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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.013 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 13:16
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Elementar gegen das Grundgesetz verstoßen tun auch schon die 10, 30 und 60%-Sanktion!
Lustiger Weise, sehen das Leute, die sich einfach viel Besser mit Gesetzen auskennen als du ganz anders... du solltest tatsächlich aufhören irgendwelchen Blogs und H4-Hasspredigern nach dem Mund zu schreiben.

Befasse dich mal damit, wie die Gesetzgebung und die Rechtsprechung das sehen statt hier die immer gleichen völlig falschen Phrasen zu dreschen.

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 13:32
Nur mal für die, die es interessiert ein paar Auszüge daraus, wie der Gesetzgeber das beurteilt:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L-13-AS-100/10-B-ER
Beschluss vom 21.04.2010
Orientierungssatz:

Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber bei jungen Hilfebedürftigen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, das heißt bei jungen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schon bei einem erstmaligen Pflichtenverstoß eine scharfe Sanktion in Gestalt der Absenkung der Regelleistung um 100% und der obligatorischen Direktzahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Vermieter vorsieht. Durch diese Sonderregelung soll der Druck auf junge Arbeitslose erhöht werden, sich um eine Beschäftigung oder Ausbildung zu bemühen, wodurch verhindert werden soll, dass diese Hilfebedürftigen frühzeitig in der Langzeitarbeitslosigkeit ohne realistische Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt auf Dauer verbleiben.
~~

Deutscher Bundestag
Mitteilung vom 17.03.2014
Kein Verzicht auf Sanktion bei ALG II

Ein gänzlicher Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird von der Bundesregierung abgelehnt. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, "auch zur Mitwirkung verpflichtet sind", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), am 17.03.2014 während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Es werde erwartet, dass Termine wahrgenommen und Unterlagen beigebracht werden. Ebenso, dass auf Angebote zur Weiterbildung regiert wird und Vorschläge zur Beschäftigung angenommen werden, sagte Lösekrug-Möller. "Unser Sozialgesetzbuch erwartet eigene Anstrengungen", betonte sie.
~~

Sozialgericht Kassel, S-3-AS-322/09-ER
Beschluss vom 18.11.2009
Orientierungssatz:

Ordnet der Grundsicherungsträger den Wegfall von ALG II an, besteht die konkrete Gefahr, dass dem Hilfebedürftigen im Sanktionszeitraum das zum Überleben Notwendige nicht zur Verfügung steht. Der Grundsicherungsträger ist deshalb verpflichtet, vor Ausspruch der Sanktion den Hilfebedürftigen über die Möglichkeit zu informieren, ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erhalten. Erst diese Information versetzt den Träger in die Lage, das ihm insoweit grundsätzlich eröffnete Ermessen fehlerfrei auszuüben. Diesen, aus der Verfassung abgeleiteten Vorgaben wird ein Grundsicherungsleistungsträger nicht gerecht, wenn er mit einem entsprechenden Sanktionsbescheid ALG II-Leistungen aufgrund mangelnder Eigenbemühungen vollständig aufhebt, ohne gleichzeitig eine Entscheidung über ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen.
~~

Landessozialgericht Bayern, L-11-AS-697/13-B-ER
Beschluss vom 04.12.2013
Leitsatz:

1. Weder Rechtswidrigkeit noch Nichtigkeit von Sanktionsbescheiden folgen daraus, dass diese Bescheide auf vom Leistungsempfänger unentschuldigt versäumte Vorsprachetermine erlassen wurden.
2. Die Feststellung des Eintritts einer Sanktion entspricht hier vielmehr gerade der Rechtsfolge, die der Gesetzgeber an das unentschuldigte Versäumen eines Vorsprachetermins geknüpft hat.
~~

usw. usf.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 13:34
Naja, es gibt in Deutschland noch genügend Menschen ohne PC oder Internet, selbst lesen und schreiben ist nicht 100% gegeben, da wird es dann schon schwer und dann helfen auch keine Briefe vom Jobcenter...


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05.12.2014 um 13:36
@taren

Aber das ist doch nicht die Schuld der Gesellschaft und des Systems...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 13:37
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 09.02.2010 sagt aus:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.


Sanktionen jedweder Art, streichen aber bereits das durch Hartz IV definierte soziokulturelle Existenzminimum! Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Jemand der nur noch Essensgutscheine kriegt, wenn überhaupt, in einer Eiskalten Wohnung ohne Strom, nimmt aber ganz sicher nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teil. Deswegen ist jedwede Rechtfertigung von Sanktionen auch abzulehnen!

Daher sollte auch jeder der von einer Sanktion betroffen ist, noch vor dem Anwalt, auch nochmal das Jobcenter besuchen und den Mitarbeitern dort, das auch so erläutern!
Das bringt sicher viel mehr als die schon längst eingefahrene Routine, endloser Verfahren von Millionen Hartz-Empfängern vor den Sozialgerichten!

Deren Rechtssprechung ist auch der pure Krautsalat, was in einem Bundesland doch zur Sanktion führt, kann in einem anderen im selben Fall schon zu teuren Nachzahlungen geführt haben.

Die Sozialgerichte bedienen sich im konkreten Fall an den Grundsatzurteilen des BVerfG und an den Landesgerichturteilen nämlich auch immer nur wie ein Kind vor dem Süsswarenregal,mit zuviel Taschengeld. Der menschliche Faktor schon dort, ist viel wichtiger als das was nur geschrieben steht!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 13:48
@Ashert001

Wie wäre es wenn du die Seiten verlinkst, die du hier nachplapperst...

Ich habe "zufällig" eben jenes Urteil gerade vollständig vor mir und würde gern mal sehen wie sich der Autor deines geschriebenen das Zusammenargumentiert.

Witziger Weise wird im gesamten Pressetext nicht ein einziges Mal auf Sanktionen bezug genommen sondern ausschließlich darauf, dass zum Zeitpunkt des Urteils die Ermittlung des Regelsatzes nicht gesetzkonform stattfand.

~~

Bundesverfassungsgericht, 1-BvL-1/09, 1-BvL-3/09, 1-BvL-4/09
Pressemitteilung vom 09.02.2010
II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
(Wer möchte kann den Pressetext von mir per PN bekommen aber der sollte auch durch simples googeln zu finden sein)
~~
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Daher sollte auch jeder der von einer Sanktion betroffen ist, noch vor dem Anwalt, auch nochmal das Jobcenter besuchen und den Mitarbeitern dort, das auch so erläutern!
Das ändert nichts daran, dass die Bundesregierung erst 2014 nochmal bestätigt hat, an der Möglichkeit der Sanktionierung festzuhalten...
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Das bringt sicher viel mehr als die schon längst eingefahrene Routine, endloser Verfahren von Millionen Hartz-Empfängern vor den Sozialgerichten!
Erst gestern haben wir doch gelernt warum es so viele Verfahren bezüglich Sanktionen gibt... fang doch nicht schon wieder an Tatsachen zu verklären.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 14:13
Es hat überhaupt keinen Sinn wenn Betroffene endlos die Paragrafen durchwühlen, sie sind Menschen mit Mindestansprüchen und dazu gehört ganz sicher auch, ein menschenwürdiges Existenzminimum, für das die Gesellschaft notfalls auch die letzte Villa enteignen muss, für die nicht mehr frierenden Obdachlosen und Arbeitslosen drum rum!

Wenn das Gesetz eindeutig dagegen sprechen würde, wäre es falsch und moralisch völlig verwerflich!
Wenn es sich hingegen nur unklar dafür ausdrückt, muss man es selber richtig stellen.

Das ist nicht die Arbeit der Anwälte und Sozialgerichte, die sollte man nur nicht übergehen.

Betroffene müssen vor allem den Sachbearbeiter suchen, der die Sanktion ausgesprochen hat, den nächsten Verantwortlichen dafür und mit dem nochmal darüber reden, nicht ihm irgendwas nach!

Wenn schon die Bundesregierung hinter den Sanktionen steht, müssen wir die natürlich auch abwählen. Das heißt dann mit Glück auch nie wieder CDU und SPD in Deutschland!

Denn arbeitslos wird ja sicher irgendwann jeder mal, von was wurden die Menschen nur geritten, die diese Parteien gewählt haben? Die werden das doch sicher noch zu spüren bekommen, die Kälte und Schikane der Jobcenter, falls sie nicht selber darin arbeiten!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 14:20
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Es hat überhaupt keinen Sinn wenn Betroffene endlos die Paragrafen durchwühlen, sie sind Menschen mit Mindestansprüchen und dazu gehört ganz sicher auch, ein menschenwürdiges Existenzminimum,
wie oft muss man dir eigentlich sagen das:

1.) wer in einer solidargemeinschaft lebt hat rechte(hartz4) aber auch pflichten(bewerbungen, termine einhalten).

2.) die 100% sanktionen beziehen sich auf das geld das zur FREIEN VERFÜGUNG steht. Miete wird weiterhin bezahlt und ebenso gibt es essensgutscheine.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 14:51
Zitat von NerokNerok schrieb:1.) wer in einer solidargemeinschaft lebt hat rechte(hartz4) aber auch pflichten(bewerbungen, termine einhalten).
Termine einhalten vor wem? Die ca. 100.000 Mitarbeiter der Arbeitsagentur produzieren doch selber nichts, warum haben die keinen Job in der freien Wirtschaft angenommen?

Wieso gelten für Arbeitslose Pflichten, die für Mitarbeiter der Jobcenter nicht gelten? Wie viel Bewerbungen schreiben die eigentlich im Monat?

Wenn der Wirtschaft wirklich netto Arbeitsplätze fehlen würden, das heißt es gibt eine echte Auftragslage die man mit der vorhandenen Belegschaft nicht mehr bedienen kann, dann kann auch noch jede Firma die heute noch eine Dividende zahlt, diese auch einfach streichen und in die Anwerbung und Ausbildung von Fachkräften stecken.

Was die Jobcenter machen ist doch genau das Gegenteil, sie zwingen jeden, jeden Job zu egal welchen Konditionen anzunehmen! Damit schaffen sie aktiv die Stammbelegschaften in den Unternehmen ab, zugunsten einer neuen Unterschicht ständig reisender Gelegenheitsjobber, die vor allem nur eins antreibt, die Angst vor Hunger und Elend!

Wieso muss sich jeder bewerben? Jeder der eine Arbeit kriegt, nimmt auch jemand anderen diese Arbeit weg. Der Sieger ist in diesem Spiel nur derjenige der sich immer billiger verkauft, um so nur die Konkurrenz auszustechen!

Die Zahl der offenen Stellen ist eine Konstante, nach Abgängen und Neueinsteigern.
Selbst ein Erschiessungskommando der Jobcenter könnte daran nichts ändern. Es gibt in diesem Land schlicht nicht Jobs für alle, eine sicher zweistellige Millionenzahl, lässt man alle Statistiktricks mal außen vor!

Dafür ist die Welt einfach zu modern, maschinisiert und automatisiert Anno 2014! Wer da noch meint Essensmarken verteilen zu müssen wie nach dem Krieg, sollte sie doch besser selber fressen! Das ist doch absurd angesichts der blanken Überproduktion und voller Regale überall.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 16:14
@Rho-ny-theta
Ich habe unter anderem 4 Monate (Oktober bis Januar) ohne Einkommen auf der Straße gelebt und zeitweise auch mal während dem Studium nur 500€ im Monat für alles gehabt. Komm von deinem hohen Ross runter und maße dir nicht an zu wissen, was andere so erlebt haben.
Was mich aus echtem menschlichen Interesse interessieren würde: Wovon hattest Du Dich die 4 Monate ernährt, wenn Du da kein Einkommen hattest?
Ich stelle es mir übrigens sehr schlimm vor, kein Dach über dem Kopf zu haben (ja, ich weiß, in anderen Ländern ist sowas Normalzustand, aber es geht ja jetzt um Deutschland :) ).


@Ashert001 :
Dann erlaubt man sich noch ein Vergehen, man tritt z.B. ein 1-Euro-Job nicht an, weil der absolut nichts bringt, Zack hat man eine 60%-Sanktion!

Spätestens jetzt kann man weder den Strom noch die Gasrechnung bezahlen. Man hat nämlich nur noch ca. 100 Euro im Monat.

Das Handy kann nicht mehr aufgeladen werden und nicht mal die Batterien im Wecker. Der Kühlschrank hat Zimmertemperatur wobei die nicht warm ist und die Waschmaschine läuft auch nicht. Die Wäsche wird wie vor 500 Jahren von Hand gewaschen oder man gibt sie dem Nachbarn und man stößt sich jeden Tag zehnmal den Kopf, weil man kein Licht hat.

Jetzt kommt aber noch ein Termin vom Jobcenter, nachdem man die Pfandflaschen für das Fahrgeld zusammengesammelt hat. Das ganze Elend und interessiert dort aber niemanden "man ist ja selber schuld" schreiben sie aber trotzdem noch 10 Bewerbungen bis xy.

Das Geld für die ganze Fahrerei hat man aber nicht mehr, geschweige für ein vernünftiges Auftreten. Das ist dann die 100%-Sanktion.


Wobei eine Wohnung ohne Strom und Wärme ja auch nicht viel besser ist, als wie die Brücke unter der der Obdachlose schläft. Mit der 100%-Sanktion mit oder ohne Kosten der Unterkunft, kann man sich eigentlich schon dazu zählen!
Selbst wenn man in diesem Stadion noch Miete bezahlt bekommt und Essensmarken …. ist das ein Leben unter dem Existenzminimum.
Man hat auch keine Teilhabe mehr am gesellschaftlichen Leben (kein Rundfunk, keine privaten Fahrten möglich...)

Dies alles nur mal deswegen:
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 09.02.2010 sagt aus:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 17:05
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was mich aus echtem menschlichen Interesse interessieren würde: Wovon hattest Du Dich die 4 Monate ernährt, wenn Du da kein Einkommen hattest?
Ich hatte vorher glücklicherweise genug Geld zurücklegen können, um das zu überbrücken. Wohnungslos war ich, weil ich mein Studium in einer Stadt mit katastrophaler Wohnungslage begonnen hatte.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 23:07
@Rho-ny-theta
Aha.

Überlege mir nun gerade:
Was würde wohl jemand machen, der in der gleichen Situation ist wie Du warst, jedoch keine Rücklagen hat?
Würde das dann nicht bedeuten, dass er nicht studieren könnte?
Und wenn ja, könnte man auf die Idee kommen, ein Studium hängt manchmal ziemlich vom finanziellen Polster ab, oder?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 23:09
@Optimist

So jemand kann immer noch z.b. BaFöG beantragen. Und das man sich ein Studium auch leisten können muss, ist ja nunmal kalter Kaffee.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 23:15
@Rho-ny-theta
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:So jemand kann immer noch z.b. BaFöG beantragen.
Ja ist richtig. Hatte jemanden gemeint, der darauf keinen Anspruch hat oder so. Aber gut, dann springen vielleicht die Eltern ein ;)
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Und das man sich ein Studium auch leisten können muss, ist ja nunmal kalter Kaffee.
Okay. Aber ist es gesellschaftlich gesehen auch optimal, dass nur eine "finanzielle Elite" weiter kommen kann als Andere?
Was, wenn ausgerechnet in der "Unterschicht" gerade die besten Talente schlummern...
... aber keine Chance haben weil sie im falschen Elternhaus geboren worden waren? ;)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 23:21
@Optimist

Es gibt ja Förderprogramme, die versuchen, diesen Missstand zu beheben - dass die nicht ideal sind, ist halt leider so. Im Nachbarthread beklatschen sie gerade die AfD, die fordert, dass endlich wieder weniger junge Menschen studieren sollen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 23:26
@Rho-ny-theta
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Im Nachbarthread beklatschen sie gerade die AfD, die fordert, dass endlich wieder weniger junge Menschen studieren sollen.
Weiß nun auch nicht wie ich das finden soll.
Allerdings ging auch mir vorhin - als ich das vorhergehende Posting schrieb - durch den Kopf: Alle könnten sowieso nicht studieren, wer soll dann die "einfachen" Jobs verrichten? ;)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.12.2014 um 10:42
@Rho-ny-theta

Ich sehe es so, dass durch die Absenkung der Abituranforderung zu viele Menschen ein Abitur bekommen, jedoch ohne die wirkliche Hochschulreife zu besitzen. Daher auch die hohe Abbrechererqoute, so dass 28% der Bachelor-Studenten ihr Studium abbrechen und an der Uni schmeißt jeder dritte Student vor dem Abschluss hin (in FHs etwa jeder vierte).

Da glauben seit Jahren viele Abiturienten, dass sie mit ihrem Abi nun vorbereitet genug für die Universität sind und dann kommt das große Erwachen... Nicht nur für die Studienneulinge, sondern völlig zum Entsetzen der Dozenten, die auf einmal merken, dass selbst die wichtigsten Grundelemente für viele Studiengänge nicht mehr vorhanden sind.

Wenn diese negative Entwicklung anhält, dann wird es irgendwann dazu kommen, dass ein Abitur nicht automatisch den Hochschulzugang sichert, sondern dass die Universitäten die Studienbewerber erst einen Test absolvieren lassen und deren Ausgang entscheidet dann darüber, ob der Aspirant tauglich ist oder eben nicht.

Zu meiner Zeit konnte man Schüler der Sek2 von Sek1 schon deutlich an Sprachausdruck und -vermögen erkennen und auch an den Inhalten der Gesprächen unterschieden sie sich deutlich voneinander. Als wir noch in der BRD lebten, fuhr ich meist mit dem ÖPNV und mein Bus hatte auch eine Haltestelle vor einem der ansässigen Gymnasien. Die Sprache, der Ausdruck, die Inhalte (oder besser die Inhaltslosigkeit), sowie das gesamte Ausdrucksvermögen und das Sozialverhalten im Allgemeinen ließen kaum mehr Unterschiede zu Schülern der Sek1 zu.
Das hat mich oft sehr erschrocken!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.12.2014 um 13:32
Falsches Thema, oder?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.12.2014 um 13:52
@Herbstblume
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Da glauben seit Jahren viele Abiturienten, dass sie mit ihrem Abi nun vorbereitet genug für die Universität sind und dann kommt das große Erwachen... Nicht nur für die Studienneulinge, sondern völlig zum Entsetzen der Dozenten, die auf einmal merken, dass selbst die wichtigsten Grundelemente für viele Studiengänge nicht mehr vorhanden sind.
Brauchst du mir nicht erklären, ich bin Dozent :D
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Wenn diese negative Entwicklung anhält, dann wird es irgendwann dazu kommen, dass ein Abitur nicht automatisch den Hochschulzugang sichert, sondern dass die Universitäten die Studienbewerber erst einen Test absolvieren lassen und deren Ausgang entscheidet dann darüber, ob der Aspirant tauglich ist oder eben nicht.
Gibt es mancherorts und für manche Fächer schon - prinzipiell auch nicht verkehrt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.12.2014 um 14:15
Also, was viele hier verkennen... ich fang mal sachte an:
Ich war selbst Langzeitarbeitsloser (von 19 bis 28 Jahre) bis zu einem finanziellen ... öhm... Glücksfall.

Also:
Ist man sanktioniert, und seien es auch "nur" 10% ist man nicht mehr verpflichtet, seinen Pflichten nachzukommen sofern man dafür in finanzielle Vorleistung treten muss.
Das heisst, Bewerbungskosten sind im Vorhinein zu zahlen. Ist also vereinbart worden, 10 Bewerbungen zu schreiben, so hat das JC diese Kosten in Vorleistung zu zahlen. Ebenso Fahrtkosten zu Terminen etc pp.

Darüber hinaus sind Eingliederungsvereinbarungen ohnehin nur mit Erwerbsfähigen abzuschließen. Das heisst, ist jemand psychisch oder physisch erkrankt und deshalb vorerst nicht erwerbsfähig, so darf auch keine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Auch wenn es dennoch verlangt wird mit Sanktionsandrohungen und Verwaltungsakten.

Ab 60% Sanktionen sind ohnehin auf Antrag Geldwerte Leistungen zu erbringen.

Droht einem die Abschaltung des Stroms aufgrund Stromschulden so MUSS das JC diese darlehensweise übernehmen. Das Darlehen darf maximal zu 10% vom RS monatlich zurückbezahlt werden.
Gilt widerum nicht, wenn es aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens verursacht wurde. Sprich, wenn man den vollen RS bekam aber keinen Strom gezahlt hat. Kann man aber aufgrund einer Sanktion den Strom nicht zahlen und droht die Abschaltung ist es eine Grauzone, wo ein Gericht in der Regel entscheiden muss.
In der Regel hilft das eine einstweilige Anordnung vorübergehend.

Und auch die "tollen" 1 Euro Jobs muss man nicht immer annehmen. Auch da gibt es Beschränkungen.
Ist es eine Tätigkeit, die eigentlich ein normaler Beruf mit normalem Gehalt wäre, so muss das JC sogar das volle Gehalt dafür zahlen. Auch das lässt ich vor Gericht durchsetzen und hat man auch schon. Auch der Zoll ist an solchen Tätigkeiten brennend interessiert.

Viele viele Eingliederungsvereinbarungen sind dermaßen fehlerhaft, dass ich selbst in den 10 Jahren mehrere Sanktionen riskiert habe und nahezu alle wieder aufgehoben wurden, wegen falscher Eingliederungsvereinbarungen...

Termine haben in Eingliederungsvereinbarungen nix zu suchen. Denn Verstöße gegen Eingliederungsvereinbarung werden mit 30% sanktioniert, während Terminverstöße nur mit 10% zu sanktionieren sind.

Und da gibts noch sehr sehr sehr viele weitere Dinge.
Ich wette, 75% der Sanktionen sind rechtswidrig und 90% der Eingliederungsvereinbarungen sind fehlerhaft bzw gar nicht statthaft.
Nur werden Leistungsbezieher nur in den seltensten Fällen darüber aufgeklärt.
Ebenso wie über den Mehrbedarf zur dezentralen Warmwasseraufbereitung. Wurde man 2011 nicht darüber informiert und liegt eine Mietbescheinigung in der Akte vor, kann man immer noch rückwirkend ab 2011 diesen Mehrbedarf beantragen.
Ansonsten, wenn man nicht drüber informiert wurde, kann man es rückwirkend zum Beginn des vorherigen Kalenderjahres beantragen...

Ich will nur aufzeigen, dass bei den JC mehr als genug Fehler gemacht werden auf Kosten von Leistungsbeziehern. Aber wird da jemand mal sanktioniert für Falschberatungen? Für rechtswidrige Sanktionen? Nein...
Aber wehe dem, der mal einen Termin verpasst... Da wird mit dem Leben anderer gespielt wie Gott.


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