ApexOne schrieb:
zaeld schrieb:Beispiel: AN 1, Single. AN 2 mit Frau und 2 Kindern, Gehalt von beiden: 100$. AN 3 über der Beitragsbemessungsgrenze, Gehalt: 200$.
Bisher: Von 200$ Einkommen müssen 5 Personen zu jeweils 5$ gesundheitsversorgt werden, das kostet 25$.
Falsch - die Jetzigen Einnahmen wären:
Single: 16$.
AN2: 16$
...32$ / 5 =6,40 $
Ich habe ein neues Beispiel mit einfachen Werten genommen, um das Grundprinzip zu erklären. Das hatte mit den 16% vorher nichts mehr zu tun. Die 16% habe ich auch nur genommen, weil das glaube ich derzeit so ungefähr der Anteil ist, den man dafür aufbringt.
(komische Währung und Beträge)
Ist doch besser, das Prinzip mit einfachen Werten zu erklären. Dass sich der KV-Anteil bei den beiden Arbeitnehmern von 12,5 auf 7,5% verringert, sieht man sehr deutlich, ist aber auch ein sehr vereinfachtes Beispiel.
zaeld schrieb:Neu: Von 400$ Einkommen (AN 1 + AN2 + AN 3) müssen 6 Personen zu 5$ versorgt werden, macht 30$. AN 1 und AN 2 zahlen jeweils 7,50$ und AN 3 zahlt 15$. AN 1 und AN 2 zahlen also jeder 5$ weniger in die KV.
Nö, bei 400$ wären die Einnahmen für die GKW 4x16$ als Steueraufschlag.
64$ / 6 =10,67 $
Auf Nachfrage hast Du selbst geschrieben dass der KV Betrag 16%, gleich für alle als Aufschlag...und jetzt?
Das war vielleicht nicht ausreichend erklärt. Mit der Umlagerung des 16% KV-Anteil von der Versicherung auf die Steuern war erst einmal nur das Grundprinzip gemeint, dass man statt expliziter KV-Beiträge nunmehr Steuern bezahlt.
Bei dem Modell über die Finanzierung mit Steuern würde es nicht einfach fest bei den 16% bleiben, sondern es ergibt sich aus dem gesamten zusätzlichen Finanzbedarf fürs Gesundheitswesen verteilt über alle Einkommen. Also so, wie ich es im Beispiel in "Neu:" hergeleitet habe.
Also in erster Näherung (alt = derzeitige Regelung, neu = dieser Vorschlag über Steuerfinazierung):
altes Steueraufkommen = Gesamteinkommen aller Einkommensteuerpflichtigen * alter Steuersatz
Jetzt kommen zum Steueraufkommen zusätzlich die benötigten Gesundheitskosten (GK) dazu:
neues Steueraufkommen = altes SteuerAufkommen + GK = Gesamteinkommen * neuer Steuersatz
Das kann man jetzt nach "neuer Steuersatz" umformen und die Differenz zum alten Steuersatz bilden, dann hat man die tatsächliche Steuererhöhung in Prozentpunkten.
In Wirklichkeit wird es etwas komplizierter, weil bei dieser Rechnung die Steuerprogression noch nicht berücksichtigt ist, aber das bekommt man dann schon noch hin.
kuno7 schrieb:Ich würde eher in die Richtung tendieren, die Einkommensteuer (für jede Form von Einkommen) so zu erhöhen, dass man etwa auf den Betrag kommt, der für die entsprechenden Leistungen (GKV, RV, PV) benötigt wird. Welche Größenordnung das is, lässt sich ja vorher ermitteln.
Genau so meinte ich das.