Sherlock_H schrieb:Ich sehe nicht ein, dass jemand bis zu 20.000,-- auf seinem Bankkonto hat und sich trotzdem von der Gemeinschaft der Steuerzahler seinen Lebensunterhalt bezahlen lässt.
Tja, da gibt es zwei Sichtweisen.
Stell dir mal zwei identische Leute vor, die beide das gleiche verdienen. Der eine verjubelt sein Einkommen immer sofort, gibt also die Hälfte für Autos, Partys und Frauen aus, die andere Hälfte verprasst er einfach. Der andere denkt an seine Altersvorsorge und spart sein Einkommen mühsam an.
Jetzt rutschen beide in die Sozialhilfe. Der, der das Leben bisher aus dem vollen ausgekostet hat, bekommt sofort Unterstützung vom Staat. Der Sparsame muss erst an sein Gespartes ran und seine Altersvorsorge ruinieren. Irgendwie fühlt sich das nicht so gerecht an.
Andererseits ist jemand, der Geld hat, auch nicht wirklich auf Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen.
Oder nimm einen Selbständigen, der ja für seine Altersvorsorge komplett selber verantwortlich ist. Wenn der mal einen Durchhänger bei den Einkünften hat, muss er an seine Altersvorsorge ran. Der (ex-) Angestellte dagegen bekommt sofort Geld vom Staat und man geht nicht an seine zukünftige Rente ran.
Auch deshalb plädiere ich ja dafür - wie hier schon neulich mal vorgeschlagen -, dass man einen Teil seines Vermögens für seine Altersvorsorge definieren kann. Dieser Teil wird bei Kapitaleinkünften oder -zuwächsen nicht besteuert und würde für die Auszahlung von Sozialhilfe auch nicht herangezogen werden können. Im Gegenzug darf man an dieses Geld erst bei Renteneintritt ran. Das Schonvermögen müsste auf 0 oder auf einen kleinen Betrag begrenzt werden, den man üblicherweise auf dem Girokonto als kleinen Puffer lässt, also vielleicht 5000 Euro oder etwas weniger.
Das wäre für mich eine Lösung des Problems.