Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

AfD

84.369 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

25.03.2020 um 20:57
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Dann können wohl kaum og. Restaurants überleben.
Warum nicht? Da sind ja noch die 60%, die eine andere Partei gewählt haben und diejenigen, die überhaupt nicht gewählt haben. Entsprechend ist das kein Beleg dafür, dass diese von AfD- Wähler nicht ab- und ausgrenzt werden.
----------
Auf der einen Seite ist es schade, dass es eben eine Löschung von Posting mit rechtsradikalem Gedankengut gegeben hat.Die Ausführungen hätten vielleicht das Potenzial gehabt, Menschen die Augen zu öffnen, die diese immer noch vor den Gefahren des Rechtsextremismus verschließen oder diesen verharmlosen. Auf der anderen Seite sollte diesem Denken keine Plattform geboten werden. Ist nur schwer, diese völlig zu entziehen wenn mittlerweile Politiker wie Höcke ungeniert Äußerungen, die aus der gleichen Ecke kommen, öffentlich verbreiten.


1x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 01:04
Die Geschichte von Döner-Imbissen und Restaurants in Regionen von hoher Frendenfeindlichkeit ist sowieso sehr speziell. Allein an ihrer Existenz die Abwesenheit von Fremdenfeindlichkeit absehen zu wollen, ist jedenfalls zu kurz gedacht.

https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/doener-dilemma-die-nazis-und-das-nationalgericht-kolumne-a-1291833.html


melden

AfD

26.03.2020 um 09:15
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:„Überführung der Bereitschaftspolizeien der Länder in die Bundespolizei“- Schwerwiegender Verstoß gegen das Föderalismusprinzip, dass der Ewigkeitsklausel unterliegt (Art. 20. Abs. 1, 30, 83 GG iVm Art. 79 Abs. 3 GG: Die Polizeihoheit liegt als Kernkompetenz bei den Ländern. Hier soll es darum gehen, große Polizeiverbände zentral der (natürlich erhofft AfD-geführten) Bundesregierung zu unterstellen, um einen bundesweiten Unterdrückungsapparat zur Verfügung zu haben, sowie das schon die NSDAP gemacht hatte.
@DerGreif

Erst mal ganz herzlichen Dank für Deinen umfangreichen Beitrag, der substantielle Diskussionsbeiträge liefert.

Ich habe mal obiges Beispiel herausgegriffen: Der Teil mit dem 'Unterdrückungsapparat' ist ja erst mal freie Fantasie und wäre in einem Parteiverbotsverfahren völlig irrelevant. Es sei denn, es gibt Parteiprogramme, in denen die Schaffung eines Unterdrückungsapparates auf diesem Wege wörtlich erwähnt wird.

Ob das ein schwerwiegender Verstoß gegen das Föderalismusprinzip wäre, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Schließlich exisitert ja auch jetzt schon eine Bundespolizei. Das hat ja auch bisher die Demokratie nicht zum Einsturz gebracht.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Es war aber gerade die erstgenannte falsche Behauptung Maaßens, die nur dazu diente, von den rechtsradikalen Tätern abzulenken, die letztlich zu seiner Versetzung in den Ruhestand führte.
N ja, in Dresden war ja zunächst mal ein Tötungsdelikt geschehen. Ob man das als Mord oder Totschlag schlussendlich bewertet, ist ja erst mal offen. Es war doch in Wirklichkeit viel mehr so, dass dieser Mord beinahe in Vergessenheit geriet und nur noch über vermeintliche Hetzjagden berichtet wurde. Anlass von Bürgergedenken und Bürgerprotesten war aber dieses Tötungsdelikt. Der feige Täter hatte einfach unverschämtes Glück, dass er trotz mitführen einer potentiell tötlichen Waffe nur wegen Totschlags verurteilt wurde. Das hätte auch völlig anders ausgehen können.


1x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 13:32
Zitat von grottenolmgrottenolm schrieb:Warum nicht? Da sind ja noch die 60%, die eine andere Partei gewählt haben und diejenigen, die überhaupt nicht gewählt haben. Entsprechend ist das kein Beleg dafür, dass diese von AfD- Wähler nicht ab- und ausgrenzt werden.
Liest hier keiner richtig in seinem Rassismus-Wahn?
Es ging um die allgemeine Ausgrenzung von anderen Kulturkreisen in Gebieten mit hohem AFD-Wähler Anteil:
Zitat von BalumpaBalumpa schrieb:Wäre ich Spanier, Italiener, Portugiese oder was auch immer mit erkennbar südländischem Aussehen, würde ich nicht in eine ostdeutsche Kleinstadt mit AfD-Wahlergebnissen jenseits der 25% ziehen.
Darauf habe ich mich stets bezogen. Jetzt muss nicht wieder irgend ein Argument gefunden werden, dass es nunmal Gegenden gibt wo AFD und geregelte Einwanderung funktionieren.
Zitat von BalumpaBalumpa schrieb:was die schlimmste Stufe der Anfeindungen wäre, sondern vielmehr schon um gesellschaftliche Ab- und Ausgrenzung.
Wenn man als Zugewanderter in einer Gemeinde, andauernd von 30% der Mitmenschen (40% bei 70% Wahlbeteiligung) ausgegrenzt angefeindet wird, wird man wohl kaum lange dort verweilen geschweige denn ein Gewerbe betreiben.


2x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 14:19
Der Berliner AfD-Abgeordnete Martin Trefzer ist positiv auf Corona getestet worden.

Das Pikante: Er war am letzten Donnerstag bereits ein Verdachtsfall, hätte sich also in Quarantäne begeben sollen, bis die Testergebnisse da wären, aber er war vorgestern noch in einem Untersuchungsausschuss, könnte also mehr als ein Dutzend Menschen dort angesteckt haben.
https://www.morgenpost.de/berlin/article228771161/Infizierter-AfD-Abgeordneter-noch-am-Dienstag-in-Sitzung.html

Vielleicht sollte die AfD eine Abteilung 'Trottel in der AfD' aufmachen, die wäre allerdings sehr groß ...
Aber es passt ja zu der menschenfeindlichen und egomanischen Einstellung vieler AfDler ...


melden

AfD

26.03.2020 um 15:04
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Gibt es Belege für Ethnopluralismus in der AFD?
Beitrag von eckhart (Seite 3.475)
In https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_B-II-2 also vom Verfassungsschutz wird Tillschneider folgendermaßen zitiert:
Für Tillschneider(AfD) ist das Programm der IBD mit den Zielen der AfD identisch:
„Obwohl sich deren Programm nicht von den Zielsetzungen der AfD unterscheidet, hat der Verfassungsschutz sie unter Beobachtung gestellt.“[461]
(IBD = Identitäre Bewegung Deutschland) Wikipedia: IBD
Zu[461] denke ich:Wahrscheinlich hat Tillschneider am 21.8.2019 auf facebook noch rumgemault, weil die IBD als rechtsextremistisch eingestuft wurde(die AfD aber nicht).
So dumm kann sichs drehen!
Die IBD bekennt sich zum Konzept des Ethnopluralismus, nach dem die Idealvorstellung einer staatlichen beziehungsweise gesellschaftlichen Ordnung in einem ethnisch und kulturell homogenen Staat besteht.
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/zahlen-und-fakten-rechtsextremismus/identitaere-bewegung-deutschland-2018 (Archiv-Version vom 08.05.2020)
Die Identitäre Bewegung ist nach Einschätzung des Verfassungsschutzes klar rechtsextremistisch. Zu diesem Ergebnis ist der Inlandsgeheimdienst nach dreijähriger Prüfung gekommen. Als Begründung gab der Inlandsgeheimdienst an, die Positionen der Identitären Bewegung Deutschland seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Organisation werde nunmehr als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" geführt.

Die Einstufung als rechtsextremistische Organisation erlaubt es dem Verfassungsschutz nun, die Identitäre Bewegung mit allen Mitteln, die einem Nachrichtendienst zur Verfügung stehen, zu beobachten. Vor drei Jahren hatte der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung als sogenannten Verdachtsfall eingestuft.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-07/verfassungsschutz-identitaere-bewegung-rechtsextremismus-einstufung

Das war glaube ich, der lustigste Beleg.


1x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 15:19
@eckhart

Danke.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Für Tillschneider(AfD) ist das Programm der IBD mit den Zielen der AfD identisch:

„Obwohl sich deren Programm nicht von den Zielsetzungen der AfD unterscheidet, hat der Verfassungsschutz sie unter Beobachtung gestellt.“[461]
Das war natürlich dumm.


Wobei sich ja der nationalliberale Teil der AFD klar von der IB distanziert.
Und Teil des Unvereinbarkeitsbeschlusses ist die IB ja auch.


3x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 15:28
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Wobei sich ja der nationalliberale Teil der AFD klar von der IB distanziert.
Lustig!
Meuthen ist sich auch für nichts zu blöd:
In diesem Sinne verwenden in Frankreich etwa Vertreter von Les Républicains, Debout la France und des Rassemblement National sowie auf europäischer Ebene die Fraktionen Europa der Nationen, Union für das Europa der Nationen und Europa der Nationen und der Freiheit und das rechtsextreme Parteienbündnis Europäischen Allianz der nationalen Bewegungen den Begriff. In Deutschland werden der Begriff und das mit ihm bezeichnete europapolitische Konzept von der Alternative für Deutschland vertreten.
Wikipedia: Europa der Vaterländer


melden

AfD

26.03.2020 um 16:49
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Das war natürlich dumm.
Das war wenigstens mal ehrlich. Da weiß man doch woran man bei diesem Haufen Sch... ist.


1x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 16:52
Auch aus pädagogischer Sicht wäre die "Abordnung" der Schüler unter Begleitung ihrer Lehrer zum Arbeitseinsatz auf dem Acker sinnvoll, sagte Frömming, der von Beruf selbst Lehrer ist. Denn durch die Schließung von Schulen und anderen Einrichtungen der Jugend- und Bildungsarbeit "fällt vielen jungen Menschen zu Hause sprichwörtlich die Decke auf den Kopf". Die Arbeit an der frischen Luft - bei der die Infektionsgefahr bei Einhaltung des Mindestabstandes sehr gering wäre - könnte da eine "willkommene Abwechslung" bieten. Ob es für die Feldarbeit eine Bezahlung geben sollte, müssten die Schulen dann individuell aushandeln, erklärte ein AfD-Sprecher.

Durch die wegen der Corona-Pandemie angeordneten Einreisebeschränkungen fehlen in der deutschen Landwirtschaft aktuell bis zu 300 000 Saisonarbeiter aus Osteuropa.
Die AfD hätte mal nachschauen sollen, ob auch Unterbringungs- und Transportbedingungen aufs Feld pandemiegerecht sind!
https://www.n-tv.de/ticker/AfD-will-Schueler-und-Studenten-zur-Feldarbeit-verdonnern-article21670695.html


1x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 17:22
Nur zwei AfD-MdBs haben für Beschluss nach Art 115 GG gestimmt. Der war aber Voraussetzung für Hilfen an kleine Betriebe bis 10 Beschäftigte. Jeder, der in solchen Betrieben arbeitet und schon mal AfD gewählt hat, sollte wissen: Die waren heute bereit, Euch hängen zu lassen.
https://twitter.com/MarcoBuschmann/status/1242912639304568832?fbclid=IwAR2g-H9GSmWCYbugrL9_xGNYALTVsiEyTeWYCjbhuCWdBGcs3x_LDn7XFtE

Die Partei des kleinen Mannes und für das einfache Volk.

Link zum Abstimmungsverhalten:

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/liste?fbclid=IwAR2VAlZYtmtuz2ir5gUIL-WkQOPOxeNEqdN2aMAGUg_HOXCPbFhprjElx34


melden

AfD

26.03.2020 um 17:23
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Da weiß man doch woran man bei diesem Haufen Sch... ist.
Man hätte den Thread "Die AFD ist scheiße, zeigt uns warum" nennen sollen.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Schüler unter Begleitung ihrer Lehrer zum Arbeitseinsatz auf dem Acker
Keine schlechte Idee, war in der DDR Pflicht in den Ferien bei der Landwirtschaft zu helfen, hat auch keinem geschadet.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Die AfD hätte mal nachschauen sollen, ob auch Unterbringungs- und Transportbedingungen aufs Feld pandemiegerecht sind!
Soll deiner Meinung nach die Ernte auf dem Feld verrotten?


4x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 17:27
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Soll deiner Meinung nach die Ernte auf dem Feld verrotten?
Wir sind im AfD-Thread und kennen im Gegensatz zur AfD die Arbeits- Transport und Unterbringungsbedingungen osteuropäischer Landwirtschaftshelfer.
Wenn Du meinst, die AfD würde helfen,sie pandemiegerecht gestalten, will ich Dich nicht daran hindern, @Freki2.0


melden

AfD

26.03.2020 um 17:27
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Keine schlechte Idee, war in der DDR Pflicht in den Ferien bei der Landwirtschaft zu helfen, hat auch keinem geschadet.
Vom Lehrer eins in die Fresse zu bekommen hat ja auch keinem geschadet, angeblich.
Aber wir leben zum Glück nicht mehr im damals und schon gar nicht mehr in der DDR.
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Man hätte den Thread "Die AFD ist scheiße, zeigt uns warum" nennen sollen.
Das wird doch auch so immer wieder gezeigt. Wer nach dem Lesen der ganzen Fakten hier noch immer seine Stimme der AfD gibt, der gibt die aus politischer Überzeugung.


2x zitiertmelden

AfD

26.03.2020 um 17:29
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Soll deiner Meinung nach die Ernte auf dem Feld verrotten?
Meiner Meinung sollten diejenigen, die Kinder aufs Feld schicken wollen, selbst zwangsverpflichtet werden ...

Das ist natürlich alles nicht machbar, weil unter Zwang kommt nichts Gutes heraus und die Bauern wollen das auch nicht, die wollen motivierte Erntehelfer (natürlich möglichst mit Erfahrung).
Zumal die Schüler auch weiterhin ihre Aufgaben von den Lehrern bekommen und teilweise auch von den Eltern unterrichtet werden, also sie haben gar nicht die Zeit.


melden

AfD

26.03.2020 um 17:31
@sacredheart
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich habe mal obiges Beispiel herausgegriffen: Der Teil mit dem 'Unterdrückungsapparat' ist ja erst mal freie Fantasie und wäre in einem Parteiverbotsverfahren völlig irrelevant. Es sei denn, es gibt Parteiprogramme, in denen die Schaffung eines Unterdrückungsapparates auf diesem Wege wörtlich erwähnt wird.
Dass die AfD damit den Aufbau eines Unterdrückungsapparates bezweckt, ist in der Tat Spekulation meinerseits, da ich keinen anderen Sinn darin sehe, den Ländern ihre Bereitschaftspolizeien wegzunehmen, um sie der Bundesregierung zu unterstellen, insbesondere wenn man die verfassungsfeindlichen Bestrebungen großer Teile der der wesentlichen Mandatsträger und innerparteilichen Amtsinhaber in Betracht zieht.

Darüber hinaus ist es nun mal so, dass die Polizeihoheit der Länder gerade der Vermeidung des Aufbaus eines zentralen Unterdrückungsapparates dienen soll. Wenn die Polizeihoheit der Länder also auf so eklatante Weise verletzt wird, wie bei der Forderung die Bereitschaftspolizei der Länder dem Bund zu unterstellen, wird damit eine wesentliche schützende Schranke tiefgreifend ausgehebelt, was bei der Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit und damit auch in einem Verbotserfahren natürlich eine ganz wesentliche Rolle spielt.

Der Kollege @kleinundgrün hat dazu sich auch schon ganz zutreffend geäußert.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ob das ein schwerwiegender Verstoß gegen das Föderalismusprinzip wäre, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Schließlich exisitert ja auch jetzt schon eine Bundespolizei. Das hat ja auch bisher die Demokratie nicht zum Einsturz gebracht.
Die Bundespolizei existiert nur für einen äußerst eng begrenzten Einsatzbereich, der die Unterstellung unter den Bund rechtfertigt. Dazu gehört der Grenzschutz und das Zollwesen, weil das eben einen grenzübergreifenden Bezug hat, der Schutz von bundeseigenen Einrichtungen, wobei hierzu insbesondere die Bahn sowie der Schutz des Luftverkehrs zählen, wobei letzterer auch wieder einen internationalen Bezug hat und darüber hinaus grundsätzlich ein länderübergreifendes Problem darstellt. Aufgrund der engen Begrenzung des Einsatzbereichs ist dies auch kein Problem, zumal für die Einrichtung der Bundespolizei eine verfassungsrechtliche Grundlage mit Art. 87 GG existiert. Es sei aber angemerkt, dass auch die Einrichtung der Bundespolizei von einer erheblichen Kontroverse begleitet war und auch schon gegen deren Einrichtung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angeführt wurden. Diesen konnte durch die Einschränkung des Aufgabenbereichs der Bundespolizei begegnet werden, weil mit der Einrichtung der Bundespolizei die Polizeihoheit der Länder nicht wesentlich eingeschränkt wurde. Insbesondere blieb dadurch die Polizeiorganisation der Länder unangetastet, die Aufgabenbereiche der Länderpolizei wurden dadurch auch nicht ihrer Kernkompetenzen beraubt.

Das ist aber nicht der Fall, wenn mit der Unterstellung der Bereitschaftspolizei der Länder unter die Bundespolizei den Ländern diese Großverbände weggenommen und der Zentralregierung unterstellt werden. Das stellt einen eklatanten Eingriff in die Polizeihoheit der Länder dar, für den es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt und auch nicht geben kann, weil die Polizeihoheit der Länder nun mal den wesentlichsten Teil des Föderalismusprinzips ausmacht und dieses der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG unterfällt. Um mal ein altes Gutachten aus den Anfängen der BRD zu zitieren: „Im föderalistischen System ist die Verwaltung grundsätzlich überhaupt, aber in jedem Fall die Polizei Ländersache, woran daher bis 1933 niemals Zweifel bestanden hat.“

Mithin liegt hier mit der Forderung der AfD ein schwerwiegender Verstoß gegen das Grundgesetz vor, die Forderung – schon allein für sich genommen – ist in offensichtlicher und eklatanter Weise verfassungswidrig.

Im Übrigen scheinst Du dem Fehlschluss zu unterliegen, dass ein Parteiprogram allein dann zu einem Verbot der Partei führen könne, wenn darin etwa ein Verbot der Demokratie und die Abschaffung aller Grundrechte gefordert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss sich das Programm gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, dabei ist das Programm in seinem Gesamtzusammenhang zu würdigen. Wenn bereits einzelne Forderungen offensichtlich verfassungswidrig sind und die Umsetzung dieser Forderungen gerade wesentliche Schranken zum Schutz vor der Abschaffung der FDGO außer Kraft setzen, wie etwa hier die Unterstellung der Bereitschaftspolizei der Länder unter die Bundespolizei, dann liegt allein darin bereits ein wesentliches Indiz für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei. Wenn weitere Forderungen hinzukommen, die in die gleiche Richtung weisen, im konkreten Fall insbesondere die Zentralisierung der Dienstvorschriften und die angestrebte zentralistische Neustrukturierung der „Bundespolizeien“ (ich nehme an die AfD meint damit die Polizeibehörden des Bundes, deren es drei gibt, Bundespolizei gibt es nämlich nur eine), aber auch die anderen schwerwiegenden Verletzungen des Föderalismusprinzips im Bereich des Kulturhoheit der Länder, dann wird klar deutlich worauf das Programm der AfD langfristig abzielt, nämlich die Zentralisierung der Polizeigewalt auf Bundesebene und die langfristige Abschaffung des Föderalismusprinzips. Nehme ich dann noch die Anlehnung an die rassistische Blut-und-Boden-Ideologie in eklatanter Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG hinzu sowie die Forderung nach Abschaffung oder de-facto Abschaffung bestimmter Grundrechte wie Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 3, 16a Abs. 1 GG, dann wird klar wohin der Weg gehen soll und zwar auch und alleine schon auf Basis des Parteiprogramms.

Im Verbotsverfahren kommt es aber nicht nur auf das Parteiprogramm an, sondern auch auf das, was die Mehrheit, insbesondere die einflussreichen Mandatsträger in der Partei so von sich geben. Denn in erster Linie machen ja diese Menschen Politik, das Programm setzt sich schließlich nicht von alleine und buchstabengetreu um. Und da wird es dann erst recht kritisch, wenn man die konkrete Vernetzung in die rechtsextreme Szene und die konkreten Äußerungen der Spitzenpolitiker der AfD sowie deren Hintergründe betrachtet.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:N ja, in Dresden war ja zunächst mal ein Tötungsdelikt geschehen. Ob man das als Mord oder Totschlag schlussendlich bewertet, ist ja erst mal offen.
Das ist es nicht. Ermittelt wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft, der in diesem Fall die Deutungshoheit bis zum Prozess obliegt, in einem Totschlag, weil es für Mord keine Anhaltspunkte gab. Der Präsident des BfV hat daher als Behördenleiter sich schon mangels entsprechender Kompetenz nicht einzumischen und schon gar nicht von der zuständigen Behörde öffentlich abweichende Deutungen vorzunehmen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es war doch in Wirklichkeit viel mehr so, dass dieser Mord beinahe in Vergessenheit geriet und nur noch über vermeintliche Hetzjagden berichtet wurde.
Es war kein Mord sondern Totschlag, auch wenn Du das gerne – und sicherlich nicht ohne Hintergedanken – so ständig betonst. Der Totschlag geriet auch nicht in Vergessen, nur weil zeitnah über tatsächliche Hetzjagden (nicht vermeintliche, wie Du hier wieder bewusst unwahr behauptest) von rechtsradikalen Terroristen berichtet wird. Diese Hetzjagden sind durch das authentische Video, weitere Augenzeugen, durch Chatprotokolle der Täter, in denen diese sich explizit zu diesen Jagden verabreden sowie durch entsprechende Prahlerei der Täter mit der Durchführung dieser Hetzjagden klar und eindeutig bewiesen. Artikel der SZ zum Thema.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Anlass von Bürgergedenken und Bürgerprotesten war aber dieses Tötungsdelikt. Der feige Täter hatte einfach unverschämtes Glück, dass er trotz mitführen einer potentiell tötlichen Waffe nur wegen Totschlags verurteilt wurde. Das hätte auch völlig anders ausgehen können.
Das Mitführen einer tödlichen Waffe ist kein Mordmerkmal, bitte mal § 211 StGB durchlesen, da stehen die Mordmerkmale drin. Und im Übrigen würde ich eher sagen, dass der Täter Pech hatte, dass er angesichts der dürftigen Beweislage überhaupt verurteilt wurde.

Deine vorgetragenen Einwände sind aber sowieso nur Spiegelfechterei, weil sie nicht entkräften können, dass Maaßen eben nicht in den Ruhestand versetzt wurde, um die Oppositionspartei AfD beobachten zu lassen, sondern weil er falsche Behauptungen zu schwerwiegenden rechtsextremistischen Taten aufgestellt hat, um von diesen abzulenken. Das passt natürlich zu den Versäumnissen seiner Amtszeit, nämlich dass dem Rechtsextremismus nicht genug Beachtung geschenkt wurde und dass die Überprüfung, ob eine Überwachung der AfD oder zumindest von Teilen der AfD erforderlich sei, von ihm nicht vorgenommen wurde, obwohl es für rechtsextreme Bestrebungen allein schon durch die öffentlich bekannten Vorfälle und Vernetzungen mit rechtsextremen Organisationen mehr als genug Anhaltspunkte gab.

@Freki2.0
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Wobei sich ja der nationalliberale Teil der AFD klar von der IB distanziert.
Und Teil des Unvereinbarkeitsbeschlusses ist die IB ja auch.
Da hält sich nur niemand in der AfD dran. Und welche nationalliberalen Teile der AfD distanzieren sich denn klar von der IB? Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten und wesentliche Spitzenpolitiker tun das jedenfalls nicht.
Zitat von Freki2.0Freki2.0 schrieb:Keine schlechte Idee, war in der DDR Pflicht in den Ferien bei der Landwirtschaft zu helfen, hat auch keinem geschadet.
wirf doch bitte mal einen Blick in Art. 12 Abs. 2 und 3 GG. Dass das Grundgesetz AfD-Anhängern egal ist, ist mir schon klar. Aber dass die hier von der AfD geforderte Zwangsarbeit offensichtlich verfassugswidrig ist, sollte doch wirklich eindeutig sein, oder?


melden