Zitat von querdenkerSZquerdenkerSZ schrieb am 10.07.2025:In Rheinland-Pfalz dürfen AFD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst.
das ist so formuliert falsch!
Richtig ist, dass eine Mitgliedschaft angegeben werden muss und dass eine Mitgliedschaft Zweifel an der Verfassngstreue auslösen kann. Aber es muss dennoch, so haben Gerichte in der Vergangenheit bei anderen Parteien und Organisationen, die gelistet sind, geurteilt, immer der Einzelfall betrachtet werden und dem Beamten Verstösse gegen die Verfassungstreuepflicht nachgewiesen werden.

Die Mitgliedschaft in der AfD alleine reicht nicht aus, sie kann nur ein Indiz sein, um die Person näher zu überprüfen, zB. deren Social Media Aktivitäten.