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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

19.686 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: RAF, Linksextreme, Pseudolinke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:39
@shionoro
Die neue Gesetzesänderung wird hier wohl nur im Fall des Landfriedensbruch relevant sein. Und davon ab steht in dem Gesetzesentwurf nirgends etwas von Freiwild und erlebnisorientierten Gewalttätern. Das liest sich für mich wie ein politisches Statement. Aber gut, ein anderer mag darin eine VT sehen.

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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:41
@shionoro

Ok hab grad mal geschaut ob es ähnliche Vorfälle gab. Die google-suche zeigt derzeit aber fast nur dieses G-20 Urteil.

Ein Fan von Rostock hat aber mal einen 2kg schweren Stein auf einen Polizisten geworfen und ihn verletzt. Dafür bekam er sogar 4 Jahre und 5 Monate, die Staatsanwaltschafft forderte aber 4 Jahre und 9 Monate. Er war 33, Vorstrafen werden nicht genannt, auch nicht ob es keine gab. Dennoch blieb man damit unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Wobei ein Stein mit 2Kg natürlich schon was anderes ist und ich nicht weiß ob der Polizist dort besonders geschützt war. Immerhin wurde das ganze aber auch unter Totschlag verhandelt.

Aber eben deswegen ist dieses Urteil dann doch krass zu bewerten, denn selbst die Staatsanwaltschaft müsste ja nun prüfen das Urteil anzufechten. Immerhin wurde selbst sie überboten.

Hier mal der kurze Link dazu: http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/haftstrafe-fuer-rostocker-fan-nach-steinwurf-auf-polizisten-0222310405.html (Archiv-Version vom 30.05.2016)


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29.08.2017 um 01:42
Zitat von vincentvincent schrieb:Die neue Gesetzesänderung wird hier wohl nur im Fall des Landfriedensbruch relevant sein. Und davon ab steht in dem Gesetzesentwurf nirgends etwas von Freiwild und erlebnisorientierten Gewalttätern.
Ich glaube, du verwechselst hier zwei Dinge - es geht nicht um den allerneuesten Plan der Unions-Innenminister, den Landfriedensbruch nochmals weiter zu fassen und schwerer zu bestrafen.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:43
Zitat von vincentvincent schrieb:Die neue Gesetzesänderung wird hier wohl nur im Fall des Landfriedensbruch relevant sein. Und davon ab steht in dem Gesetzesentwurf nirgends etwas von Freiwild und erlebnisorientierten Gewalttätern. Das liest sich für mich wie ein politisches Statement. Aber gut, ein anderer mag darin eine VT sehen.
Die neue gesetzesänderung ist doch gerade für angriffe auf polizisten relevant.

@Bone02943

Eine Sekunde googeln:

https://www.onetz.de/deutschland-und-die-welt-r/vermischtes-de-welt/richter-geht-ueber-forderung-der-anklage-hinaus-lebenslaenglich-fuer-raubmoerder-d1719900.html


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29.08.2017 um 01:47
@shionoro

Gut nach solchen Urteilen hab ich jetzt nicht gesucht. Ich glaube dir ja das es vorkommt das Richter sich auch mal über dem bewegen was die Staatsanwaltschaft fordert, nur ist es bei mir echt nicht geläufig. Ich lese eher das man unterhalb der Staatsanwaltschaft bleibt, oder höchstens bis zu dieser Höhe geht. Wie gesagt für mich ist das halt selten so wie hier entschieden wurde, vorallem wenn man eben bedenkt das es keine Vorstrafen gab und der jenige erst 21 ist.


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29.08.2017 um 01:48
@shionoro
Ja, natürlich ist sie dafür relevant. Wir reden hier aber über das Strafmaß. Das neue Gesetz sieht in dem Punkt des Angriffs auf die Vollstreckungsbeamten keine höheren Strafen vor. Es sind 3 bzw. 6 Monate bis zu 5 Jahren bei Widerstand und Angriff vorgesehen. Der Paragraf 224 bezüglich Köperverletzung sieht aber sogar strengere Strafen von 3-6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Also mag das Urteil darauf basieren, die Höhe der Strafe aber dürfte sich dadurch nicht ändern.
Kannst auch die Tatbestände mal vergleichen..


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29.08.2017 um 01:49
@vincent

Der ganze Quatsch ergibt sich aus §§113,114 StGB - weil der Widerstand mit dem Flaschenwurf tätlich ist, haben wir direkt einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren, weil die Tathandlung mit anderen gemeinschaftlich und unter Mitführung "gefährlicher Werkzeuge" stattfindet, haben wir auch gleich noch den besonders schweren Fall.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:50
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Gut nach solchen Urteilen hab ich jetzt nicht gesucht. Ich glaube dir ja das es vorkommt das Richter sich auch mal über dem bewegen was die Staatsanwaltschaft fordert, nur ist es bei mir echt nicht geläufig. Ich lese eher das man unterhaln der Staatsanwaltschaft bleibt, oder höchstens bis zu dieser Höhe geht. Wie gesagt für mich ist das halt selten so wie hier entschieden wurde, vorallem wenn man eben bedenkt das es keine Vorstrafen gab und der jenige erst 21 ist.
Bitte glaube mir, dass es nicht so selten ist, dass dieses urteil in irgendeiner Form beachtenswert ist außerhalb dem Punkt, dass es sich nach einer neuen Gesetzgebung richtet.

Es ist doch nicht schwer vorstellbar, dass die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen oft an Erfahrungswerten festmacht, die sich an den vorherigen Richterurteilen orientieren. Jetzt wurde den richtern von oben vorgegeben, bitte härtere urteile zu fällen, und die staatsanwaltschaft muss erst neue erfahrungswerte sammeln diesbezüglich.


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29.08.2017 um 01:52
@Rho-ny-theta
Genau. Aber dadurch deckt man ja nur mehr Täter bzw. mehr Taten ab. Das Strafmaß selbst wird aber nicht höher gesetzt. Wie gesagt, der gleiche Tatbestand,
"mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,"
kann sogar von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft werden.
https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html


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29.08.2017 um 01:54
@vincent

Du vernachlässigst hier, dass wir es mit mehreren Straftatbeständen in Tateinheit zu tun haben - nach den Regeln der Gesamtstrafbildung macht es sehr wohl einen Unterschied, welche Strafmaße die einzelnen Taten haben, die werden zur Ermittlung der Gesamtstrafe nämlich i.d.R. anteilig summiert...


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29.08.2017 um 01:55
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Jetzt wurde den richtern von oben vorgegeben, bitte härtere urteile zu fällen, und die staatsanwaltschaft muss erst neue erfahrungswerte sammeln diesbezüglich.
Na dann ist es ja doch ein politisches Urteil, vielleicht hat man die Verschärfung ja mit Absicht so gewählt das es noch vor G-20 eingeführt wurde. :o: ok das wäre auch ne VT :D


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:56
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Na dann ist es ja doch ein politisches Urteil, vielleicht hat man die Verschärfung ja mit Absicht so gewählt das es noch vor G-20 eingeführt wurde. :O ok das wäre auch ne VT
Das müsste man doch gar nicht heimlich tun.
Die meisten Leute sind durchaus damit zufrieden, dass Demo Gewalttäter auch empfindeliche Strafen bekommen können.
Wenn man wirklich Populismus machen wollte bei der CDU hätte man es an die große glocke gehängt.
Wollte aber auch die SPD, und die wollen das ihre Wähler nicht unbedingt sooo genau wissen lassen.


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29.08.2017 um 01:56
@Rho-ny-theta
Hm, deswegen dachte ich ja, wäre das mit dem Landfriedensbruch neu. Denn hier liest es sich eben nicht so, als würde man den Tatbestand auch aufsummieren; zumindest vor der Änderung.
Ergänzend dazu schlägt der Gesetzentwurf Änderungen bei den Straftatbeständen des Landfriedensbruchs und des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs vor. Die bislang geltende Subsidiaritätsklausel, die vorsieht, dass Landfriedensbruch nicht bestraft werden kann, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, wird gestrichen. So kann künftig dem spezifischen Unrecht des Landfriedensbruchs besser Rechnung getragen werden.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02082017_Kabinett_Schutz_Polizei.html

Aber bei dem Juristen-Kram qualmt mir immer der Schäden..^^


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29.08.2017 um 02:00
@vincent

Ist hier egal, weil es sowieso um den schweren Landfriedensbruch geht, nicht um den einfachen. Der schwere hat keine Subsidiaritätsklausel.


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29.08.2017 um 02:01
Landfriedensbruch is eh ne Sache für sich, da läuft man "gemütlich" zusammen zum Stadion und schon ist man mit dabei, obwohl man selbst friedlich ist. Kann aber nicht weg da vorne, links, rechts und hinten Polizisten laufen die einen einkesseln.
Wird man zufällig herausgezogen hat man die A-Karte.


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29.08.2017 um 02:03
@Bone02943

Auch hier: im gegenwärtigen Fall wird 125a vorgeworfen, nicht 125 - da ist nixmehr mit gemütlich.


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29.08.2017 um 02:05
@Rho-ny-theta
Gut, nur was bleibt denn dann am neuen Gesetz, was ein höheres Strafmaß als vorher absieht.. Landfriedensbruch ist es auch nicht, da ohnehin schwer. Das mit dem Angriff check ich auch nicht. Also dürfte es deshalb ja nicht höher ausfallen. :ask:


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29.08.2017 um 02:06
@vincent

Der schwere Landfriedensbruch hat bis zu zehn Jahre.


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29.08.2017 um 02:11
@Rho-ny-theta
Galt aber vorher auch..


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29.08.2017 um 02:12
§ 125a
Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

1In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schußwaffe bei sich führt,
2. eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

Fassung aufgrund des Zweiundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23.05.2017 (BGBl. I S. 1226), in Kraft getreten am 30.05.2017 Gesetzesbegründung verfügbar
Was genau ist denn dann neu dabei? https://dejure.org/gesetze/StGB/125a.html


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