zaeld schrieb:Könntest du noch kurz erläutern, was die Nachkommen von den Stiftungen eigentlich haben, nachdem sie sie quasi steuerfrei geerbt haben?
Eine Familienstiftung gehört nicht mehr der Familie, sondern sich selbst, Begünstigte der Familienstiftung sind, es sagt der Name schon, meistens Familienmitglieder. Bekommen diese Geld aus der Stiftung, wird das mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Auch bei einer Riesenstiftung wie bei Familie Schwarz. Gönnt sich also der Vorsitzende des Stiftungsrates 1 Millionen Jahresentschädigung für seine Tätigkeit, so muss die Summe versteuert werden.
Is so.
Die Gewinne der Stiftung werden mit dem Körperschaftssteuersatz versteuert, wie andere Unternehmen auch, werden aber nicht ausgeschüttet, sondern dienen der Stiftung zur Bildung von Eigenkapital.
Alle 30 Jahre wird Erbersatzsteuer fällig, da die Stiftung sich selbst gehört, muss die Stiftung dafür gerade stehen, begünstigte Familienmitglieder müssen nichts zahlen, da ihnen die Stiftung ja nicht mehr gehört.
Was ist beim Großteil der Familienstiftung der eigentliche Hintergrund eine Stiftung zu gründen?
Tatsächlich ist es die Vererbung, und zwar um nicht Steuern zu sparen, sondern um Nachkommen, die nicht so geraten sind, im Zaun zu halten, kurz gesagt, eine totale Enterbung ist nicht so leicht möglich in Deutschland, es gibt immer den Pflichtteil bei Vermögen, aber nicht bei Stiftungen, weil Stiftungen nicht vererbet werden können, denn sie gehören ja sich selbst.
Der Stiftungsrat mit mehreren Mitgliedern gibt die operative Richtung vor, Deppen unter den Erben, es gibt keine Erben bei Stiftungen sondern nur noch Begünstigte, kommen nicht einfach mehr an das Vermögen ran und können es auch nicht mehr durchbringen.
Begünstigte können durchaus handverlesen sein, nicht jeder aus der stinkigen Verwandschaft ist automatisch begünstigt, muss man dann im Stiftungszweck nachlesen, wer unter die Begünstigten fällt.