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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.986 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 10:30
Zitat von defdef schrieb:Der Zeitarbeiter ist Festangestellter der Zeitarbeitsfirma und hat, wenn er nichts anderes unterschrieben hat, einen gesetzlichen Kündigungsschutz bei dieser.
Der greift aber erst nach 6 Monaten und solange dauert die Arbeit in der Firma an die man ausgeliehen wird aber nicht!

Zeitarbeit dauert im Jahr 2011 zu 47,1% nur 0 bis 3 Monate, weitere 16,8% 3 bis 6 Monate:
http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb1314.pdf

Die wenigsten Menschen profitieren also von einem Kündigungsschutz! Das ist ja das Konzept hinter der Zeitarbeit, die Leute bekommen da ja auch niemals den Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Zeitarbeit ist vor allem also nur Probearbeit, mit Unterbrechungen.
Zitat von defdef schrieb:Dann hast du jetzt noch einmal die Chance mir zu zeigen, wo und wie der Gesetzgeber die Arbeitslosen zum H4 Antrag zwingt!
Wer kein H4-Antrag als Arbeitsloser stellt, hat kein Anrecht auf das Existenzminimum, man müsste also ohne als Obdachloser sterben.

Einen H4-Antrag zu stellen ist also schon ein Teil des Überlebenskampfes des Menschen, zu dem einen der Gesetzgeber zwingt.

Der Überlebenskampf eines Menschen, ist aber keine Sache die man freiwillig ausschlagen kann.

Man befindet sich da in einer Abhängigkeit, wie etwa ein wildes Tier das aus dem Zoo ausgebrochen ist. Wenn das nichts zu fressen bekommt, muss das ja auch das nächstbeste nehmen was ihm über den Weg kommt, es hat da keine Wahl!

Beim Menschen ist das eben nur einen Antrag auf das Arbeitslosengeld. Die arbeitslosen Mutter z.B. die ihre Kinder auch weiterhin satt kriegen muss, befindet sich da also auch nicht wirklich in irgendeinem Vertragsverhältnis mit der Arbeitsagentur!

Die Arbeitsagentur/Jobcenter hat da gottgleich also auch immer die Fäden zum Leben und Sterben in der Hand und kann alles dafür mit Sanktionen erpressen!

Versteht sich von selbst, welcher Menschenschlag diese Arbeit gerne macht...

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 10:55
Die Jobcenter zwingen heute die Menschen mit dem Mittel der Sanktionen, in jedwede Arbeit, vor allem aber nur Zeitarbeit oder man dreht sie im Kreis durch irgendwelche Kurse, damit sie nicht müde werden, zu vergessen wer sie kontrolliert und reguliert.

Die Jobcenter nennen das die "Eingliederungsvereinbarung" (mit freiwilliger Unterschrift)
oder den alternativ "Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt" (ohne Unterschrift, der Kunde wollte sie ja freiwillig nicht geben)

Das ist der Treppenwitz der Geschichte. Es gibt da also in Wirklichkeit auch keine Vertragsfreiheit oder irgendein echtes Vereinbarungsverhältnis zwischen Arbeitslosen und der Arbeitsagentur!

Arbeitslose werden schlicht nur über das Mittel der Sanktionen unter das Existenzminimum zu allem und jedem gezwungen, vor allem auch die Unterschriften!

Das ist ein rechtlich und menschlich für jeden Humanisten und Demokraten also auch unhaltbarer Zustand, für den man nur eins fordern kann, die Abschaffung aller Jobcenter und ein bedingungsloses sanktionsfreies und menschenwürdiges Existenzminimum!

Wer mit dem Tod von Menschen droht (die 100%-Sanktion) die über 10.000 mal auch schon 2012 verhängt wurde, hat in einer zivilisierten Gesellschaft, die mit Sicherheit diese Menschen hätte leicht ernähren können, auch nichts zu suchen!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:03
@Ashert001
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Wer mit dem Tod von Menschen droht (die 100%-Sanktion) die über 10.000 mal auch schon 2012 verhängt wurde, hat in einer zivilisierten Gesellschaft, die mit Sicherheit diese Menschen hätte leicht ernähren können, auch nichts zu suchen!
Quelle hierfür?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:05
@Rho-ny-theta

10.800 Menschen waren im Jahr 2012 von dieser Auf-null-Setzung betroffen; insgesamt wurden 1.024.620 Sanktionen verhängt.
http://www.zeit.de/2014/41/hartz-iv-sanktionen-grundsicherung-menschenwuerde


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:06
@Ashert001

Auf-Null-Setzung bedeutet aber nicht den Tod der Betroffenen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:07
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Auf-Null-Setzung bedeutet aber nicht den Tod der Betroffenen.
Man nimmt ihn aber in Kauf, Obdachlose haben eine ca. 30 Jahre geringere Lebenserwartung, die sterben also nur nicht sofort.


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05.12.2014 um 11:08
@Ashert001

Du hast keine praktische Ahnung, wie eine "Sanktion auf Null" funktioniert, habe ich den Eindruck.


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def ehemaliges Mitglied

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05.12.2014 um 11:09
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Der greift aber erst nach 6 Monaten und solange dauert die Arbeit in der Firma an die man ausgeliehen wird aber nicht!
Du hast keine Ahnung von der Praxis deswegen macht es einfach keinen Sinn hier weiter Perlen vor die Säue zu werfen...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:24
Es muss sich um ein Zeitarbeits-Unternehmen handeln, das mehr als zehn Vollzeit-Stellen besetzt hat und der Zeitarbeitnehmer muss mindestens ein halbes Jahr in seinem Unternehmen oder Betrieb gearbeitet haben, sonst hat man keinen Kündigungsschutz!

Das war die Perle, wieso jetzt vor die Säue werfen?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:30
Ich wünsch dir, dass du das auch mal in der Praxis miterlebst.
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Auf-Null-Setzung bedeutet aber nicht den Tod der Betroffenen.
Registrierst du eigentlich , wie zynisch deine Aussagen rüberkommen? Du soltest dich mit dem anderen Kandidaten@def zusammentun. Ihr habt ja wirklich den Masterplan- rein theoretisch .Aber leider alles hohles Geschwätz wenn man die Materie nich kennt
Zitat von defdef schrieb:deswegen macht es einfach keinen Sinn hier weiter Perlen vor die Säue zu werfen...



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05.12.2014 um 11:34
@Ashert001
Du immer mit deinen Zeitarbeitsfirmen. Dir ist aber bekannt, und ich frage nochmal, dass man sich selbst Stellen suchen kann, ja? Sogar während man da übergangsweise arbeitet.


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05.12.2014 um 11:38
@Piorama

Ich habe unter anderem 4 Monate (Oktober bis Januar) ohne Einkommen auf der Straße gelebt und zeitweise auch mal während dem Studium nur 500€ im Monat für alles gehabt. Komm von deinem hohen Ross runter und maße dir nicht an zu wissen, was andere so erlebt haben.


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05.12.2014 um 11:42
@Rho-ny-theta
Ja, dann müsstest du`s doch eigentlich besser wissen und nich so ne abfälligen Äußerungen raushauen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:42
@Ashert001

Ich weiß nicht ob es etwas bringt, aber ich zeige dir mal etwas zu den 100%-Sanktionen
Die Leistungen des JobCenters umfassen zum einem die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II) und zum anderen die Leistungen zur Deckung des Bedarfes der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II). Eine Sanktion des JobCenters (Vgl. § 31 SGB II) ist möglich, sogar eine Leistungskürzung bis auf 100 % ist möglich. Diese betrifft jedoch nur die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nicht jedoch die Leistungen für die Unterkunft und die Leistungen zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie den Mehrbedarf zur Beschaffung von Medikamenten.
Außerdem erhälst du dann Lebensmittelgutscheine, so dass deine Minimalexistenz gesichert bleibt
Also mache mal keinen auf Dramaqueen


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:43
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Du hast keine praktische Ahnung, wie eine "Sanktion auf Null" funktioniert, habe ich den Eindruck.
Das geht doch ganz schnell, man geht irgendwann nicht mehr in den Tschaka-Motivationskurs weil man den schon fünfmal gemacht hat, Zack hat man eine 30%-Sanktion!

Danach lebt man schon von nur noch ca. 200 Euro oder weniger im Monat je nach Warmmiete, was schon eine Zumutung ist.

Dann erlaubt man sich noch ein Vergehen, man tritt z.B. ein 1-Euro-Job nicht an, weil der absolut nichts bringt, Zack hat man eine 60%-Sanktion!

Spätestens jetzt kann man weder den Strom noch die Gasrechnung bezahlen. Man hat nämlich nur noch ca. 100 Euro im Monat.

Das Handy kann nicht mehr aufgeladen werden und nicht mal die Batterien im Wecker. Der Kühlschrank hat Zimmertemperatur wobei die nicht warm ist und die Waschmaschine läuft auch nicht. Die Wäsche wird wie vor 500 Jahren von Hand gewaschen oder man gibt sie dem Nachbarn und man stößt sich jeden Tag zehnmal den Kopf, weil man kein Licht hat.

Jetzt kommt aber noch ein Termin vom Jobcenter, nachdem man die Pfandflaschen für das Fahrgeld zusammengesammelt hat. Das ganze Elend und interessiert dort aber niemanden "man ist ja selber schuld" schreiben sie aber trotzdem noch 10 Bewerbungen bis xy.

Das Geld für die ganze Fahrerei hat man aber nicht mehr, geschweige für ein vernünftiges Auftreten. Das ist dann die 100%-Sanktion. Die Miete und Krankenkasse wird dann gestrichen und man ist obdachlos!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:44
Jetzt kommt aber noch ein Termin von Jobcenter, nachdem man die Pfandflaschen für das Fahrgeld zusammengesammelt hat.
Kannste anfordern, das Fahrtgeld.

Aber nochmal: Wie alle anderen vorher schon sagten, sind eben Bedingungen zu erfüllen. Das Amt gibt dir Geld und du musst dafür sorgen, dass du deinen Teil der Abmachung einhälst. Ist im Prinzip wie ein Job. Zumal das Rauskommen aus Hartz 4 ein eigenes Bestreben sein sollte.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:44
@Ashert001
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Die Miete und Krankenkasse wird dann gestrichen und man ist obdachlos!
Rede doch nicht so einen Unsinn!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:45
@Piorama

Das war keine abfällige Äußerung, sondern die Anmerkung, dass Ashert den Begriff "Sanktion auf Null" falsch versteht. Bei der Sanktion auf Null wird dir der Regelsatz komplett gestrichen, deine Unterkunft usw. wird aber weiter bezahlt. Außerdem hat man noch Anspruch auf "Ergänzende Sachleistungen", d.h. Essensgutscheine.

Entgegen @Ashert001 s Aussage muss man also weder verhungern noch wird man obdachlos, wenn man "auf Null" sanktioniert wird. Man bekommt nur kein Geld zur freien Verfügung mehr.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:46
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:Kannste anfordern, das Fahrtgeld.
Ja aber das kriegst du erst nach der Bearbeitungszeit und nicht wenn du pleite bist.


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def ehemaliges Mitglied

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05.12.2014 um 11:47
Zitat von PioramaPiorama schrieb:Registrierst du eigentlich , wie zynisch deine Aussagen rüberkommen?
Registrierst du eigentlich, was hier für Hetze betrieben wird?

Vergleicht man die Praxis und das was hier so zusammengeschrieben wird merkt man sehr schnell, dass beides nicht viel gemein hat...


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