Streuselchen schrieb:Es war Eigenverschulden ! Eigene Dummheit.. thats it.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, kennste?
Es war also reine Kulanz vom Mitarbeiter... Mitleid. Das wars aber auch
Sag mal, denkst du mit deinen Eierstöcken?
Streuselchen schrieb:Boah du mit deinem Urteil ... du bist einfach nicht in der Lage zu begreifen worauf ich hinaus möchte.
Soweit ich dich verstehe, willst du mir sagen, weil sie so dumm war, ihrem Exfreund zu vertrauen, hat sie Pech gehabt mit dem Strom, und jeglichen Anspruch auf geltendes Recht verwirkt...
Ob es nun Dummheit, Eigenverschulden, schlechte Haushaltsplanung oder sonst was war...
Urteile der Gerichte dienen dazu rechtliche Situationen klar zu regeln. Für und gegen Leistungsbezieher.
Auch wenn das Urteil aus mancher Sicht nicht nachvollziehbar ist, ist es für die JC zumindest im Land NRW bindend. Und es sagt, auch bei schuldhafter verschuldung beim Stromanbieter, MUSS das JC diese Schulden darlehensweise übernehmen.
Ob es dir nun passt oder nicht. Ob es nun Dummheit von der Kundin war oder nicht.
Das JC muss geltendes Recht, wozu auch Urteile von Gerichten gehört, anwenden. Was deine Aussage
Streuselchen schrieb:Es war also reine Kulanz vom Mitarbeiter... Mitleid. Das wars aber auch
und
Streuselchen schrieb:das JC muss garnichts.
in den Boden stampft. Denn das JC MUSS es tun.
Raffst du es jetzt mit deinen Eierstöcken?
Ich hab ja schon Beratungsresistenz kennen gelernt. Aber du topst es gerade wirklich.
Streuselchen schrieb:Boah du mit deinem Urteil ...
Und bei Gesetzestexten denkst du genauso? Denn Urteile kannst du als Gesetzestext ansehen.
capspauldin schrieb:*gähn* man sollte nie auf zwielichtigen Gestalten aus dem Internet hören.
Da gebe ich dir vollkommen Recht.
capspauldin schrieb:und man sollte immer Kenntnisse über seinen eigenen Haushalt haben.
Auch als Weibchen.
Und auch da gebe ich dir REcht. Sie war/ist wohl scheinbar eine von diesen naiven, die ihrem Partner nach 8 Jahren Beziehung vertraut hat. Wie gesagt, man kann das als Dummheit und Naivität abtun und somit auch die Stromschulden als selbstverschuldet ansehen. Was aber über das derzeit geltende Recht nicht hinweg hilft. So vielen das Urteil auch nicht passt oder schmeckt.