bgeoweh schrieb:- Anlagevermögen, dass in privilegierten Anlageformen für die Altersvorsorge angelegt ist (d.h. Riester-Renten usw.) ist als besonders geschütztes Vermögen ebenfalls von der Verbrauchspflicht ausgenommen
Stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht. Ich hatte eher daran gedacht, dass man sich selbst um die Altersvorsorge kümmert, flexibel je nach Bedarf das Geld anlegt, dabei auch Anlageformen nimmt, die deutlich mehr als Riester abwerfen und für die man keinen bürokratischen Vertrag bei einer Bank braucht, wo der Vermittler auch noch kräftig mitverdient.
mitH2CO3 schrieb:Und wieder die Armutsgrenze, shame.
Ach, die kann man sowieso vergessen. Die wird ja irgendwie anhand des Durchschnittlohns berechnet, wer so und so viel darunter liegt, der gilt als arm. Das könnte zumindest theoretisch zu der Situation führen, dass jemand, der sich ständig vollfressen kann, in einer 4-Zimmer-Wohnung lebt und zweimal im Jahr in den Urlaub fährt, als arm gilt, weil alle anderen sich eine 5-Zimmer-Wohnung und drei Reisen im Jahr leisten können.
Diese komische Armutsgrenze ist kein Absolutwert (natürlich in Relation zum Preisniveau), und somit überhaupt nicht aussagekräftig.