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AfD

91.575 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 13:14
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Die Mehrheit will eure Lügen und Hetze nicht.
Warum eure?
Und welche lügen?
Zitat von duvalduval schrieb:Anscheinend wird jeder als Radikal bezeichnet der eine andere Meinung vertritt. Der Absurdität sind keine Grenzen gesetzt.
Das sehe ich auch so.
Wie im dritten reich, wer nicht der gleichen Meinung ist, ist Radikal. Erbärmlich ;)
Zitat von ToxidToxid schrieb:Aber ob das ausreicht, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass das Gericht dem Gutachten folgt, aber sicher ist das definitiv nicht.
Frage ist wie sehr die Gewichtung einzelner idiotischen Parteimitglieder sind und sich das dann auch auf die Partei abwälzen tut gemäss Gericht.

Ich gehe in Deutschland davon aus, das das Gericht dem Gutachten folgt, natürlich auch je nach Interpretation des nicht öffentlichen teils des Gutachtens.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:wovon ihr selbst gar nichts habt, nämlich Toleranz
Ich bin Tolerant, bis zu einem gewissen punkt. Gut, ich bin auch kein Afdler, auch sonst keiner Partei, alles betrüger aus meiner sicht. :) Aber immer diese pauschalisierung, betreffend Toleranz. Schade.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Propaganda.
Nein, "andere Meinungen" werden nicht als radikal bezeichnet, nur faschistische
Gibt aber auch Personen die sind einfach nur Rechts vom Standpunkt und das hat mit Faschismus gar nichts zu tun.


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um 13:19
Die AfD fragt nach Beweisen für die Einschätzung des VS als gesichert rechtsextrem.

Die BILD liefert.

Screenshot 20250509 131806Original anzeigen (0,3 MB)

Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/afd-wegen-dieser-beispiele-gilt-die-partei-als-rechtsextrem-6814cc8612ee6b68d1b826a9


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um 13:27
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Die AfD fragt nach Beweisen für die Einschätzung des VS als gesichert rechtsextrem.
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Die BILD liefert.
In dem Fall ist die BILD-Zeitung also als Quelle wieder genehm hier im Forum, danke schonmal dafür.
Viele der genannten Zitate habe ich hier, oder im Internet schon gelesen, schreibt die Bild sogar selbst:
Laut dem Bericht der WELT am SONNTAG soll das Verfassungsschutz-Gutachten überwiegend auf öffentlich zugänglichen Quellen beruhen. Jedoch seien auch vertraulich eingestufte Informationen eingeflossen. Dies sei demnach der Hauptgrund dafür, dass das Gutachten nicht von den Behörden veröffentlicht wurde.
https://www.bild.de/politik/inland/afd-wegen-dieser-beispiele-gilt-die-partei-als-rechtsextrem-6814cc8612ee6b68d1b826a9

Na mal sehen ob und wann die Öffentlichkeit das gesamte Dokument zum Durchblättern erhält.


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um 13:35
@eckhart
@Anfimia
@Groucho
@mchomer
@Warden
@tudirnix
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Buergermeisterwahl-in-Neukloster-AfD-Kandidat-nicht-zugelassen,jaeger402.html

Komisch, das so jemand nicht zur Wahl zugelassenen wurde ?!
Prüfung durch die Kommunalaufsicht
2017 wurden bei ihm rund 3.000 Schuss Munition gefunden, dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Der Gemeindewahlausschuss hatte die Kommunalaufsicht um die Prüfung der Bewerbung gebeten. Der Bericht fiel deutlich aus: Haik Jaeger, suspendierter Kriminalkommissar, wäre als gewaltbereiter Rechtsextremist einzustufen. Es sei nicht zu erkennen, dass er hinter der Verfassung stehen würde und sich eindeutig gegen radikale Gruppen bekennen würde.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Buergermeisterwahl-in-Neukloster-AfD-Kandidat-nicht-zugelassen,jaeger402.html

Aber diese Person ist wahrscheinlich auch nicht rechtsextrem und wird politisch verfolgt ?!


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um 13:40
Zitat von che71che71 schrieb:Aber diese Person ist wahrscheinlich auch nicht rechtsextrem und wird politisch verfolgt ?!
Kann man bestimmt irgendwie demokratisch lösen wenn man einfach mit ihm redet.


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um 13:46
@Lanza
Maximilian Krah hat 2024 seine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Das hatte ich in Allmy schon erwähnt
Krah war nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Tübingen in dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (2023) der Bundesrechtsanwaltskammer am Kanzleisitz der Kanzlei Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Biberach an der Riß als Rechtsanwalt zugelassen.[28] Der Kanzleichef Armin Schneider erklärte im August 2023, dass Krah „kein Mitarbeiter/Angestellter unserer Kanzlei“ und „null Komma null aktiv“ sei, er halte lediglich seine anwaltliche Zulassung über die Kanzlei.[29] Auf der Internetseite der Kanzlei wurde Krah nicht aufgeführt.[30] Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen sind, müssen gegenüber einer der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern – bei Krah die in Tübingen – oder der Rechtsanwaltskammer (RAK) beim BGH einen Kanzleisitz nachweisen, an dem sie ein Büro unterhalten und über dessen Adresse sie erreichbar sind. Die Rechtsanwaltskammer Tübingen nahm daher Ermittlungen auf.[31][32] Sie sind laut RAK Tübingen abgeschlossen, das Ergebnis werde vertraulich behandelt.[33] Im März 2024 wurde bekannt, dass Krah nicht mehr als Rechtsanwalt tätig ist. Sein Pressesprecher gab an, Krah habe seine Anwaltszulassung zurückgegeben, weil er keine Zeit mehr habe, neue Mandate anzunehmen; in letzter Zeit seien ohnehin nur Altmandate abgewickelt worden.[33] Die Rückgabe der Anwaltszulassung erfolgte nach Angaben Krahs bereits Ende Januar 2024.
Quelle: Wikipedia: Maximilian Krah#:~:text=Krah wurde 2005 als Rechtsanwalt,Anwaltszulassung im Januar 2024 zurückgegeben.


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um 14:48
Zitat von continuumcontinuum schrieb:Wie im dritten reich, wer nicht der gleichen Meinung ist, ist Radikal. Erbärmlich
Na, wieder im Opfermodus?
Zitat von continuumcontinuum schrieb:Frage ist wie sehr die Gewichtung einzelner idiotischen Parteimitglieder sind und sich das dann auch auf die Partei abwälzen tut gemäss Gericht.
Das sind aber

1. Sehr viele "Einzelfälle"
2. Tut die AfD nichts gegen die "Einzelfälle"
3. Und wenn sie doch was tun taucht die Person nach nem halben Jahr wieder im Dunstkreis der AfD auf. Z.B. Christian Luthe:
Der Skandal um Christian Lüth schlug vor knapp vier Jahren hohe Wellen: Der damalige Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag war von ProSieben heimlich aufgezeichnet worden, als er über die "Vergasung" und "Erschießung" von Migranten fabulierte.
Das ging sogar der inzwischen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften AfD zu weit. Lüth, vormals Parteisprecher und Mitarbeiter von Alexander Gauland, wurde fristlos entlassen. Lüth selbst bezeichnete seine Äußerungen damals in einer Stellungnahme als "nicht entschuldbar".

Lüth arbeitet für AfD-Abgeordneten Schmidt
Ein AfD-Bundestagsabgeordneter hat Christian Lüth aber ganz offensichtlich verziehen: Wie Lüth gegenüber dem ZDF-Hauptstadtstudio bestätigt, arbeitet er dort seit dem 1. Juni für den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus Sachsen-Anhalt als Referent.
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/christian-lueth-afd-jan-wenzel-schmidt-referent-100.html

Ebenso verfahren Sie mit ihrer Unvereinbarkeitsliste:
Die AfD nimmt keine Rechtsextremen auf – so der Anspruch. Dafür gibt es die "Unvereinbarkeitsliste". Sie umfasst Gruppen und Parteien, die unvereinbar sind mit der AfD-Mitgliedschaft. BR-Recherchen zeigen: In Bayern wurde die Liste mehrmals umgangen.

Aktivist der Identitären Bewegung im AfD-Kreisvorstand München Land
Ein prominentes Beispiel: Tim Schulz. Der 23-Jährige sitzt im Vorstand des AfD-Kreisverbands München-Land. Gleichzeitig ist er bis heute aktiv bei der "Identitären Bewegung", die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird und auf der AfD-Unvereinbarkeitsliste steht.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/extremisten-wie-ernst-ist-es-der-afd-mit-ihrer-abgrenzung,URxW1En


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um 14:51
Zitat von AfricanusAfricanus schrieb:Also langsam wird es hanebüchen. Ob eine Aussage verfassungsfeindlich ist, kann jeder selbst entscheiden, dazu reicht ein Blick in die Verfassung.
Das ist nicht ausreichend, das BVG muss eine Entscheidung darüber treffen.
Es gibt keine festgeschriebene Zeitspanne, das kann mehrere Jahre dauern. Das Verfahren gegen die NPD, das 1967 begann, dauerte fast 30 Jahre, bis es 1994 eingestellt wurde.


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um 14:57
Zitat von duvalduval schrieb:Es gibt keine festgeschriebene Zeitspanne, das kann mehrere Jahre dauern. Das Verfahren gegen die NPD, das 1967 begann, dauerte fast 30 Jahre, bis es 1994 eingestellt wurde.
Da ging es um ein Verbot und nicht um eine Einstufung. Wenn ich mich bei der Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall richtig erinnere ging das recht schnell. (Für deutsche Verhältnisse:))


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um 15:01
Zitat von duvalduval schrieb:Das Verfahren gegen die NPD, das 1967 begann, dauerte fast 30 Jahre, bis es 1994 eingestellt wurde.
Schon wieder eine dicke Lüge!

Das erste Verbotsverfahren begann 2001 und endete 2003.

Wikipedia: NPD-Verbotsverfahren (2001–2003)

Das Zweite ging von 2013 bis 2017.

Wikipedia: NPD-Verbotsverfahren (2013–2017)


Hier, meine Damen und Herren, erkennen sie die Methode "rechtsaußen":

Schwachsinn an die Wand klatschen und schauen, was kleben bleibt!


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um 15:06
Zitat von duvalduval schrieb:Die Einstufung wird bis zu einer Gerichtsentscheidung ausgesetzt bis eine Entscheidung ergangen ist, bis dahin gilt die Partei vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch und bis eine Entscheidung ergangen ist wird es dauern.
@duval
Was völlig normal ist. Die Einstufung wird nun überprüft.
Sei froh, dass wir in einem Staat leben, in dem sich Tatverdächtige gegen
Anschuldigungen wehren können. Das wäre unter AFD-Regierung sicher nicht möglich.
Die AFD bleibt aber weiterhin ein Verdachtsfall.
Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens.
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100712788/afd-weidel-regiert-auf-vorlaeufiges-aussetzen-der-afd-einstufung.html
Zitat von duvalduval schrieb:Das Verfahren gegen die NPD, das 1967 begann, dauerte fast 30 Jahre, bis es 1994 eingestellt wurde.
Wie schon andere geschrieben haben, ging es um ein Verbot.
30 Jahre wird das Gericht also nicht brauchen.
Es geht um eine Eilentscheidung.

Hier kannst du dich über NPD/Heimat belesen
Wikipedia: Die Heimat


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um 15:09
Zitat von AuweiaAuweia schrieb:Ebenso verfahren Sie mit ihrer Unvereinbarkeitsliste:
Sie haben ein großes Herz für ihre rechtsextremen GesinnungsgenossInnen.
Neonazis und Identitäre - die AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu. Eine BR-Recherche zeigt erstmals, in welchem Ausmaß die AfD Verfassungsfeinden Zugang zum Parlament gewährt.
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/afd-bundestag-rechtsextreme-mitarbeiter-100.html
Da mittlerweile mehr rechte Socken im Bundestag sitzen, gehe ich davon aus, dass von ihnen auch mehr Rechtsextreme als Mitarbeiter eingeschleust wurden.


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um 15:12
Zitat von AuweiaAuweia schrieb:Da ging es um ein Verbot und nicht um eine Einstufung. Wenn ich mich bei der Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall richtig erinnere ging das recht schnell. (Für deutsche Verhältnisse:))
Das war ein Beispiel, ein Verbotsverfahren würde etwa drei Jahre dauern, nur das BVG kann darüber entscheiden und die Hürden sind sehr hoch.


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um 15:20
Zitat von duvalduval schrieb:Das war ein Beispiel,
Nee, das war eine eindeutige Lüge, um unbedarfte Mitleser zu täuschen.
Da kommst du mit "Irrtum" nicht raus, dazu ist es zu offensichtlich.

Du schriebst:
Zitat von duvalduval schrieb:Das Verfahren gegen die NPD, das 1967 begann, dauerte fast 30 Jahre, bis es 1994 eingestellt wurde.
Das ist so offensichtlicher Unsinn, daß es Absicht sein muss.


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um 15:28
@duval
Magst du mir bitte noch meine Frage beantworten?
Zitat von PusemuckelPusemuckel schrieb:Frage: Sind die von @Donna_Littchen zitierten Aussagen von AfD-Politikern für dich einfach nur politische Meinungen wie jede andere, die gleichberechtigt neben anderen öffentlichen Äußerungen von Politikern stehen und denselben Schutz verdienen wie andere öffentliche Äußerungen?
Ich bitte ausdrücklich darum, auf meine Frage auch einzugehen und sie nicht einfach zu ignorieren. Immerhin diskutieren wir hier.



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um 15:29
Zitat von duvalduval schrieb:Ob Verfassungsfeindliche Aussagen vorliegen obliegt dem Gericht.
Du könntest es auch bewerten, je nachdem, wie und ob du deine Moral und deine Mitmenschlichkeit kultiviert hast.


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um 15:34
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Nee, das war eine eindeutige Lüge, um unbedarfte Mitleser zu täuschen.
Da kommst du mit "Irrtum" nicht raus, dazu ist es zu offensichtlich.
Zusammenfassung:
Beginn der Überwachung und politischen Maßnahmen: in den frühen 1980er Jahren.
Erstes Verbotsverfahren: 2001–2003.
Zweites Verbotsverfahren: 2013–2017.
Gesamtdauer der Bemühungen: Über 30 Jahre.
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Das ist so offensichtlicher Unsinn, daß es Absicht sein muss.
Was Du schreibst!


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um 15:36
Zitat von duvalduval schrieb:Beginn der Überwachung und politischen Maßnahmen: in den frühen 1980er Jahren.
Wusste ich noch gar nicht. Aus welchen Quellen schöpfst du?


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um 15:41
Zitat von Donna_LittchenDonna_Littchen schrieb:Aus welchen Quellen schöpfst du?
Aus den Quellen seiner Fantasie.
Wie gesagt:
Schwachsinn an die Wand klatschen und schauen, was übrig bleibt.
Das seine Lügen locker durchschaut werden, juckt @duval
scheinbar nicht die Bohne.


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um 15:44
Zitat von dr.whodr.who schrieb:Du könntest es auch bewerten, je nachdem, wie und ob du deine Moral und deine Mitmenschlichkeit kultiviert hast.
In einer Demokratie ist es entscheidend, dass die Entscheidung des Wählers respektiert wird. Die Freiheit der Wahl ist das Grundprinzip der Demokratie. Mit anderen Worten keine Partei zwingt Dich sie zu wählen Du ganz allein entscheidest.


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