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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.004 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 21:56
@wobel
das ist ja das kranke daran, dass noch ne menge andere an hartz iv fett werden können - mieter, strom, müll, gas, öl

;)

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 21:59
@CurtisNewton
Laut deren Homepage sind die zur Prüfung der persönlichen Lage erforderlichen Unterlagen mangels anderer Möglichkeiten in Form von Bescheinigungen der Arge beizubringen.

Alternativ kann man natürlich auf die Beantragung von Wohngeld verzichten.

Wenn man einen Arbeitgeber hat , sieht es vielleicht auch anders aus.

Aber wenn man Selbstständig ist ? ...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:01
@eckhart

wenn die noch nicht vorliegen, sehe ich da eher ein Versäumnis Eurerseits


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:04
wenn die noch nicht vorliegen, sehe ich da eher ein Versäumnis Eurerseits/ZITAT]

Ich auch , @CurtisNewton , ein Versäumnis unsererseits,
also schnellstmöglich doch zur Arge und nicht auf Dich gehört !



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:07
@eckhart
doch zur Arge und nicht auf Dich gehörtt
???...mein Hinweis hat Dich doch zu der Erkenntnis geführt, dass ihr bei den Unterlagen noch Nachbesserungsbedarf habt und diese einreichen solltet.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:14
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:???...mein Hinweis hat Dich doch zu der Erkenntnis geführt, dass ihr bei den Unterlagen noch Nachbesserungsbedarf habt und diese einreichen solltet.
Nachbesserungsbedarf ?

Wir waren noch nicht mal bei der Wohngeldstelle.

Wir haben nichts verpasst und nichts versäumt !

Wir haben uns erstmalig dort vorinformiert , welche Unterlagen wir brauchen

und sind sofort an die Arge verwiesen worden,

obwohl keiner aus unserer Familie einen Hartz4-Antrag stellen wollte !

Aber wenn es sein muss, ziehen wir auch das durch !

Danke, für Deine Besorgtheit !
Sie war von Anfang an unnötig !

Es macht mir nichts aus.

Werden wir eben Hartz4-Empfänger !
Notfalls alle für unseren erwachsenen Sohn !


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:19
@eckhart

sorry, ich wollte nicht angreifend wirken. Ich hatte mir lediglich zu Deiner Aussage
Zitat von eckharteckhart schrieb:Die Wohngelstelle hat meinen Sohn heute mit Verweis auf eindeutige gesetzliche Regelungen an die Arge verwiesen.
Gedanken gemacht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:23
@CurtisNewton
Ok, ich habe selbstverständlich keine schlechte Absicht vermutet.
Aber das Beispiel ist gut, um zu zeigen, wie aufgeladen diese Themen sind.
Hier ist Deeskalation in jeder Sekunde angesagt.
Permanent.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:29
@eckhart
ist ja auch wunderbar gemacht - kindergeldstelle, wohngeldstelle, dann arge -
da wo behörden zusammenarbeiten könnten tun sie es nicht

es ist ätzend -


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:33
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:da wo behörden zusammenarbeiten könnten tun sie es nicht
Die Lächerlichkeit schlechthin ist doch, dass die ehemalige Familienministerin von-der-Leyen nun Abreitsministerin ist, und durch diese "Reform" nun diejenigen in den Arsch tritt, für die sie vorher zuständig war..........Doppelmoral und Egoismus.........DIE hätte den ersten Farbbeutel 2010 meines Erachtens verdient!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:38
@CurtisNewton
gib es zu, den würdest du über mehreren auskippen ;) sei nicht so bescheiden

mir macht die zukunft echt angst - weil wir alle irgendwie instrumentalisiert werden

und wenn bei einer demo wie in stuttgart auf kinder und alte leute wasserwerfer gerichtet werden und tränengas, dann zeigt das die aggressivität

mir macht das sorge - richtig sorge


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:41
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:und wenn bei einer demo wie in stuttgart auf kinder und alte leute wasserwerfer gerichtet werden
schon wieder Sozi-OT?

Lass das!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:45
@CurtisNewton
nein, es ist absolut beunruhigend -

proteste, demonstrationen für und gegen sind ein mittel der demokratie

und sorgen darf sich wohl machen, wenn es sozialproteste gibt -


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 22:46
@kiki1962

deplazierter Sozi-OT

mach n eigenen Thread auf!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 02:29
@wobel

Vermieter machen auch in ihren Mietverträgen zu Bedingung, dass man beim Auszug die Bude komplett neu weiß streicht. Dazu gibts ein BGH Urteil, dass solche Klauseln nichtig sind.

Muss ich jetzt jedem Arbeitgeber ne Abtrittserklärung geben, dass meine Miete von ihm aus direkt an den Vermieter geht, weil... Was Hartz4er vom Staat bekommen ist IMMER zweckgebunden. Ich kann mir aber meine Miete direkt aufs Konto zahlen lassen und selbst an den VERmieter überweisen. Die Busfahrkartenpausch wird mir auch mit dem Hartz4-Satz überwiesen und nicht in Form einer Busfahrkarte. Ich bekomm Geld aufs Konto statt Einkaufsgutscheinen. Hartz4-Leistungen sind alle Zweckgebunden.

Aber ich möchte nciht Spitzfindig werden. Sicherlich ist der Mietzuschuss zweckgebunden, ebenso die Mietkostenübernahme der ARGE. Aber ob ich es für die Miete ausgebe oder ob ich es versaufe, und damit mein persönliches Dasein ruiniere, ist ja nunmal meim Leben.

Hartz4 heisst nicht automatisch "ich entbinde dich von deine Pflichten und übernehm das, was sein muss"... DAS ist Entmündigung. Wenn ein Hartz4er zu wenig pflichtebewusstsein hat und statt Miete zahlt lieber säuft, muss er schlussendlich unter der Brücke schlafen. Verantwortungsgefühl!!!!... Auch sich selbst gegenüber. Eine schützende Funktion kann schnell zu einer Pflichtentbindenen funktion werden. Je nach Betrachtwinkel. Das würde aber jetzt ins Vormundschaftsgericht und damit ins Familiengesetzt abschweifen...
Wenn jemand seine, ihm zustehenden Zahlungen, auf sein Konto haben möchte, ist es sein Recht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 03:32
@eckhart

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind laut meiner Kenntnis folgende Personen:
Empfänger von


1.) Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch auch in den Fällen des § 25 des Gesetzes,
1a) Leistungen des Übergangsgeldes in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach § 21 Abs. 4 Satz 1 des sechsten Buches Sozialgesetzbuch,
1b) Leistungen des Verletztengeldes in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach § 47 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
1c) Zuschüssen nach § 22 Abs. 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
2.) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
3.)Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
4.)a) Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder
b) anderen Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,
5.) Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
6.) Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistung gehören,

bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind vom Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen; dies gilt in den Fällen der Nummern 1a und 1b auch, wenn bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Als Empfänger der Leistungen nach Satz 1 gelten auch die in § 7 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch auch in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1a und 1b bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II, in § 19 Abs. 1 und 4, den §§ 20 und 43 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 27a Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 19 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und in § 1 Abs. 1 Nr. 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes genannten Personen, die bei der gemeinsamen Ermittlung ihres Bedarfs oder bei der Ermittlung der Leistung nach § 43 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bei den Empfängern nach Satz 1 Nr. 2 berücksichtigt worden sind. Als Empfänger der Leistungen nach Satz 1 gelten auch die Personen, deren Leistung auf Grund einer Sanktion weggefallen sind. Als Empfänger der Leistungen nach Satz 1 gelten nicht Personen, denen diese ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten vorbehaltlich des Satzes 6 auch für die Dauer des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung von Grund und Höhe der Leistungen. Der Ausschluss gilt vom Ersten des Monats an, für den ein Antrag auf eine Leistung nach Satz 1 gestellt worden ist; wird die Leistung nach Satz 1 nicht vom Ersten des Monats an beantragt, gilt der Ausschluss vom Ersten des nächsten Monats.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 07:05
Ich habe für meine kinder Wohngeld beantragen müssen, nicht für mich.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 07:09
@Jurilaris
was für ein wahnsinn.
zahlen deine kinder miete ?
mann, mann, haste wenigstens was bekommen ?

buddel


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 07:15
Ja, ein bischen. Das vom Arbeitsamt fällt ja dann weg. Also muß man jedes Jahr auch noch zur Wohngeldstelle und dort alles abgeben. ALLES. Wenn sich nichts geändert hat, weil man ja da immer noch wohnt, dann isses egal, man muß immer und immer wieder Kopien machen und alles abgeben. Die Lauferei^^ Zum Wohngeld habe ich dann die Grundsicherung vom Arbeitsamt und Unterhaltsvorschuss. Und Kindergeld für 2 Kinder. Das reicht zum Leben muß ich dazu sagen. Ich meckere nicht wegen Geld. man kann sogar was weglegen wegen Geburtstagen der Kinder. Ich bin froh das es H4 gibt. In meinem Fall.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 07:24
die geldmeckerei geht los,
wenn deine kinder handys, ipod und pc haben wollen.
dann wird´s aber auch zeit
mit dem saufen anzufangen
;)

buddel


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