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AfD

93.690 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 18:57
Zitat von AfricanusAfricanus schrieb:Dieser Gesetzentwurf ist pures mimimi.
Ja. Und zudem:
Das ist ein Gesetzesentwurf?
Die Lösung findet sich in ein paar Sätzen, daneben keinerlei weitere Berücksichtigung zur Komplexität eines solchen Vorhabens noch zur praktischen Überprüfbarkeit.
Ganz davon abgesehen, dass eine Trennung, wie sie die AfD anstrebt, wahrscheinlich nicht zielführend ist, da dies ein gewisses Misstrauen gegenüber und unter den Verfassungsorganen streut und keineswegs sicher ist, dass es die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärken würde.


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AfD

um 19:44
Zitat von Bogdan60Bogdan60 schrieb:So kann sich jeder der will, selbst ein Bild zum Thema AfD und Gewaltenteilung machen.
Ich bin schon am Anfang hängengeblieben.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13793
20. Wahlperiode 14.11.2024
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Stephan Brandner,
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013793.pdf
Journalistin beleidigt
Brandner hatte die "Spiegel"-Journalistin Ann-Katrin Müller mehrfach als Faschistin bezeichnet und anderen eine Belohnung versprochen, wenn sie das ebenfalls tun. Die Journalistin hatte Strafanzeige erstattet.

Brandner wurde die Bezeichnung juristisch verboten, er beleidigte die Frau aber weiterin. Deshalb wurden bereits mehrere Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro gegen ihn verhängt.
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/immunitaet-brandner-aufgehoben-bundestag-100.html

Die AfD hat offenbar keine anderen Experten.


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AfD

um 20:27
Für die AfD hat Hamburgs SPD Innensenator Andy Crote das Neutralitätsgebot verletzt, deshalb zog die AfD vors Verfassungsgericht, erfolglos.
Das Hamburgische Verfassungsgericht (HVerfG) hat eine Organklage der AfD gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) abgewiesen. Die Anträge der AfD Hamburg, ihrer Bürgerschaftsfraktion und einzelner Abgeordneter seien nur teilweise zulässig und – soweit sie zulässig seien – unbegründet, sagte die Vorsitzende Richterin und Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler (Urt. v. 05.09.2025, Az. HVerfG 2/24).

Hintergrund waren verschiedene Äußerungen Grotes in einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im November 2023 zum Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023. Der Senator hatte der AfD eine zunehmende Radikalisierung attestiert und erklärt, die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehöre zur "Grunderzählung" der Partei. Die AfD hatte darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens begehrte sie die Feststellung, dass sie durch die Äußerungen des Senators in verfassungsrechtlich geschützten Rechten verletzt worden sei.

Das HVerfG stellte jetzt klar, dass das Neutralitätsgebot im Rahmen einer Parlamentsdebatte nicht gilt – auch dann nicht, wenn es sich um Äußerungen eines Mitglieds des Senats handelt.

Anträge überwiegend bereits unzulässig
Die Anträge der AfD-Fraktion insgesamt seien bereits unzulässig, da ihr die Antragsbefugnis fehlte, so das HVerfG. Die Fraktion konnte keine Verletzung eigener verfassungsrechtlich geschützter Rechte darlegen. Insbesondere berührten Grotes Äußerungen weder den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Fraktionen bei Verteilungsentscheidungen im innerparlamentarischen Raum nach Art. 7 Abs. 1 Hamburgische Verfassung (HV) noch das Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Auch die Anträge einzelner Abgeordneter waren größtenteils unzulässig: Drei Antragsteller hatten die Bürgerschaft bereits verlassen, wodurch ihr Rechtsschutzinteresse entfiel. Vier weitere Mitglieder waren nur teilweise antragsbefugt: Sie konnten lediglich die mögliche Verletzung ihres freien Mandats nach Art. 7 Abs. 1 HV geltend machen.

Kein Neutralitätsgebot für Senatoren
In der Sache hatten schließlich auch die zulässigen Anträge des AfD-Landesverbands und der übrigen Mitglieder der Fraktion keinen Erfolg. Die beanstandeten Äußerungen des Senators verletzten den Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG, so das HVerfG.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) betont immer wieder, dass der Staat aufgrund seiner materiellen Ressourcen, der Autorität seiner Amtsträger und des privilegierten Zugangs zu den Medien eine überragende Stellung im politischen Diskurs hat. Damit geht die Pflicht einher, nicht zugunsten oder zulasten einzelner Parteien in den politischen Wettbewerb einzugreifen. Staatsorgane dürfen ihre Tätigkeit darstellen, müssen dies aber sachlich tun und dürfen nicht zugunsten oder zulasten einer Partei in den politischen Wettbewerb eingreifen.

Die Senatorinnen und Senatoren in der Bürgerschaft seien ausdrücklich berechtigt, an einer parlamentarischen Debatte teilzunehmen, um ihren Standpunkt darzulegen und zu verteidigen. Einer Pflicht zur Neutralität unterlägen sie – obwohl sie nicht in der Abgeordnetenrolle, sondern als Mitglied des Senats sprächen – dabei nicht, so das Gericht.


Es gilt jedoch das Sachlichkeitsgebot. Hierzu stellte das Gericht fest, dass Grotes Aussagen, die AfD stehe außerhalb eines "Grundkonsenses" und radikalisiere sich weiter, im Gesamtkontext der Rede sachlich begründet waren – unter anderem durch die Bezugnahme auf Tatsachen wie die Einstufung zweier Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch. Eine Einstufung der gesamten Partei auf Bundesebene gab es zum Zeitpunkt der Äußerung noch nicht – erst im Mai 2025 stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistisch ein.

Auch die Aussage, die "Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust" gehöre zur "Grunderzählung" der AfD, sei rechtlich unproblematisch. In der Rede werde deutlich, dass Grote sich auf Äußerungen von AfD-Vertretern beziehe, die die Erinnerungskultur an den Nationalsozialismus kritisiert hatten. Es läge fern, davon auszugehen, der Senator wolle einzelne Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft der Volksverhetzung bezichtigen, so das HVerfG. Dementsprechend greife die Äußerung auch nicht in das freie Mandat einzelner Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft ein, da sie sich bereits nicht auf diese konkret beziehe.

Innensenator Grote sah in der Entscheidung einen wichtigen Erfolg für die politische Auseinandersetzung. "Immer wieder versucht die AfD systematisch, demokratische Amtsträger im politischen Streit gerichtlich mundtot zu machen. Ich bin deshalb sehr froh, dass das Hamburgische Verfassungsgericht heute die Freiheit der demokratischen Debatte gestärkt hat", so Grote.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/hverfg-2/24-hamburgisches-verfassungsgericht-nationalsozialismus-relativierung-neutralitaetsgebot-chancengleichheit-andy-grote-afd


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AfD

um 20:29
Zitat von martenotmartenot schrieb:Was nützt es aber, wenn Parteien wie die AfD sich nicht an das Grundgesetz, die demokratischen Regeln, Gewaltenteilung etc. halten wollen?
Und wie sollten die sich daran nicht halten können?
Die AfD kann das Grundgesetz nicht einfach abschaffen.


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AfD

um 20:40
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Die AfD kann das Grundgesetz nicht einfach abschaffen.
Man kann sich das Prinzip doch in vielen Ländern anschauen. Man ignoriert das Grundgesetz eben einfach. Muss ja erst mal einer klagen. Und wenn einer klagt, dann ignoriert man das Urteil. Daneben versucht man natürlich sein bestes um die Gerichte so unter Kontrolle zu bekommen, dass auch die "richtigen" Urteile rauskommen.


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AfD

um 20:43
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Daneben versucht man natürlich sein bestes um die Gerichte so unter Kontrolle zu bekommen
Können die versuchen ohne eine 2/3 Mehrheit wird das aber nichts werden.
Viele Länder mögen viele unterschiedliche Verfassungen haben?


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AfD

um 20:50
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Können die versuchen ohne eine 2/3 Mehrheit wird das aber nichts werden.
Was hat die 2/3 Mehrheit mit der Kontrolle der Gerichte zu tun?

Z.B. in Polen hat die PIS die Anzahl der Richter am Verfassungsgericht erhöht und mit "ihren" Richtern besetzt.
Bei Klagen haben die dann "pro-PIS" entschieden und die, die immer noch im Amt sind und bremsen die aktuelle Regierung bei Klagen aus,


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