Israel - wohin führt der Weg?
um 01:28darauf antwortete @interrodingsSämpf schrieb:Klingt für mich nach den Träumen von Nazis und Terroristen.
@interrodingsinterrodings schrieb:Na. Das sind in grunde die einzigen welche momentan vom völkerrecht profitieren... das is ja das problem dabei.
Nein eben gerade nicht.
Lässt sich doch alles im Völkerrecht nachlesen.
Als Angriffshandlung gilt gem. Art 3:
das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, wenn diese mit Waffengewalt Handlungen gegen einen anderen Staat ausführen, die auf Grund ihrer Schwere den oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder die wesentliche Beteiligung daran.Der durch eine solche Handlung, angegriffene Staat, darf sich dann im Einklang mit dem Völkerrecht wehren.
Da greift dann das Recht auf Selbstverteidigung.
Es besteht das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Bei einem bewaffneten Angriff gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen darf dieses militärische Gewalt einsetzen.Quelle: Wikipedia: Allgemeines Gewaltverbot#Literatur
Wo profitiert eine Terroristengruppe da bitte schön vom Völkerrecht ? Wenn sie einen Staat angreifen, dürfen sie mit militärischen Mitteln, vom Angegriffenen bekämpft werden.
Damit war die Bekämpfung der Hisbollah im Libanon, welche Israel aus Solidarität mit der Hamas mit Raketen beschoss, eine legitime Selbstverteidigung des Staates Israel, in vollem Einklang mit dem Völkerrecht.