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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.946 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 00:50
So viel Halbwissen, zu solch später Stunde.
Ermüdend und ermattend.

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:10
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Droht einem die Abschaltung des Stroms aufgrund Stromschulden so MUSS das JC diese darlehensweise übernehmen. Das Darlehen darf maximal zu 10% vom RS monatlich zurückbezahlt werden.
Gilt widerum nicht, wenn es aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens verursacht wurde. Sprich, wenn man den vollen RS bekam aber keinen Strom gezahlt hat. Kann man aber aufgrund einer Sanktion den Strom nicht zahlen und droht die Abschaltung ist es eine Grauzone, wo ein Gericht in der Regel entscheiden muss.
Was für ein Quatsch.
Das JC MUSS schonmal garnix !
Erst recht nicht die Schulden der Leistungsempfänger begleichen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:18
@thanks
Ach du meine Güte. Mal jemand mit keiner Ahnung :)

Merkwürdig, dass ich dem JC für eine Kundin dazu gebracht habe, dieses zu tun. Durch Vorlage eines Urteils des LSG Essen ;)
Aber die vom LSG haben keine Ahnung richtig? Und was die entscheiden ist für JC nicht bindend oder? ;)
Ja, LSG Urteile haben keine Bundesweite bindungswirkung. Aber es ist Richtungsweisend. Und einen Prozess bis zum BSG wollen die nur selten. Zumal das BSG meistens, nicht immer, Urteile der LSG bestätigen.

Nur für dich das Urteil:
L 2 AS 313/13 B ER
Darfst es dir gerne durchlesen und dann deinen Post nochmal korrigieren.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:21
@Saturius

Ja wow, da hast du einen Angestellten dazu "gebracht" deiner Freundin ein Darlehen zu geben.
Ich bin fassungslos :D Da hast du aber ganz ganz toll geholfen du Robin Hood der Gesetzestexte


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:23
@thanks
Nur weil du in dem Saftladen arbeitest, heisst das noch lange nicht, dass du die allwissende im SGB Bereich bist.
Viele Sachbearbeiter bei den JC haben leider nur halbahnung und deswegen kommen auch viele Fehlbescheide und Entscheidungen zustande.

Das meine ich nicht böse und ist auch kein Vorwurf. Denn ihr werdet eben nicht ganz so eingehend geschult. DAher könnt ihr nur nach eurem Wissen entscheiden und handeln.

Genauso wie ein anderer hier, der auch beim JC arbeitet felsenfest davon überzeugt war, dass einer Kundin, die ein Kind hatte und dieses nur am Wochenende bei sich hatte, meinte, ihr stünde für das Wochenende kein RS für das Kind zu, da das Kind schon beim Kindsvater einen RS bezieht.

Tjaaaa Schwachsinn. Hatte schon das BSG und diverse LSG geurteilt. Aber die Sachbearbeiter beim hiesigen JC wussten nix davon und entschieden dagegen. Bis die Richterin hier beim SG denen nochmal den Kopf gewaschen hat und sich auf das BSG Urteil bezog ;)
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Ja wow, da hast du einen Angestellten dazu "gebracht" deiner Freundin ein Darlehen zu geben.
1. Nicht meine Freundin
2. Ja, hab ich dazu gebracht
3. Ging es sich um deine Klugscheisserei, dass die JC das nicht MÜSSTEN. Sieht das LSG aber anders. Also wenn schon klugscheissen, dann bitte mit Grundlage.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:25
Dann zeig mal wo drin steht, dass in einer EV kein Termin stehen darf.

The stage is yours


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:28
@Saturius

Nanana nun werd mal nicht persönlich... der Saftladen rettet deiner Freundin immerhin den arbeitslosen Hintern, also würde ich mich mit Beleidigungen gegenüber dem JC etwas zurück halten.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Viele Sachbearbeiter bei den JC haben leider nur halbahnung und deswegen kommen auch viele Fehlbescheide und Entscheidungen zustande.

Das meine ich nicht böse und ist auch kein Vorwurf. Denn ihr werdet eben nicht ganz so eingehend geschult. DAher könnt ihr nur nach eurem Wissen entscheiden und handeln.

Genauso wie ein anderer hier, der auch beim JC arbeitet felsenfest davon überzeugt war, dass einer Kundin, die ein Kind hatte und dieses nur am Wochenende bei sich hatte, meinte, ihr stünde für das Wochenende kein RS für das Kind zu, da das Kind schon beim Kindsvater einen RS bezieht.

Tjaaaa Schwachsinn. Hatte schon das BSG und diverse LSG geurteilt. Aber die Sachbearbeiter beim hiesigen JC wussten nix davon und entschieden dagegen. Bis die Richterin hier beim SG denen nochmal den Kopf gewaschen hat und sich auf das BSG Urteil bezog ;)
Ja, dafür haben halbwissende, nicht ausreichend geschulte Mitarbeiter ja Gott sei Dank dich - den Typen der Angestellte DAZU BRINGT ein Darlehen zu genehmigen ^^


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:35
@capspauldin
Da hatte ich mich falsch ausgedrückt. In der EGV darf alles stehen, da es sich lediglich um Verträge handelt.

Termine allerdings sind eigentlich per separater Terminsladung ... Da bei einem Verstoß nur mit 10% zu sanktionieren ist.
Wenn ein Termin jedoch in einer EGV steht kann dieser Verstoß mit 30% sanktioniert werden. Da Verstöße gegen EGVs mit 30% beginnen. ;)
Sollte also auch dementsprechend in der EGV schriftlich festgehalten werden, dass Meldetermine weiterhin nur mit 10% sanktioniert werden.

Wer ne EGV selbst unterschreibt ist nunmal selbst schuld, da man mit seiner Unterschrift bestätigt, jede Konsequenz zu übernehmen. Sei sie noch so ungerechtfertigt.

Daher rate ich jedem immer den VA abzuwarten. Da man nur dann auch wirklich sicher rechtlich dagegen vorgehen kann.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:den Typen der Angestellte DAZU BRINGT ein Darlehen zu genehmigen
Tja, irgendeiner muss den Angestellten ja die REchtslage scheinbar erklären, da sie sie selbst nicht so genau kennen ;)
Und ich bringe keinen zu irgendwas, sondern stelle nur die rechtliche Situation klar. Die JC Mitarbeiter sind überwiegend Quereinsteiger, die mal 1 - 2 Wochen geschult wurden und nur das nötigste vermittelt bekommen.
Ich sag ja, dass es nicht mal unbedingt böswillig von denen ist (wobei ich da auch schon anderes erlebt habe). Es ist eben teilweise Unwissenheit über die rechtliche Situation.

Und es wäre kein Saftladen, wenn die Aufklärung dort und Beratung dort auch so wäre, wie es eigentlich sein sollte.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:42
@Saturius

Aha und du meinst mich jetzt zum Quereinsteiger deklarieren zu müssen obwohl du der jenige bist der hier mit Halbwissen glänzt, soso.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Merkwürdig, dass ich dem JC für eine Kundin dazu gebracht habe, dieses zu tun. Durch Vorlage eines Urteils des LSG Essen ;)
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und ich bringe keinen zu irgendwas, sondern stelle nur die rechtliche Situation klar.
Ja und schon machts keinen Spaß mehr mit dir zu diskutieren, wenn du nach 3 Beiträgen dir selbst schon widersprichst.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:48
@thanks
Ja, dieses von Oben herab Ich-arbeite-hier-also-haben-alle-anderen-keine-Ahnung-Verhalten kenne ich von JC Mitarbeitern schon zur genüge.
Dann bleiben wir dabei, dass ich ein JC dazu gebracht, der Kundin recht zu geben.
EDIT:
Nennen wir es eher, ich habe ein JC dazu gebracht, geltendes Recht anzuwenden. Das wäre korrekter.

Wo glänze ich denn mit Halbwissen? Du hast behauptet, das JC müsse keine Stromschulden übernehmen, und ich habe dir ein Urteil eines LSG vorgelegt, was zeigt, dass du scheinbar bestenfalls Halbwissen besitzt.
Aber das hören ja JC Mitarbeiter wie du nur ungern, dass sie in ihrem Bereich nur halbe Ahnung haben.
Ein Glück gibts nicht nur Mitarbeiter wie dich.

Aber schön zu sehen, wie sich die Mitarbeiter selbst vorführen mit ihrem "ich weiß alles in dem Bereich" und dann doch raus kommt, dass sie keine Ahnung haben :)

Ich weiß mit sicherheit nicht alles aus dem SGB und kenne auch nicht alle Rechtslagen. Aber ich steh dann auch dazu. Aber wenn ich etwas weiß, und das JC eine Fehlentscheidung fällt, dann ist es völlig legitim Hartz4 Beziehern zu ihrem Recht zu verhelfen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:52
@Saturius

Ich weiss garnicht warum du immer persönlich anmerken musst das ich da arbeiten würde Oo
das ändert doch jetzt am Fakt rein garnichts.

Nochmal, das JC muss garnichts.
Und Stromschulden werden immer durch eigenverschulden hervorgerufen, der Stromanbieter stellt Strom nicht aus einer Laune heraus ab Oo
Somit greift hier was ?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 14:59
@thanks
Und Stromschulden werden immer durch eigenverschulden hervorgerufen, der Stromanbieter stellt Strom nicht aus einer Laune heraus an Oo
Immer? Soso
Bei der Kundin war es so, dass der Exfreund den Strom nicht zahlte, sie davon keine Ahnung hatte, beide sich trennten und sie auf den Stromschulden sitzen bliebt. (Ja, der Strom lief auf ihren Namen, war deren gemeinsame Wohnung und er kümmerte sich eigentlich um die Finanzen)
Gut, das könnte man jetzt auch als Eigenverschulden auslegen. Wie kann man seinem langjährigen Partner und Vater des eigenen Kindes nur vertrauen.
Nochmal, das JC muss garnichts.
Und Stromschulden werden immer durch eigenverschulden hervorgerufen, der Stromanbieter stellt Strom nicht aus einer Laune heraus an Oo
Somit greift hier was ?
Was also zeigt, du hast dir das Urteil nicht durchgelesen und willst dein Halbwissen weiter aufrecht halten.
Lies dir erst das Urteil durch und dann reden wir weiter. Denn dann musst du erst deine Aussage "das JC muss gar nichts. Auch bei Eigenverschulden nicht" korrigieren. Ich gebe dir noch einen kleinen Hinweis durch 2 Min googeln...
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (Az.: L 2 AS 313/13 B ER) hat nun jedoch geurteilt, dass die Leistungsträger die Energieschulden übernehmen müssen, auch wenn der Leistungsberechtigte die Schulden beim Energielieferanten „schuldhaft“ verursachte.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-grundsaetzliche-uebernahme-stromschulden-18975.html

Uiiiii da wird sogar auf das gleiche Urteil bezug genommen. ;)
So, fülle dein Halbwissen mal ein wenig auf und korrigiere mal deine Aussage. Obwohl ich vermute, dass eine Korrektur dein Ego jetzt nicht zulässt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 15:04
@Saturius


Boah du mit deinem Urteil ... du bist einfach nicht in der Lage zu begreifen worauf ich hinaus möchte.
Dein Diskussionsstil bereitet mir ne Eierstockentzündung
Bei der Kundin war es so, dass der Exfreund den Strom nicht zahlte, sie davon keine Ahnung hatte, beide sich trennten und sie auf den Stromschulden sitzen bliebt. (Ja, der Strom lief auf ihren Namen, war deren gemeinsame Wohnung und er kümmerte sich eigentlich um die Finanzen)
Gut, das könnte man jetzt auch als Eigenverschulden auslegen. Wie kann man seinem langjährigen Partner und Vater des eigenen Kindes nur vertrauen.


Nochmal, das JC muss garnichts.
Es war Eigenverschulden ! Eigene Dummheit.. thats it.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, kennste?

Es war also reine Kulanz vom Mitarbeiter... Mitleid. Das wars aber auch


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 15:07
*gähn* man sollte nie auf zwielichtigen Gestalten aus dem Internet hören.
Dies ist mein Ratschlag und man sollte immer Kenntnisse über seinen eigenen Haushalt haben.
Auch als Weibchen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 15:14
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Es war Eigenverschulden ! Eigene Dummheit.. thats it.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, kennste?

Es war also reine Kulanz vom Mitarbeiter... Mitleid. Das wars aber auch
Sag mal, denkst du mit deinen Eierstöcken?
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Boah du mit deinem Urteil ... du bist einfach nicht in der Lage zu begreifen worauf ich hinaus möchte.
Soweit ich dich verstehe, willst du mir sagen, weil sie so dumm war, ihrem Exfreund zu vertrauen, hat sie Pech gehabt mit dem Strom, und jeglichen Anspruch auf geltendes Recht verwirkt...

Ob es nun Dummheit, Eigenverschulden, schlechte Haushaltsplanung oder sonst was war...
Urteile der Gerichte dienen dazu rechtliche Situationen klar zu regeln. Für und gegen Leistungsbezieher.

Auch wenn das Urteil aus mancher Sicht nicht nachvollziehbar ist, ist es für die JC zumindest im Land NRW bindend. Und es sagt, auch bei schuldhafter verschuldung beim Stromanbieter, MUSS das JC diese Schulden darlehensweise übernehmen.
Ob es dir nun passt oder nicht. Ob es nun Dummheit von der Kundin war oder nicht.
Das JC muss geltendes Recht, wozu auch Urteile von Gerichten gehört, anwenden. Was deine Aussage
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Es war also reine Kulanz vom Mitarbeiter... Mitleid. Das wars aber auch
und
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:das JC muss garnichts.
in den Boden stampft. Denn das JC MUSS es tun.
Raffst du es jetzt mit deinen Eierstöcken?

Ich hab ja schon Beratungsresistenz kennen gelernt. Aber du topst es gerade wirklich.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Boah du mit deinem Urteil ...
Und bei Gesetzestexten denkst du genauso? Denn Urteile kannst du als Gesetzestext ansehen.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:*gähn* man sollte nie auf zwielichtigen Gestalten aus dem Internet hören.
Da gebe ich dir vollkommen Recht.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:und man sollte immer Kenntnisse über seinen eigenen Haushalt haben.
Auch als Weibchen.
Und auch da gebe ich dir REcht. Sie war/ist wohl scheinbar eine von diesen naiven, die ihrem Partner nach 8 Jahren Beziehung vertraut hat. Wie gesagt, man kann das als Dummheit und Naivität abtun und somit auch die Stromschulden als selbstverschuldet ansehen. Was aber über das derzeit geltende Recht nicht hinweg hilft. So vielen das Urteil auch nicht passt oder schmeckt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 15:50
@thanks

Da muss man sich ja Sorgen machen falls du für sowas zuständig bist :D


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 15:57
Jaja das JC der Saftladen ..

melde mich wieder zu Wort, wenn ich meine das es dazu was zu sagen gibt.
Dieses würde ich gern so stehen lassen und mich nicht weiter daran stören :D


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 23:38
@thanks
Wie sieht denn die Rechtslage bei euch bezüglich stromschulden nun aus? :)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.12.2014 um 23:46
@Basto
Anders als im restlichen Deutschland :) Bei denen gelten Urteile nicht ;)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

08.12.2014 um 00:44
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb: der Saftladen rettet deiner Freundin immerhin den arbeitslosen Hintern,
Es ist äußerst beschämend so wenig Emphatie zu besitzen, dass man eine Alleinerziehende Mutter mit Kleinkind noch den "Arbeitslosen Hintern" hinterher sagt.

Es ist wirklich befremdend dies von jemandem zu hören, dessen Job es ist, sich um solche Fälle zu kümmern.

Der Umstand das du beim JC arbeitest in Zusammenhang deiner Aussagen lassen ein Bild von dir ergeben, welches mangelnde Emphatie, fehlende soziale Kompetenz und eine Art Feindbild hervor hebt. Das muss dir noch nicht mal selbst bewusst sein, nein, vielleicht bemerkst du dein herablassendes Verhalten ja nicht mal.

Du scheinst mir nicht sehr reif zu sein, was ich schade finde, da du es bist, die gewissenhaft, sowohl moralisch als auch rechtlich im Einklang mit sich, Tag für Tag Entscheidungen fällen muss.

Vielleicht bist du ja auch ganz anders und warst nur aufgebracht wegen dem Halbwissen, welches du besitzt, stur vertrittst und die eigene Rechtsgrundlage deiner Arbeit nicht kennst.

Vielleicht arbeitest du nicht mal in der Leistungsabteilung und lässt hier ein wenig den dicken Max raus hängen, völlig inkompetent.

Ich wünsche mir zumindest weniger Mitarbeiter deiner Sorte zukünftig in deutschen Jobcentern. Dann gäbe es weniger fehlerhafte Bescheide, weniger Ungerechtigkeit und Willkür und weniger Arroganz des Menschen gegenüber, der genauso Mensch ist wie du. Oder anders gesagt, da du nicht den nötigen Respekt vor anderen Menschen besitzt, wünsche ich dir mit Kleinkind und plötzlich alleine ohne Arbeit ect. Da zu stehen. Vielleicht schult das eine der wichtigsten Vorraussetzungen für deinen Job: Respekt und Emphatie.


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