ApexOne schrieb:Ich schrieb doch: ich sehe es grundsätzlich als Verstoss gegen das Neutralitätsgebot.
Dazu finde ich es saublöd, ich personalisiere: Ich als Staat hätte die Aufgabe X, mache es nicht, bewillige aber dann Gelder jemanden der mich verklagt damit ich es tue.
@ApexOne:
Ich habe doch schon den Art. 2 (2) GG zitiert ("Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"): Bei diesem Thema (und anderen) darf der Staat nicht neutral sein so nach dem Motto: "Ist doch mir egal, ob meine Bürger in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt werden." Hier hat der Staat einen klaren Auftrag.
Nehmen wir es mal als wahr an, dass der Staat Gelder bewilligt, um ihn selbst zu verklagen (ich hatte ja darauf hingewiesen, dass es im Falle der DUH Projektzuschüsse sind, in wieweit damit Gerichtskosten bestritten werden können, weiß ich nicht), wenn also dies so ist, dann ist es eine Art "Check-and-Balances-System", um sicherzustellen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.
Natürlich wäre es für den Staat einfacher, wenn es keine Organisationen gäbe, die im Namen von betroffenen Bürgern Recht vor Gericht einfordern können, auch gegen den Staat. Aber willst du wirklich, dass die Möglichkeiten, den Staat zu dem zu zwingen, wozu er verpflichtet ist, eingeschränkt werden? Oder auch den Staat zu zwingen, von etwas abzulassen, was gegen geltendes Recht ist? Wir beschweren uns doch darüber, dass der Staat immer übergriffiger wird, also selbstherrlicher, da bin ich um jede Möglichkeit froh, dieses Treiben gerichtlich überprüfen zu lassen.