mitH2CO3 schrieb:Ne, sie sagt es nunmal genau im Kontext mit der Wegzugsbesteuerung.
Schreckliches Video - danke für das erneute Posten.
These: wenn die Steuern steigen bzw. neu eingeführt werden, ziehen die Reichen weg.
Antithese der forschenden Doktor Frau: nein, das ist Quatsch. Sie ziehen nicht weg weil sie dann mittels Wegzugsteuer besteuert werden. Außerdem sind sie Menschen und ortsbezogen.
mitH2CO3 schrieb:. Die soll - nach meinem Verständnis- ja auch primär Betriebsvermögen treffen, welches fast gänzlich im Besitz der ÜBER-Reichen ist (zu etwas über 86% in Deutschland).
Die Steuer betrifft nicht das Betriebsvermögen, das wird an sich nicht angetastet, sondern das Betriebsvermögen ist die Bemessungsgrundlage für die Wegzugsteuer an dem Eigentümer.
Angenommen X gründet eine GmbH, Startkapital 25k. Die Firma entwickelt sich und ist 10 Mio Wert - sollte der Eigentümer auswandern wollen = Steuerpflicht in einem anderen Land, wird es so behandelt als hätte er die Firma verkauft und muss Steuern auf den Gewinn zahlen -> 10 Mio - 25k = 9,975Mio Gewinn -> Besteuerung als wäre es Einkommen, somit-> ca. 2,6 bis 2,9 Mio Steuern.
Die Wegsteuer wird aktiv ab 1% Anteile, mittlerweile auch für ETF Fonds ab 500k Wert.
Einzelunternehmer und bzw. Selbständige "1 Man Show" werden mit der Entstrickungssteuer beglückt (noch komplizierter).
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Als ich in Davos mit meinen Freunden gesprochen habe, waren wir der Meinung dass die Wegzugsteuer nicht mit EU Recht zu vereinbaren ist, im Züge der Freizügigkeit kann es nicht sein dass auch anderen Ländern die Firmen oder ihre Eigentümer einfach wegziehen können, aber aus Deutschland nicht.
Alle EU Bürger sind gleich zu behandeln, die Freizügigkeit und Niederlassungsrecht sind garantiert, es darf keine Hürden geben bzw. eine einheitliche Regelung. Die Wegzugsteuer ist auch eine Konkurrenzbenachteiligung, ein einseitiger Eingriff in den Markt von der deutschen Seite aus.