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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.946 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 09:33
@ghostfear1983
Falsch, es gibt einen Mietvertrag , demnach gibt es keinen Handlungsspielraum seitens des Mieters bzw . Alg II Beziehers . Die Miete gehört dem Vermieter.

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 10:36
@buddel
nee pc haben wir 2 und handy erst ab 14. Früher ist nicht. Im Gebrauchtwarenmarkt kaufe ich Klamotten und ab und zu bekomm ich abgetragene Markensache von einer der Chorfrauen wo ich bin.
Nintendo haben auch beide Kids. Wenn man schaut und vergleicht und nicht dumm ist kann man sich vieles leisten. Und jedes Jahr eine Woche Schweden im Wohnmobil;)


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01.10.2010 um 13:41
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:das ist ja das kranke daran, dass noch ne menge andere an hartz iv fett werden können - mieter, strom, müll, gas, öl
ähm, versteh ich nicht.
wieso werden andere mieter daran "fett"?
im gegenteil - die müssen ja auch mehr zahlen wenn der mietspiegel steigt weil die ARGE ihn künstlich hochtreibt.
und mit den preisen für strom, müll, gas und öl hat das absolut nichts zu tun, die werden weder von der ARGE noch vom vermieter noch vom mieter gemacht sondern allein vom versorger.

@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:und sorgen darf sich wohl machen, wenn es sozialproteste gibt -
die aktion von gestern war kein sozialprotest - das war ein baumschutzprotest.
die ganzen kiddies waren dort wegen den bäumen. klar war das ganze umrahmt von den anderen stuttgart21-demonstranten, aber in dem fall ging's wirklich um die bäume und um nichts soziales (und jetzt bitte nicht darüber streiten wie wichtig bäume sind und dass die auch sozial sind).

@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Vermieter machen auch in ihren Mietverträgen zu Bedingung, dass man beim Auszug die Bude komplett neu weiß streicht. Dazu gibts ein BGH Urteil, dass solche Klauseln nichtig sind.
da verwechselst du was.
starre fristen bei den schönheitsreparaturen sind nichtig.
endrenovierungsklauseln als individualklauseln sind aber sehr wohl auch weiterhin gültig.
mal ganz abgesehen davon dass das längst nicht jeder vermieter so handhabt.
und wenn du bunt gestrichen hast, dann gibt's urteile dass du "neutral" (also weiss oder pastelltöne) streichen musst, egal was im mietvertrag steht.

@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Muss ich jetzt jedem Arbeitgeber ne Abtrittserklärung geben, dass meine Miete von ihm aus direkt an den Vermieter geht, weil...
quatsch. mit deinem selbstverdienten geld kannst du tun und lassen was du willst.
könnte höchstens passieren dass bei deinem arbeitgeber dein gehalt gepfändet wird, da kannst du dann auch nichts dagegen machen...
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Was Hartz4er vom Staat bekommen ist IMMER zweckgebunden. Ich kann mir aber meine Miete direkt aufs Konto zahlen lassen und selbst an den VERmieter überweisen. Die Busfahrkartenpausch wird mir auch mit dem Hartz4-Satz überwiesen und nicht in Form einer Busfahrkarte. Ich bekomm Geld aufs Konto statt Einkaufsgutscheinen. Hartz4-Leistungen sind alle Zweckgebunden.
da gibt's aber 'nen riesenunterschied zwischen busfahrkarten und miete. sonst gäbs ja wohl einen einheitlichen hartz4-satz inklusive miete, oder?
eine busfahrkarte kannst du dir kaufen oder auch nicht. da hast du keinerlei vorgaben vom amt dass du das tun MUSST. du kannst auch fahrradfahren und das busgeld anderweitig verplempern.
bei der miete sieht's aber anders aus. die wird ja auch extra getrennt aufgeführt (busfahrkarten nicht) und richtet sich nach deinem mietvertrag. es ist auch nicht DEINE miete sondern sie gehört dem VERMIETER.
busfahrkartengeld wird nicht extra aufgeführt und auch nicht nach deinen individuellen bedürfnissen erfasst, d.h. du kriegst nicht 80 euro weil du 'ne monatskarte in die grossstadt brauchst oder 40 euro weil dir der bus ins nächste dorf langt sondern wenn du busgeld brauchst, dann musst du das von den 357 euro nehmen. sprich: nichts von deinem hartz4-satz ist tatsächlich direkt zweckgebunden ausser der miete - den rest darfst du ausgeben wie du's für richtig hälst, ob für pommes schranke oder biogemüse, ob für 'ne netzkarte oder neue fahrradschläuche, ob für 'ne neue luxusjeans oder eine von kik.

aber warum willst du das geld denn auf deinem konto? wofür soll das gut sein?
irgendwie setzt sich doch jeder, der sich dagegen wehrt dass das geld direkt dahin geht, wo's hingehört, nämlich zum vermieter, dem verdacht aus er wolle das geld unterschlagen.

@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Aber ich möchte nciht Spitzfindig werden. Sicherlich ist der Mietzuschuss zweckgebunden, ebenso die Mietkostenübernahme der ARGE. Aber ob ich es für die Miete ausgebe oder ob ich es versaufe, und damit mein persönliches Dasein ruiniere, ist ja nunmal meim Leben.
nicht ganz, denn "unterschlagung von sozialgeldern" ist 'ne straftat. damit kannst du dir mächtig ärger einhandeln. und zwar nicht nur den, dass dein vermieter dir die wohnung kündigen kann, da kommen noch ganz andere geschichten, in erster linie gibt's natürlich mächtig mit der ärger ARGE. möglicherweise kriegst du dann garkein geld mehr und evtl. sogar künftig tatsächlich nur noch einkaufsgutscheine bzw. einen finanzbetreuer an die seite gestellt. DAS ist dann wirklich entmündigung.
und den gerichtsvollzieher haste natürlich auch an der backe, logisch.

@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Wenn jemand seine, ihm zustehenden Zahlungen, auf sein Konto haben möchte, ist es sein Recht.
von mir aus. nur: diese zahlungen stehen eben nicht ihm sondern dem vermieter zu. entsprechend haben sie auch nichts auf dem mieterkonto verloren.
die ARGE selbst unterscheidet da doch zwischen dem geld für miete und dem hartz4-satz - aus gutem grund!


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01.10.2010 um 13:46
@wobel
verzeihung vermieter

das weiß ich wohl - aber wenn polizisten da so eingreifen, dann ist die sorge groß, dass sie dies auch an anderen stellen tun -ich bin beunruhigt


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01.10.2010 um 14:14
@capspauldin
Es gibt Voraussetzungen, unter denen man die Miete kürzen bzw mindern darf. (Sollte aber immer mit einem Rechtsanwalt besprochen werden)

@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:nicht ganz, denn "unterschlagung von sozialgeldern" ist 'ne straftat. damit kannst du dir mächtig ärger einhandeln. und zwar nicht nur den, dass dein vermieter dir die wohnung kündigen kann, da kommen noch ganz andere geschichten, in erster linie gibt's natürlich mächtig mit der ärger ARGE.
Das meinte ich damit, als ich schrieb "damit mein persönliches Dasein ruiniere"

Aber du siehstm worauf ich hinaus will. Wenn ich das Recht habe, die Miete von der ARGE auf mein Konto zu bekommen, was nimmt mir dann das Recht, das Wohngeld auf mein Konto zu bekommen?
Zitat von wobelwobel schrieb:aber warum willst du das geld denn auf deinem konto? wofür soll das gut sein?
Weil ich meinen Verpflichtungen selbst nachkommen möchte? Weil ich es nicht verlernen möchte, Verantwortung zu übernehmen? Wenn alle Pflichtzahlunge mir abgenommen werden und ich mich darum niciht mehr kümmern muss....

Ich stimme dir und anderen ja zu, dass es mehr Vor als Nachteile hat.

Und übrigens bin ich nicht von Hartz4 betroffen. Ich schreibe immer nur aus der Ich-Perspektive ^^


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

01.10.2010 um 14:15
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:das weiß ich wohl - aber wenn polizisten da so eingreifen, dann ist die sorge groß, dass sie dies auch an anderen stellen tun -ich bin beunruhigt
also ich bin ganz sicher kein fan von stuttgart 21.
aber was bleibt der polizei wohl übrig? die haben den auftrag etwas umzusetzen. und werden mit pflastersteinen und flaschen beworfen. die haben klare handlungsanweisungen was sie tun sollen.
es gibt andere stellen an denen wir froh sind, wenn sie konsequent vorgehen.
in dem fall bin ich's natürlich auch nicht, ich hab rotz und wasser geheult als ich die bilder heute früh im fernsehen sah...

ich wette stein und bein dass da jetzt erstmal 2 jahre garnichts passieren wird im schlossgarten...
aber hauptsache bäume weg.


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01.10.2010 um 14:24
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Es gibt Voraussetzungen, unter denen man die Miete kürzen bzw mindern darf. (Sollte aber immer mit einem Rechtsanwalt besprochen werden)
keine frage gibt's die. aber es ist nun mal so, dass du das in dem fall mit der ARGE besprechen musst, wenn du die miete mindern möchtest. und natürlich musst du erstmal den vermieter über das problem informieren und ihm eine frist setzen.
wenn du der meinung bist dass du das einfach so mal eben machen kannst ohne das mit der ARGE abzuklären (um deren geld es ja eigentlich geht) bist du wirklich auf dem falschen dampfer.

@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Aber du siehstm worauf ich hinaus will. Wenn ich das Recht habe, die Miete von der ARGE auf mein Konto zu bekommen, was nimmt mir dann das Recht, das Wohngeld auf mein Konto zu bekommen?
also ich hab jetzt keinen unterschied zwischen hartz4-mietzuschuss und wohngeld gemacht. beides sind zweckgebundene sozialgelder.
und dass du das recht hättest, die miete von der ARGE auf dein konto zu bekommen hängt vom bundesland ab in dem du lebst - wie gesagt, es gibt bundesländer da fliesst das geld grundsätzlich direkt von der ARGE zum vermieter.
RECHT hast du darauf ohnehin nicht, warum auch? da geld steht nicht dir, sondern dem vermieter zu.

@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Weil ich meinen Verpflichtungen selbst nachkommen möchte? Weil ich es nicht verlernen möchte, Verantwortung zu übernehmen? Wenn alle Pflichtzahlunge mir abgenommen werden und ich mich darum niciht mehr kümmern muss....
das kann ich ja verstehen und find's auch richtig, nur wirst du massive schwierigkeiten bekommen wirklich deinen verpflichtungen nachzukommen, wenn du dafür umwege einrichtest. du wirst nämlich deine miete dann nicht, wie mietvertraglich festgelegt, zum 3. werktag des monats bezahlen können, wenn sie erstmal 'ne woche von konto zu konto zu konto unterwegs ist. mit daueraufträgen und abbuchungsgenehmigungen wirst du da auch nicht agieren können, die werden nämlich zu festen terminen ausgeführt und wenn dann das geld nicht auf dem entsprechenden konto ist, läuft das nicht. schwupps biste vertragsbrüchig...
oder es läuft so wie mit meinem wasserabschlag, dass nämlich gleichmal TEURE mahnungen kommen.

überweist du deine miete per einzel-überweisung? ehrlich? dann bist du 'ne ausnahme.
und ein dauerauftrag hat ja jetzt nicht wirklich viel mit pflichtbewusstsein zu tun - den richtest du einmal ein und fertig.


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01.10.2010 um 14:26
Nun wenn ich etwas aus dem Nähkästchen plauder.

Solid, deine Haltung die des "Strukturierten Lebens" ist eine wunderbare und ich denke auch, dass Personen mit der Einstellung pünktlich die Miete zahlen.

Jedoch und das muss man einfach sagen, gut 1/3 der Menschen mit denen ich zu tun habe, haben nicht den Anspruch an sich als auch an anderen, ein geordnetes Leben zu führen.

Brechen wir es mal schnell und ganz rapide runter, du bist Eigentümer und vermietest.

Wer soll die Miete bekommen?

Die Miete wird dann anderweitig ausgegeben, wofür ist unwichtig.

Der Vermieter überlegt sich nun 2 mal ob er nochmal einen Empfänger der Grundsicherung als Mieter nimmt.

Es bilden sich dann Ballungszentren, ich will nicht von Ghettos reden, und das kann nicht sein.


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01.10.2010 um 14:33
@capspauldin
richtig. wir nehmen z.b. erstmal keine hartzer mehr. wir haben noch zuviele aussenstände die wir wohl in den wind schreiben müssen.
von diesem geld hätten wir lieber da treppenhaus renoviert (wär echt mal nötig) oder ähnliches, was allen mietern zugute gekommen wäre. wir sind in der glücklichen lage dass wir nicht in existentielle nöte geraten wenn mal ein mieter nicht bezahlt, aber ich kenne genug leute, bei denen das so ist, die sich z.b. aus steuerspargründen (schwachsinn, das märchen ist aber immernoch im umlauf) 'ne eigentumswohnung gekauft haben und eigentlich von der miete den kredit dafür abzahlen wollten. die sitzen dann halt mal 'n monat oder zwei oder drei oder gar länger ohne kohle da, weil sie den kredit dann natürlich von ihrem eigenen gehalt bezahlen müssen. und die kriegen dann KEIN auftockendes hartz4 oder so.
wenn's dann in mietnomadentum oder wohnungszerstörung ausartet, wird's schnell fünfstellig.
und ruckzuck kommt die zwangsversteigerung, privatinsolvenz usw.

klar, wenn jemand im bestehenden mietverhältnis in hartz4 fällt dann ist das halt pech, sowas kommt vor, aber sehenden auges laufen wir sicher nicht mehr ins messer.
unser soziales engagement in sachen vermietung regeln wir anders.


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01.10.2010 um 14:36
Zitat von wobelwobel schrieb:überweist du deine miete per einzel-überweisung?
Da ich schon immer nur ein Guthaben-Konto habe, waren mir lange Zeit keine Daueraufträge möglich. Ich musste JEDE monatliche Zahlung selbst per PC überweisen. Ist erst seit kurzem so, dass man mit einem Guthaben-Konto Daueraufträge einrichten kann.


@capspauldin
Du schreibst das so, als wenn ein Großteil der Hartz4er "unzuverlässig" sind. Mir sind ein paar Harzt4er bekannt. Und es sind nur wenige, die nicht zuverlässig sind. Aber was ist, wenn ein Harzt4er dann Arbeit bekommt und seine Miete dem Vermieter selbst überweisen muss? Also es ist egal ob Harzt4er oder nicht. Wenn jemand seine Miete nicht zahlen will, dann spielt es keine Rolle ob Hartzer oder Arbeiter.


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01.10.2010 um 14:42
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Aber was ist, wenn ein Harzt4er dann Arbeit bekommt und seine Miete dem Vermieter selbst überweisen muss? Also es ist egal ob Harzt4er oder nicht. Wenn jemand seine Miete nicht zahlen will, dann spielt es keine Rolle ob Hartzer oder Arbeiter.
wenn jemand arbeitet dann hat er mehr geld als ein hartzer, entsprechend ist das risiko nicht so gross, dass er sich an der miete vergreift.
aber natürlich hast du recht, nicht-zahler gibt's auch in der ganz normalen arbeitenden bevölkerung. das gibt's sogar bei managern (ich kenn da einen fall...).
aber vom "normal arbeitenden menschen" kannst du die miete dann hinterher einklagen, ebenso vom manager - nur vom hartzer halt nicht...


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01.10.2010 um 14:47
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:aber vom "normal arbeitenden menschen" kannst du die miete dann hinterher einklagen, ebenso vom manager - nur vom hartzer halt nicht...
Aber selbstverständlich kannst du die Miete von einem Hartzer einklagen. Ein 25 jähriger Hartzer wird wohl keine 45 jahre Hartz beziehen. Und da der Hartzer Vertragspartner im Mietvertrag ist, kann der Vermieter ihn auch auf die Zahlung verklagen. Wird vllt ein paar Jahre dauern, bis der Vermieter dann das Geld sieht. Aber sobald der Hartzer arbeitet, ist die Ratenzahlung fällig. Aus einem Titel (Urteil, Beschluss, Mahnbescheid) kann man 30 Jahre lang vollstrecken.


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01.10.2010 um 14:47
Habe nicht viele geschrieben.

Habe geschrieben, 1/3 , so steht es oben. Man muss es so sehen, mit der Grundsicherung ist das Geld knapp bemessen, in Relation zu einem Arbeitslohn.

Bei der Grundsicherung wäre die KDU viel verlockender "abzugreifen" als einfach den Mietanteil bei Lohneinkunft nicht zu zahlen.


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01.10.2010 um 14:51
@capspauldin
Es gibt auch einige, die durch Arbeit grad mal soviel verdienen, wie wenn er Hartz4 beziehen würde. Das kann man nicht als Vergleich ziehen.

Natürlich ist es verlockend als Hartzer die Miete einzubehalten und sich davon was nettes zu kaufen. Aber bei einem Geringverdiener ist es nicht weniger verlockend.


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01.10.2010 um 14:57
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Aber selbstverständlich kannst du die Miete von einem Hartzer einklagen.
weisst du wieviele titel wir schon haben?
wir haben aktuell insgesamt über 25.000 euro außenstände, und über alles natürlich 'nen titel.
der grösste brocken kam zwar nicht über hartzer zustande sondern über wohnungszerstörer, aber glaub mir, das ist ganz sicher kein zuckerschlecken.
neee du - dass man theoretisch in 30 jahren irgendwann sein geld kriegen könnte reicht mir definitiv nicht als sicherheit. mal ganz abgesehen davon dass ja auch rechnungen zu bezahlen sind. und zwar HEUTE!!!
dann sollen die leute halt in 'ne sozialwohnung ziehen und sich nicht privat einmieten wo sie privatleute schädigen.

@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Es gibt auch einige, die durch Arbeit grad mal soviel verdienen, wie wenn er Hartz4 beziehen würde. Das kann man nicht als Vergleich ziehen.
bei einem arbeiter kann ich das gehalt pfänden lassen.


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01.10.2010 um 14:58
@ghostfear1983
ich verstehe ja deine argumentation, aber mit jedem satz den du diesbezüglich schreibst legst du neue argumente auf den tisch, warum man es tunlichst vermeiden sollte, an hartzer zu vermieten - ist dir das schon aufgefallen?
du bringst sogar noch neue, die ich jetzt nicht auf den tisch gebracht hätte...


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01.10.2010 um 15:07
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:dass man theoretisch in 30 jahren irgendwann sein geld kriegen könnte reicht mir definitiv nicht als sicherheit.
Ich habe mich auch nur darauf bezogen, als sie schriebst, man könne es nicht von Hartzern einklagen. Mietaussenstände sind immer schei... Aber das kann man nicht von Hartzern abhängig machen.

Es gibt auch Vermieter, so wie meine Vermieterin, die darum bitten, dass die Miete direkt von der ARGE an sie überwiesen werden soll. Als ich die Wohnung bezogen habe, war ich noch Hartzer. Sie hat drum gebeten, aber sie hätte kein Recht es zu fordern.
Natürlich kann ich Vermieter verstehen, die das möchten. Ich als Vermieter würde es wohl auch wollen. Aber dennoch sollten sich die Vermieter die potentiellen Mieter erstmal anschauen und kennenlernen. Auskünfte vllt auch einholen. Und häufig beim persönlichen Kennenlernen bekommt man ja so den ersten Eindruck, obs nen "Asi" ist oder nicht.
Klar kann man daneben liegen. Aber das kann man bie Hartzern wie auch bei normalen Mietern.


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01.10.2010 um 15:09
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Wird vllt ein paar Jahre dauern, bis der Vermieter dann das Geld sieht.
Nur gut das die nicht drauf angewiesen sind, was? So ein Haus bezahlt sich ja von alleine.


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01.10.2010 um 15:11
@Trapper
Ich hab mich damit auf die Aussage bezogen, dass man Hartzer nicht verklagen könnte...


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01.10.2010 um 15:14
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Ich hab mich damit auf die Aussage bezogen, dass man Hartzer nicht verklagen könnte...
Stimmt. Kann man machen aber bringt nur selten den gewünschten Erfolg, wenns um Geld geht.

Weshalb sollte man sich also dem Risiko aussetzen Geld zu verlieren, wenns auch anders geht?


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