest du persönlich einen Menschen in ein Flugzeug setzen und sagen, ich weiß dass die Chancen gut stehen, dass du in deiner Heimat zeitnah aufgeknüpft wirst, aber ist halt Pech für dich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 10:25
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich habe gelesen, in vielen Regionen würden dort gezielt weiße Siedler verfolgt. Also keine Touristen.
Siehst du das ist ein klassisches Beispiel dafür, dass es dennoch ein sicheres Herkunftsland ist, weil eine Binnenflucht ohne Probleme möglich ist. Der verfolgte weiße Farmer (das gibt es wirklich) muss nicht nach Europa flüchten, sondern ist beispielsweise in Cape Town mehr als nur sicher. Also so wie oben beschrieben: Diese Liste kann man kübeln. Die läuft daraus hinaus, das ohnehin fast kein Land sicher ist. Über die Gründe kann man diskutieren (war/ist ja lt. NGOs Griechenland auch nicht sicher).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 10:35
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb am 20.09.2017:Ach weil so viele Menschen unter schlimmen Bedingungen leben müssen, heißt dann wir helfen einfach gar keinem? Wozu gebe ich einem Obdachlosen etwas Geld oder was zu essen, es hilft ja den Millionen anderen Obdachlosen auch nicht, also soll ichs gleich bleiben lassen wa?
Der Vergleich von Flüchtlingen zu Obdachlosen ......toll!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 10:49
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb:Binnenflucht
Das gilt dann für jedes Land, so dass Asyl eigentlich überflüssig ist und entsorgt werden könnte.
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb: Diese Liste kann man kübeln. Die läuft daraus hinaus, das ohnehin fast kein Land sicher ist.
Doch, die westlichen Demokratien sind sicher, ganz Amerika, selbst das undemokratische Polen und Ungarn, also ganz Europa außer Ostukraine, Australien, Neuseeland, Japan, Teile Chinas und Russlands (nur ist es dort mit Umsiedlung so ne Sache, denn ein Uigure kann nicht einfach seine Sachen packen und nach Shanghai gehen, weiß nicht wie einige Leute sich das hier vorstellen), einige Teile Russlands sind auch sicher, ebenfalls höchstwahrscheinlich Kasachstan, Südkorea, bedingt auch Vietnam, Kambodscha, Malaysia, Indonesien und Indien. Sicher sind auch alle Inseln der Welt bis auf Madagaskar.

Unterm Strich bleiben also als unsicher:

* Kriegsgebiete (Syrien, Afghanistan, Nordnigeria)
* failed states (Libyen, Somalia, Dem. Rep. Kongo)
* Staaten mit politischer und/oder religiöser Verfolgung (praktisch ganz Afrika und alle arabisch-islamischen Staaten, zusätzlich Pakistan, Türkei, Bangladesh, Myanmar, Thailand, Nordkorea)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 11:16
Zitat von RealoRealo schrieb:Das gilt dann für jedes Land, so dass Asyl eigentlich überflüssig ist und entsorgt werden könnte.
Nicht zwangsläufig für jedes Land, aber auf jeden Fall einmal für Südafrika. Das kann sich mittelfristig wohl ändern, wenn die Machthabenden dort genauso verrückt agieren wie in Simbabwe und tw. in Namibia. Noch ist für weiße Südafrikaner die Lage in ihren städtischen Gebieten sicher.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.05.2018 um 12:20
Sehr gut zu lesen, dass dies asoziale und kriminelle Verhalten einiger auch Konsequenzen für diese haben wird
Nach der Razzia in der Asylunterkunft in Ellwangen sitzt der gesuchte Togoer in Abschiebehaft.

27 Personen wurden bei dem Großeinsatz der Polizei festgenommen, mehr als 20 von ihnen drohen Strafverfahren.

Während der Razzia versuchten etliche Asylbewerber, mit Sprüngen aus dem Fenster zu flüchten. Bei mehreren Flüchtlingen fand die Polizei Drogen sowie mehr Bargeld als die zulässigen 350 Euro an Selbstbehalt. Das Einsatzziel konnte erreicht werden: Der gesuchte Togoer wurde gefasst und kam in Abschiebehaft.

Auch 27 weitere Personen wurden vorläufig festgenommen. Mehr als 20 von ihnen hatten sich nach Polizeiangaben den Kontrollen aktiv widersetzt. Damit könnten sie sich strafbar gemacht haben, die Konsequenzen wären einschneidend.

Nach Paragraf 113 des Strafgesetzbuches wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Wenn nachgewiesen wird, dass die Tat mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wurde, drohen bis zu fünf Jahre Haft. Auch wurden Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten, Diebstahls und Hausfriedensbruchs eingeleitet.

Ausländische Straftäter können mittlerweile leichter ausgewiesen werden. Sie müssen das Land verlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article176053089/Ellwangen-Togoer-in-Abschiebehaft-Das-droht-den-aufstaendischen-Fluechtlingen.html

Der Staat muss ganz klar und deutlich zeigen, dass ein solches Verhalten konsequent und drastisch geahndet wird und "Entschuldigungen" wie „So protestieren wir Afrikaner nun mal“ (LinkLink) keine Rechtfertigung sein kann und auf Null Verständnis oder Akzeptanz stößt


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